Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 527/2014
Stuttgart,
11/05/2014



Beschäftigung von ausländischen Fachkräften in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder - Aufnahme eines Stellenplanvermerks



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.11.2014
20.11.2014



Beschlußantrag:

1. Um den Fachkräftebedarf in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder weiter zu decken, wird das Jugendamt ermächtigt ab 1. Mai 2015 bis zu 15 ausländische pädagogische Fachkräfte einzustellen.
2. Folgender Stellenplanvermerk wird im Teilstellenplan des Jugendamtes 2016/17 aufgenommen: Ermächtigung befristet bis Ende 2016 zur Beschäftigung und Weiterbildung von bis zu 15 ausländischen Praktikanten/Praktikantinnen mit einer Bezahlung analog Praktikantenvergütung Erzieher/in (entspricht einer Blockierung von 7,3 Stellen).
3. Der Internationale Bund (IB) erhält für seine Leistungen im Zusammenhang mit einer Beschäftigung bzw. Weiterbildung der ausländischen Fachkräfte einen Kostenersatz von einmalig 7.400 Euro pro Person, bei 15 Personen insgesamt 111.000. Dieser Kostenersatz wird gedeckt aus den Mitteln des Haupt- und Personalamts zur Personalgewinnung (GRDrs 49/2012) –Teilhaushalt 100 Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1007320 –Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung, Kontengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.


Begründung:


Anwerbung von ausländischen pädagogischen Fachkräften in Rumänien

Das Jugendamt hat 2013 (8 Fachkräfte) und 2014 (11 Fachkräfte) in Zusammenarbeit mit dem vij (Verein Internationale Jugendarbeit) in Rumänien angeworben.

Voraussetzung war, dass diese Personen deutsch sprechen und eine entsprechende Fachausbildung haben. Die meisten Personen haben in Rumänien ein deutschsprachiges Abitur gemacht. Die bisherigen Erfahrungen sind sehr gut. Die ersten 8 Fachkräfte arbeiten bereits seit einem Jahr in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder. 5 Fachkräfte haben Mitte Juni und weitere 6 Fachkräfte Anfang September die Arbeit in den Tageseinrichtungen für Kinder aufgenommen.

Weitere Anwerbung von ausländischen pädagogischen Fachkräften in Italien

Auch der IB (Internationaler Bund) vermittelt ausländische Fachkräfte und hat Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen. Der IB rekrutiert italienische Fachkräfte in Süditalien. Da diese Personen keine Deutschkenntnisse haben, ist hier ein anderer Ablauf vorgesehen.

Zeitplan:
Nach Ankunft der Fachkräfte werden diese beim IB untergebracht und haben 4 Monate einen Sprachkurs, der mit dem Niveau B 1 abschließt. Es schließt sich eine 8 – 10 monatige Praxisphase in den Tageseinrichtungen für Kinder mit Sprachunterricht (1 Tag pro Woche oder im Block) an. Dann haben diese Fachkräfte das Sprachniveau B 2 erreicht. Dann erfolgt die Anerkennung als Fachkraft durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Anschließend erfolgt weiter der Einsatz in der Praxis mit Sprachunterricht, dass eine Übernahme mit Erreichen des C 1 Sprachniveaus erfolgt.

Wir gehen davon aus, dass die Fachkraft nach 20 Monaten in Deutschland (4 Monate IB, 10 Monate Praxis, 6 Monate Praxis) dauerhaft eingestellt und eingruppiert werden kann.

Vom IB ist vorgesehen, dass die Stadt Stuttgart die Fachkräfte nach den ersten 4 Monaten übernimmt und auch bezahlt.

Voraussetzung für die Einstellung
Bei der Arbeit mit den Kindern/Eltern/Kollegen/Vorgesetzten ist die deutsche Sprache Grundvoraussetzung für den täglichen Kontakt. Deshalb wird vom Fachdienst Tageseinrichtungen für Kinder verlangt, dass die Fachkräfte einwandfrei Deutsch können (Niveau C 1). Dies wird -im Gegensatz zu den rumänischen Fachkräften- bei den italienischen Fachkräften nicht so schnell der Fall sein. Deshalb ist vorgesehen, diese Fachkräfte aufgrund der noch nicht vollständigen erreichten deutschen Sprachfähigkeit analog zu Anerkennungspraktikanten einzustellen und zu bezahlen. Wenn ein entsprechendes Deutsch-Niveau vorliegt, erhalten die Fachkräfte einen unbefristeten Vertrag mit der entsprechenden Eingruppierung.

Um diese Fachkräfte einzustellen, wird eine Ermächtigung zur Einstellung benötigt. Anfangs werden diese Personen nicht auf den Fachkraftschlüssel angerechnet und werden daher nicht auf die vorhandenen Fachkraftstellen eingewiesen.



Um auch in Zukunft die Möglichkeit zu haben, in solchen Verfahren ausländische Fachkräfte bis zur dauerhaften Übernahme zu beschäftigen, wird ein entsprechender Stellenplanvermerk benötigt.

Unterkunft
Als großes Problem bei der Anwerbung von ausländischen Fachkräften stellt sich die Wohnungssituation dar. Bisher konnte über die Bereitstellung von Personalzimmern meistens Abhilfe geschaffen werden. Allerdings sind auch hier die Ressourcen begrenzt weil durch die neue praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher/in die Personalzimmer teilweise 3 Jahre lang für einen Ausbildungsplatz benötigt werden.

Für die italienischen Fachkräfte wurde mit dem IB vereinbart, dass sich dieser um eine Unterkunftsmöglichkeit kümmert, damit die Wohnungssituation nach den ersten 4 Monaten ohne städtische Unterkünfte gelöst werden kann.


Finanzielle Auswirkungen

Der IB hat folgende Kosten:

Pro Person verlangt der IB einen Kostenersatz von 7400 Euro für das Anwerbeverfahren, für die Unterbringung in den ersten 4 Monaten, die Betreuung, die Verpflegung und die Sprachkurse bis zum Niveau C 1. Bisher hat der IB die Hälfte der Kosten von der Fachkraft zurückverlangt. Die andere Hälfte wurde vom Arbeitgeber als Darlehen gewährt und innerhalb von 3 Jahren zurückbezahlt. Bei der Anwerbung der rumänischen Fachkräfte sind Kosten in Höhe von ca. 3000 Euro pro Fachkraft angefallen, die das Jugendamt bezahlt hat.

Deshalb wird vorgeschlagen, dass Kosten in gleicher Höhe übernommen werden. Die restlichen 4400 Euro werden als Mitarbeiterbindung eingesetzt. Die Bindungsdauer soll 3 Jahre betragen. Wenn der Praktikanten- bzw. Arbeitsvertrag vor Ablauf der Bindungsfrist aufgelöst wird und die Gründe dafür von der Fachkraft zu vertreten sind, wird die entsprechende Restsumme zurückverlangt. Die konkrete Rückzahlungsverpflichtung bemisst sich nach dem Zeitpunkt des Ausscheidens und wird entsprechend differenziert.

Damit entstehen folgende Kosten bei der Annahme von 15 Personen:

Kostenbeitrag IB7400 Euro x 15 Personen111.000 Euro
Gehalt (inklusive Arbeitgeberanteil) analog Anerkennungspraktikum 16 Monate2080 Euro x 15 Personen x 16 Monate499.200 Euro
Gesamt610.200 Euro



Der Kostenersatz für den IB wird aus Personalgewinnungsmitteln des Haupt- und Personalamtes (vgl. GRDrs 49/2012) gedeckt. Die benötigten Mittel werden im Verwaltungsvollzug in den Teilhaushalt 510 – Jugendamt umgesetzt.

Zur Deckung der Praktikantenvergütung über einen Zeitraum von 16 Monaten werden nicht verbrauchte Mittel innerhalb des Personalkostenansatzes im Teilhaushalt 510 – Jugendamt herangezogen. Dem Aufwand für die Praktikantenvergütung über die genannte Laufzeit in Höhe von 499.200 EUR entspricht der Aufwand für 7,3 Stellen in Engeltgruppe EG S 6 im gleichen Zeitraum. Zur Sicherstellung der Deckung werden Stellen im Umfang von 7,3 Vollzeitstellen in Entgeltgruppe EG S 6 blockiert.


Beteiligte Stellen

Referat AK und Referat WFB haben mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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