Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
954/2013
GZ:
T
Sitzungstermin: 26.03.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Umbau und Erweiterung einer Tageseinrichtung für Kinder, Sattelstraße 73 in Stuttgart-Untertürkheim
- Baubeschluss -

Vorgang:

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 21.03.2014, öffentlich, Nr. 28
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.03.2014, öffentlich, Nr. 115
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 10.03.2014, GRDrs 954/2013.

EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig nachfolgend aufgeführten

Beschlussantrag:

1. Dem Umbau und der Erweiterung der städtischen Tageseinrichtung für Kinder, Sattelstraße 73 in Stuttgart-Untertürkheim, um zwei auf insgesamt drei Gruppen und 45 Plätzen
wird zugestimmt.

In den Kosten enthalten sind Einrichtungskosten in Höhe von 75.000,- €.


2. Der Gesamtaufwand in Höhe von 2.533.000,- € wird wie folgt abgewickelt:

Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt / Projekt-Nr. 7.233307
Bis 2012- Bau -
30.000,- €
    2013
- Bau -
200.000,- €
    2014
- Bau -
1.400.000,- €
    2015
- Bau -
500.000,- €
    2016
- Bau -
228.000,- €

Teilfinanzhaushalt 510 Jugendamt / Projekt-Nr. 7.233307.600
2015- Einrichtung -75.000,- €

Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden auf dem oben genannten Projekt wie folgt gedeckt:

Kontengruppe 481 - Aufwendungen für interne Leistungen
bis 2012
30.000,- €
    2013
40.000,- €
    2014
25.000,- €
    2015
5.000,- €

Die Kosten in Höhe von 2.133.000,- € (Gesamtkosten Vorprojektbeschluss 2.123.000 € + 10.000 € für die Einrichtung aus GRDrs 672/2012) sind beim Projekt 7.233307 "Kindertagesstätte Sattelstraße 73, Stuttgart-Untertürkheim" ausgewiesen und werden durch Budgetumbuchungen aus der Pauschale "Ausbau Kita 2012/2013" (Projekt 7.519365.900.120) gedeckt.

Im Vergleich zum 4. Sachstandsbericht (GRDrs 177/2013) bestand bei den Baukosten ein Mehrbedarf in Höhe von 200.000,- €, verursacht durch eine aufwendige Gründung infolge schlechten Baugrunds, Beseitigung von schadstoffbelastetem Baugrund und Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen.

Eine Deckung aus der Kita Ausbaupauschale ist nicht möglich. Der Mehrbedarf wurde als Nachfinanzierung zum Doppelhaushalt 2014/2015 angemeldet und ist im Haushaltsplan 2014/2015 enthalten.




Darüber hinaus bestätigt sich durch bereits submittierte Angebote ein weiterer Mehrbedarf bei den Baukosten in Höhe von 200.000,- € (siehe ausführliche Begründung). Dieser wird durch eine Umschichtung in der Kita-Ausbaupauschale im nächsten Sachstandsbericht gedeckt.


3. Im Zuge der Baumaßnahmen fallen Kosten für die Herrichtung und Anmietung sowie Umzugskosten für die Interimsunterbringung des Kita-Betriebs an. Der Aufwand in Höhe von insgesamt ca. 310.000 € ist im Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 230, des Amts für Liegenschaften und Wohnen, Sachkonto 42310000, Kostenstelle 23309751, Pauschale Ausweichquartiere Kita, Anmietkosten, finanziert und wird für den Vollzug auf Baukosten (Kostenstelle 23309651, Sachkonto 42110000) und Anmietkosten (Kostenstelle 23309600, Sachkonto 42310000) umgesetzt.


4. Den jährlichen Aufwendungen von 694.245 € und den nach Saldierung mit den Erträgen von 62.595 € verbleibenden Folgekosten von 631.650 € wird zugestimmt. Die Mittel für die jährlichen Folgelasten (ohne Abschreibung und Verzinsung) in Höhe von 378.836 € werden aus der Betriebskostenpauschale des Kita-Ausbauprogramms 2012/2013, THH 510, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510, Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen gedeckt. Die bisher ungedeckten jährlichen Folgelasten (ohne Abschreibung und Verzinsung) in Höhe von 191.909 € werden durch eine Umschichtung in der Kita-Ausbaupauschale im nächsten Sachstandsbericht finanziert.

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