Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
15/2012
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 09.05.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Gewährung von Darlehen an den Eigenbetrieb Leben & Wohnen

Vorgang:

Betriebsausschuss Leben und Wohnen vom 07.05.2012, nicht öffentlich, Nr. 5
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 16.04.2012, GRDrs 15/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Eigenbetrieb Leben & Wohnen wird zur Finanzierung von Investitionen im Jahr 2012 ein Stadtdarlehen im Gesamtbetrag von 2.236.000 € gewährt.

2. Die Auszahlungen werden im Teilfinanzhaushalt 2012, THH 200, Stadtkämmerei, Projekt-Nr. 7.203050 Abwicklung Eigenbetriebe Ausz.Gr. 788 Darlehensgewährung gedeckt.


An StR Klingler (FDP) gewandt unterstreicht EBM Föll, bei diesem Vorgang handle es sich nicht um ein "Minusgeschäft". Vielmehr müsse der Eigenbetrieb marktübliche Zinsen bezahlen und seitens des Eigenbetriebes werde die Kreditbedienung auch erwirtschaftet. Bekanntlich erfolge seitens der Stadt kein Verlustausgleich mehr beim operativen Ergebnis. Wenn es um die Finanzierung von Investitionen gehe, und es sollen im Sinne eines zeitgemäßen Angebotes ja Investitionen vorgenommen werden, werde sich immer wieder die Situation ergeben, dass der Eigenbetrieb bestimmte Anteile von Investitionen fremdfinanzieren muss; der Eigenbetrieb könne nicht über eine entsprechende Kapitalausstattung verfügen. Der Vorgang stelle nichts Besonderes dar.

Weiter trägt er gegenüber StRin Prof. Dr. Loos (CDU) vor, auch in den vergangenen Jahren habe der Eigenbetrieb Kredite zur Finanzierung seiner Investitionen vorgenommen. Es gehe nicht um eine Liquiditätshilfe und auch nicht um einen Verlustausgleich. Den Wirtschaftsplan 2012/2013 des Eigenbetriebs habe der Gemeinderat verabschiedet. Neben der dort enthaltenen Kreditermächtigung sei in diesem Plan dargelegt, welche Investitionen der Betrieb im Zeitraum 2012/2013 plant. Die in den letzten Jahren seitens der Stadt an den Eigenbetrieb ausgereichten Darlehen seien aus anzulegenden Stiftungsmitteln abgedeckt worden. Für solche Geschäfte der laufenden Stiftungsverwaltung seien nach der Zuständigkeitsordnung Zustimmungen des Rates nicht erforderlich. Da im Jahr 2012 nicht im notwendigen Umfang Stiftungsmittel zur Neuanlage bereitstehen, werde die beantragte Darlehensausreichung vorgeschlagen.

Der Eigenbetrieb ELW arbeite operativ gut und erfolgreich. Dies habe sich zur Vergangenheit nicht geändert und er habe keine Zweifel daran, dass sich dieses auch in den kommenden Jahren nicht ändert.

Diesen Sachverhalt bestätigt BMin Fezer.

Bei Eigenbetrieben, und damit wendet sich der Erste Bürgermeister an StR Kanzleiter (SPD), handle es sich nicht um eigenständige juristische Personen. Vielmehr stellten diese Sonderorganisationen innerhalb der Landeshauptstadt dar. Dies bedeute, sollte sich ein Eigenbetrieb an den Kreditmarkt wenden, nehme die Stadt einen Kredit auf. Ein solcher Kredit für den ELW würde dem ELW Sondervermögen zugeordnet, aber Schuldner wäre die Stadt als einzige in diesem Kontext existierende juristische Person. Die seitens der Stadt intern gewährten Konditionen seien geringfügig günstiger als marktübliche. Die Stadt habe in ihren Konditionen verständlicherweise keine Risikokalkulation im eigentlichen Sinne eingepreist. Bei nicht gebührenfinanzierten Eigenbetrieben werde möglichst der Grundsatz verfolgt, solche Vorgänge im Wege der Innenfinanzierung abzudecken. Anders verhalte es sich bei gebührenfinanzierten Eigenbetrieben. Die Vorlage stelle schlicht Haushaltsvollzug bzw. Vollzug des ELW-Wirtschaftsplanes dar.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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