Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 737/2014
Stuttgart,
11/18/2014



Erschließung NeckarPark
Lärmschutzwand entlang der Bahntrasse
- Bau- und Vergabebeschluss
- Vergabe weiterer Ingenieurleistungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
25.11.2014
26.11.2014
02.12.2014
03.12.2014
04.12.2014



Beschlußantrag:

1.1 Dem Bau der Lärmschutzwand entlang der Bahntrasse zum Schutz des NeckarParks vor dem Lärm der Bahnstrecke nach den Plänen des Tiefbauamts vom Mai 2014 (Anlage 2) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 8. Oktober 2014 (Anlage 3) mit Gesamtkosten von 4.500.000 EUR wird zugestimmt.


1.2 Die Auszahlungen von 4.500.000 EUR sind im Teilfinanzhaushalt 200 - Stadtkämmerei - beim Projekt 7.202100 - Infrastrukturpauschale - finanziert und werden zum Projekt 7.661047 - NeckarPark Lärmschutzwand, AuszGr. 781 – Investitionszuweisungen und –zuschüsse an Dritte - umgesetzt:

    Jahr 2014 und früher
150.000 EUR
    Jahr 2015
2.500.000 EUR
    Jahr 2016
1.850.000 EUR




1.3 Die für die Beschlussanträge 2 und 3 erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2014/2015 beim Projekt 7.202100 - Infrastrukturpauschale – veranschlagt und werden wie unter Beschlussantrag 1.2 dargestellt umgesetzt.


2. Der Vergabe der Bauarbeiten an die Firma Rädlinger aus Vilshofen mit einer Vergabesumme von 1.899.219,64 EUR (einschließlich 19 % Mehrwertsteuer) wird zugestimmt.


3.1 Der Beauftragung des Ingenieurbüros diem.baker GbR aus 71254 Ditzingen mit den weiteren Leistungsphasen 7 und 8 HOAI (Mitwirkung bei der Vergabe und Bauoberleitung) sowie der örtlichen Bauüberwachung, mit einer Honorarsumme von 60.000 EUR wird zugestimmt

Mit den vorausgegangenen Beauftragungen für Planungsleistungen beläuft sich das Gesamthonorar des Büros diem.baker GbR auf 310.000 EUR.



3.2 Der Beauftragung des Ingenieurbüros GECO GmbH Süd, Niederlassung Tübingen aus 72127 Kusterdingen, mit Leistungen des Bauüberwachers Bahn (BÜB) und der Sicherheit- und Gesundheits-Koordination (SiGeKo), mit einer Honorarsumme von 155.000 EUR wird zugestimmt.


Begründung:


1. Baubeschluss Lärmschutzwand entlang der Bahntrasse zum Schutz des NeckarParks

Situation
Das ehemalige Gelände des Güterbahnhofs soll mit dem NeckarPark aufgesiedelt werden. Eine der Voraussetzungen für die in den Bebauungsplänen CA 283/1.1 (Bellingweg/Reichenbachstraße), Ca 283/1 (Reichenbachstraße), CA 283/2 (Benzstraße) und Ca 283/5 (NeckarPark Wohnen und Arbeiten) festgesetzte Wohnbebauung ist die Errichtung einer ca. 600 m langen Lärmschutzwand entlang der Bahntrasse (siehe Anlage 1).

Der Standort der Lärmschutzwand liegt außerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungspläne auf Bahngelände.


Lärmschutzwand
Dem Ausschuss für Umwelt und Technik wurde am 8. April 2014 mit der Vorlage GRDrs 47/2014 über die Planungen für die Lärmschutzwand zum Schutz des NeckarParks vor dem Lärm der Bahnstrecke berichtet. Die Information des Bezirksbeirats erfolgte am 30. April 2014.


Im Veielbrunnenweg wird die geplante Lärmschutzwand auf einem Abschnitt von ca. 100 m Länge auf einer vorhandenen Stützwand der Bahn errichtet. Ab dem Fußgänger-Bahndurchlass in Verlängerung der Morlockstraße schließt sich Richtung Esslingen ein weiterer ca. 500 m langer Abschnitt auf dem Bahndamm an.

Die Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3 m über Schienenoberkante besteht aus Aluminiumelementen, die nach beiden Seiten lärmabsorbierend ausgebildet sind. Die Lärmschutzelemente werden durch senkrechte Stahlstützen gehalten.

Im Bereich der Bahnstützwand wird eine Betontragkonstruktion vor die bestehende Stützwand gestellt. Beim darauffolgenden Abschnitt auf dem Bahndamm erfolgt die Gründung mit Bohrpfählen.

Die Gliederung der Lärmschutzwand auf dem Bahndamm erfolgt durch einzelne, vorstehende Abschnitte. Ca. 50 cm hohe transparente Elemente lockern die Lärmschutzwand weiter auf.


Vereinbarungen mit der Bahn
Mit der Bahn wurde eine Vereinbarung zum Bau und zur Unterhaltung der Lärmschutzwand abgeschlossen. Die Stadt wird die Lärmschutzwand bauen und sie an die Bahn übergeben. Für die Verpflichtung zur Erhaltung der Lärmschutzwand durch die Bahn bezahlt die Stadt eine Ablösesumme in Höhe von voraussichtlich 1.000.000 EUR. Der Betrag berechnet sich auf der Grundlage der Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung (ABBV).


Zeitplan
Im Februar 2015 wird das Garten- Friedhofs- und Forstamt den Bewuchs auf dem Bahndamm entfernen lassen. Im März folgen vorbereitende Arbeiten im Bereich der Stützwand. Im März bzw. April werden die Mauereidechsen aus dem Bereich der Baustelle und des Bahndamms in vorbereitete Zwischenhabitate umgesiedelt. Im Juni beginnen dann die Arbeiten auf dem Bahndamm, so dass die Lärmschutzwand voraussichtlich Ende 2015 fertiggestellt werden kann.


Besonderheiten der Bauabwicklung
Im Bereich des Bahndamms kann die Lärmschutzwand nur vom Gleis aus gebaut werden, das heißt, das Ferngleis Stuttgart-Ulm muss gesperrt werden. Da die Züge nur sehr eingeschränkt auf andere Gleise umgeleitet werden können, hat die Bahn nur Gleissperrungen in der Nachtzeit zwischen 22:30 Uhr und 5:30 Uhr unter der Woche zugestimmt. Für 3 Wochenenden konnten zusätzlich auch Gleissperrungen tagsüber erreicht werden.

Damit Lärmbelästigungen für die Anwohner durch die unvermeidbaren Nachtarbeiten vermindert werden, sollen bis zu einer Entfernung von ca. 100 m von den Wohngebäuden im Veielbrunnenweg lärmintensive Arbeiten wie z. B. Bohren und Betonieren der Bohrpfähle nur tagsüber ausgeführt werden.


Dies wird an 3 Wochenenden Ende Juli/Anfang August 2015 samstags und sonntags in der Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr erfolgen.

Im Veielbrunnenweg muss der oberste Teil der vorhandenen Stützwand der Bahn um ca. 60 cm abgetragen werden. Diese Arbeiten werden unter der Woche tagsüber von einem Gerüst aus, das auf der Straße steht, durchgeführt. Das Gerüst wird im Bereich der Arbeitsstelle mit einem Lärmschirm versehen.

Die Anwohner werden über die Arbeiten rechtzeitig vor Baubeginn informiert.


2. Vergabe der Bauarbeiten für die Lärmschutzwand
Die Arbeiten für die Lärmschutzwand wurden am 21. August 2014 öffentlich ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung am 25. September 2014 haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben.

Der preisgünstigste Bieter ist die Firma Rädlinger, aus Vilshofen, mit einer Angebotssumme von 1.899.219,64 EUR.

Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot der Firma Rädlinger mit einer Vergabesumme von 1.899.219,64 EUR zu erteilen.


3. Vergabe weiterer Ingenieurleistungen

3.1 Vergabe von Ingenieurleistungen an die diem.baker GbR
Das Ingenieurbüro diem.baker GbR aus 71254 Ditzingen soll mit den weiteren Leistungsphasen 7 und 8 (Mitwirkung bei der Vergabe und Bauoberleitung) nach § 42 HOAI (Ingenieurbauwerke) sowie der örtlichen Bauüberwachung beauftragt werden. Für die vorausgegangenen Leistungen wurden mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 8. April 2014 bereits 250.000 EUR bereit gestellt. Mit der weiteren Beauf-tragung erhöht sich das Gesamthonorar des Büros diem.baker GbR um 60.000 EUR auf 310.000 EUR.


3.2 Vergabe von Ingenieurleistungen an GECO GmbH Süd
Das Ingenieurbüro GECO GmbH Süd, Niederlassung Tübingen aus 72127 Kusterdingen wird mit Leistungen des Bauüberwachers Bahn (BÜB) und der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) während der Bauzeit beauftragt Das Büro erhält auf der Grundlage seines Angebots vom 13. September 2014, entsprechend des nachgewiesenen Aufwands, ein Honorar von bis zu 155.000 EUR.

In der Baudurchführungsvereinbarung zum Bau der Lärmschutzwand wurde geregelt, dass die Stadt einen Bauüberwacher Bahn (BÜB) beauftragt. Dieser Bauüberwacher Bahn ist vor allem verantwortlich für die Gewährleistung der Sicherheit des Bahnbetriebs während des Baus. Er legt die Sicherheitsmaßnahmen fest und überwacht deren Ausführung.


4. Weitere Maßnahmen zur Erschließung des NeckarParks
Die Lärmschutzwand entlang der Bahntrasse ist ein wichtiger Bestandteil für die Erschließung des NeckarParks. Weitere Maßnahmen, wie der Bau der Frachtstraße und die Planung der Straßen um den Quartierspark sind angelaufen. Die Planungen für die Verlegung der Benzstraße und die Erschließungsstraßen im Umfeld sind in Vorbereitung. Ein VOF-Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Planungsbüros hierfür, wurde bereits gestartet.

Zur Betreuung der Planung sowie für die weitere Umsetzung dieser umfangreichen Infrastrukturmaßnahme ist beabsichtigt, in den kommenden Haushaltsberatungen zusätzliche Stellen für das Tiefbauamt zu beantragen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten in Höhe von 4.500.000 EUR sind in der Anlage 3 (Kostenzusammenstellung) dargestellt.

PS-Nr. 7.661047.300.006
Auftrag SAPM7663822932K (Planung Diem.baker)
M7664295932K (Überwachung Bahn Ing. GECO)
M7664391932K (Projektbegleitung DB Netz)
M7664440932K (Bauleistungen Nr. 3)
M7664441932K (Randarbeiten Nr. 4)
M7664442932K (Eidechsen Personal Nr. 1.10)
M7664443932K (Eidechsen, weitere Leistungen Nr. 5)
M7664444932K (Ablösung an Bahn Nr. 6)
M7664445932K (Sonstige Planungen Nr. 1)
M7664446932K (vorbereitende Arbeiten Nr. 2)
M7664447932K (Altlasten u.ä. Nr. 7)

CATS-Auftrag: 66C0000030 (Eigenleistungen, Lärmschutzanlagen)

Da es sich um einen gegebenen Investitionszuschuss handelt, somit auch kein Betriebs- und Sachaufwand anfällt, wird kein Folgelastenbeleg erstellt. Auf die Verrechnung von Eigenleistungen wird verzichtet.


Beteiligte Stellen

Referat WFB, Referat StU

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Übersichtslageplan
Anlage 2: Lageplan und Schnitte
Anlage 3: Kostenzusammenstellung





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Anlage 1 Übersicht.pdfAnlage 1 Übersicht.pdfAnlage 2 Lageplan, Schnitte.pdfAnlage 2 Lageplan, Schnitte.pdfAnlage 3 Kosten.pdfAnlage 3 Kosten.pdf