Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0500-07.03
GRDrs 837/2014
Stuttgart,
11/26/2014



Deutsch-russisches Projekt "Good Governance zur Mittelstandsförderung in der kommunalen Verwaltung Russlands" (gefördert von der Robert Bosch Stiftung und dem Auswärtigen Amt)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich03.12.2014



Beschlußantrag:

1. Der Beteiligung des Rechnungsprüfungsamts am deutsch-russischen Projekt „Good Governance zur Mittelstandsförderung in der kommunalen Verwaltung Russlands“, Teilprojekte 2 und 3, von Januar 2015 bis April 2016 wird zugestimmt. 2. Die Finanzierung des Budgets für die Teilprojekte 2 und 3 i.H.v. 134.689 Euro erfolgt aus zugesagten Mitteln der Robert Bosch Stiftung (127.590 Euro) und des Auswärtigen Amts (7.099 Euro). Mit diesen Mitteln werden die voraussichtlich anfallenden Personalaufwendungen für eine bereits ausgewählte Person in Höhe von rd. 80.000 Euro und Sachaufwendungen von 54.689 Euro gedeckt. 3. Vom zusätzlichen Personalbedarf beim Rechnungsprüfungsamt zur Durchführung des Projektes wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab 1. Januar 2015 für die Dauer der Projektlaufzeit von 16 Monaten (01.01.2015 – 30.04.2016) eine Vollzeitkraft in EG 11 TVöD für die Aufgabe der Projektkoordination zu beschäftigen.


Begründung:


1.) Über die Städtepartnerschaft mit der Stadt Samara hinaus besteht seit dem Jahr 2010 zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Duma der Region Samara eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit in Fragen der Korruptionsprävention und Verwaltungsmodernisierung in der russischen öffentlichen, insbesondere kommunalen Verwal­tung. Eine weitere Vereinbarung wurde im Jahr 2013 mit dem Wolga-P.A. Stolypin-Institut der Russischen Akademie für Wirtschaft und öffentliche Verwaltung Saratow geschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarungen führt das Stuttgarter Rechnungsprüfungsamt zusammen mit weiteren deutschen und russischen Partnern konkrete gemeinsame Projekte durch. 2.) Bedeutung des Themas: Die Sicherstellung nachhaltiger Innovationsprozesse auf der regionalen Ebene ist für eine positive Entwicklung der russischen Volkswirtschaft und damit der Lebensqualität und des sozialwirtschaftlichen Wohlstand des Landes besonders wichtig. Deswegen ist es notwendig, den Akzent in regionalen und kommunalen Entwicklungsstrategien auf die Förderung der Unternehmensaktivitäten zu legen. Jedoch besitzt Russland im Gegensatz zu Deutschland keinen ausgeprägten Mittelstand. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollten aber eine bedeutendere Rolle im Leben des Landes spielen, weil sie wirtschaftliche Stabilität sicherstellen und die Folgen sozialwirtschaftlicher Veränderungen mildern. Hierbei gilt es, die Wachstums-, Beschäftigungs- und Innovationspotenziale von KMU auszuschöpfen, um einerseits die Abhängigkeit einer Kommune von einzelnen großen Unternehmen und Branchen abzubauen und andererseits eine nachhaltige Entwicklung der Kommunen sicherzustellen.

3.) Projektziel: Gerade auf der kommunalen Ebene handeln Behörden und Unternehmern unmittelbar und sehr nah miteinander, das gilt umso mehr für KMU. Verbesserungen des Wirtschaftsklimas bzw. der Standortbedingungen zugunsten von KMU sind vor allem verbunden mit:

4.) Das Gesamtprojekt besteht neben der Projektvorbereitung und der Projektnachbereitung aus folgenden drei Teilprojekten:
5.) Teilprojekt 1 hat das Ziel, die Schlüsselprobleme des Mittelstands (KMU) in der jeweiligen Pilotkommune zu bestimmen und die Adressaten für die Problemlösung (z.B. Kommunalverwaltung, Oblastverwaltung, Föderalverwaltung, KMU, Marktgegebenheiten) zu klassifizieren. Hierfür werden Umfragen unter den kommunalen Beamten und den Unternehmen vor Ort durchgeführt. 6.) Teilprojekt 2 umfasst die Ausarbeitung von Programmen für Workshops, Bildungsseminare und E-Learning-Module für kommunale Beamte und Mittelständler, insbesondere hinsichtlich Wertehaltung und Verständnis für das Unternehmertum, des Weiteren die Durchführung von "Runden Tischen" zur Initiierung eines dauerhaften Dialogs und zum Abbau von Verwaltungsbarrieren, den Fachaustausch von Vertretern der Pilotkommunen mit der Stuttgarter Verwaltung und weiteren Stellen im Bereich der mittelstandsrelevanten Verwaltungsprozesse sowie den Aufbau einer Informations- und Kontaktbörse für KMU.

7.) Teilprojekt 3 umfasst vor allem die Visualisierung bzw. Modellierung der betreffenden KMU-relevanten Verwaltungsprozesse, die Ausarbeitung organisatorischer und rechtlicher Verbesserungsvorschläge auf der Basis der dieser Modellierungen sowie die Bildung von Vergleichsringen bei Verwaltungsprozessen (Benchmarking). Hierfür sollen auch Erkenntnisse aus einer vergleichenden Analyse der Institutionen in Deutschland und Russland herangezogen werden. 8.) Projektpartner sind


9.) Projektnutzen:

10.) Einordnung des Projekts in die gegenwärtige politische Situation: Dieses Projekt unterliegt nicht den gegenwärtigen Sanktionen der Europäischen Union bzw. Deutschlands gegen Russland. Laut Auskunft des Auswärtigen Amts gegenüber der Stadt möchte die Bundesregierung – jenseits ihrer restriktiven Haltung gegenüber öffentlichkeitswirksamen Gesprächen zwischen politischen Vertretern – gerade angesichts des schwierigen politischen Dialogs die bilateralen zivilgesellschaftlichen Kontakte stärken, wozu u.a. auch die Städte- und Verwaltungspartnerschaften gehören. Kontakte auf Arbeitsebene sollen nicht abreißen. Das Projekt wird vom Auswärtigen Amt ausdrücklich unterstützt. Es beteiligt sich mit einer ergänzenden Analyse ebenfalls am Projekt.
Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung des Budgets für die Teilprojekte 2 und 3 i.H.v. 134.689 Euro erfolgt aus zugesagten Mitteln der Robert Bosch Stiftung (127.590 Euro) und des Auswärtigen Amts (7.099 Euro). Neben den Kosten von voraussichtlich 80.000 Euro für eine bereits ausgewählte Vollzeitkraft in EG 11 für 16 Monate, ergeben sich Sach- und Reisekosten in Höhe von zusammen 54.689 Euro. Da Kosten vollständig durch Zuwendungen der Robert Bosch Stiftung und des Auswärtigen Amts in Höhe von insgesamt 134.689 Euro gedeckt werden, müssen keine Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

Personalkosten:
80.000 Euro
Sach- und Reisekosten:
54.689 Euro
Gesamtkosten:
134.689 Euro
davon Förderung
- Robert Bosch Stiftung:
127.590 Euro
- Auswärtiges Amt:
7.099 Euro



Beteiligte Stellen

Referat AK, Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Oberbürgermeister
Fritz Kuhn


Anlagen






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