Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
539/2014
Stuttgart,
09/08/2014
Qualitätsmanagement Besondere Schülerverkehre und Zunahme inklusiv und integrativ beschulter Kinder
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
01.10.2014
Beschlußantrag:
1.) Vom Bericht über die Entwicklung im Bereich der besonderen Schülerverkehre und der Zunahme inklusiv und integrativ beschulter Kinder wird Kenntnis genommen.
2.) Der Fortführung und Intensivierung der bisherigen Arbeit im Qualitätsmanagement der besonderen Schülerverkehre wird zugestimmt. Hierfür ist der KW-Vermerk (01/2015) an der vorhandenen 0,5 Stelle (GRDs. 923/2012) zu streichen und eine weitere 0,5 Stelle (EG 10) zu schaffen. Die Entscheidungen hierüber sind im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 zu treffen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
I. Qualitätsmanagement Besondere Schülerverkehre
Die Besonderen Schülerverkehre umfassten im Schuljahr 2013/14 rd. 550 Schüler auf 220 Touren, welche von 5 Fahrdienstunternehmen an 12 Sonderschuleinrichtungen befördert wurden.
Mit GRDrs 923/2012 hat der Gemeinderat die Intensivierung des Qualitätsmanagements bei den Besonderen Schülerverkehren und dessen flächendeckenden Ausbau für alle betroffenen Sonderschulstandorte beschlossen.
Im April 2013 wurde mit der Neustrukturierung des Qualitätsmanagements begonnen. Auf Basis einer Ende des Schuljahres 2012/2013 durchgeführten Bedarfsermittlung folgte ab Schuljahr 2013/2014 eine Neustrukturierung der qualitätssichernden Maßnahmen.
Die Umsetzung des ermittelten Anforderungskatalogs umfasste folgende Maßnahmen:
·
Einrichtung eines zentralen Ansprechpartners für die betroffenen Schulen, Eltern und beauftragten Unternehmen für das Qualitätsmanagement im Schulverwaltungsamt
·
Ausbau des Beschwerdewesens
·
Verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen für das Fahr- und Begleitpersonal durch die Stadt Stuttgart
·
Verstärkte Auftragsüberwachung der beauftragten Fahrunternehmen mit vor-Ort-Kontrollen
·
Überprüfung der formalen Vertragsvorgaben
·
Sanktionierung bei Vertragsverletzungen von beauftragten Unternehmen
Durch diese Maßnahmen konnten bedeutende Verbesserungen bei den Besonderen Schülerverkehren erzielt werden. Insbesondere konnte signifikanten Missständen zu Beginn der Vertragslaufzeit zielgerichtet entgegengewirkt sowie einheitliche Abläufe und Standards für alle Vertragspartner in Grundzügen umgesetzt werden. Diese Maßnahmen wurden mit der neu geschaffenen 0,5 Stelle für das Qualitätsmanagement bearbeitet.
Allerdings konnten mit dieser Personalzuteilung und den zu Anfang hohen Missständen bei einzelnen Fahrdienstunternehmen die Schwerpunktmaßnahmen nicht an allen betroffenen Sonderschuleinrichtungen flächendeckend umgesetzt werden. Auch die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Elternvertretern und Fahrdiensten zur Weiterentwicklung der Standards, Egalisierung der Vorgänge oder das Erarbeiten neuer Ausschreibungsinhalte ist für eine nachhaltige Mängelreduzierung und Steigerung der Zufriedenheit aller Beteiligten notwendig. Die hierzu notwendigen weiteren Maßnahmen sind im Einzelnen in der ausführlichen Begründung dargestellt.
II. Inklusion – Schülerbeförderung und Schulbegleiter
Zunahme inklusiv und integrativ beschulter Kinder
Seit Beginn des Schulversuchs Inklusion in der Schwerpunktregion Stuttgart im Jahr 2011 lässt sich feststellen, dass betroffene Eltern in den letzten Jahren immer mehr Anträge auf inklusive Beschulung ihrer Kinder und Jugendlichen gestellt haben. Die Schulverwaltung geht davon aus, dass diese Tendenz weiterhin anhalten wird.
Somit steigt auch die Zahl der notwendigen
Assistenzkräfte
, d.h., Schulbegleiter (Inklusionshelfers/Integrationshelfers), die den Schülern im Unterricht Hilfestellungen geben, seit Beginn des Schulversuchs stetig:
Schuljahr 2011/2012: Assistenzkräfte für 92 Schüler
Schuljahr 2012/2013: Assistenzkräfte für 109 Schüler
Schuljahr 2013/2014: Assistenzkräfte für 141 Schüler
Für das Schuljahr 2014/2015 zeichnet sich bereits jetzt eine weitere Steigerung ab.
Durch die steigende Zahl der inklusiv und integrativ beschulten Kinder stieg auch die Zahl der für diese Kinder eingesetzten und zu organisierenden Beförderungstouren von 25 im Schuljahr 2012/2013 auf 29 im Schuljahr 2013/2014 und einer zu erwartenden steigenden Tendenz für die kommenden Schuljahre.
Personelle Auswirkungen
a.) beim Qualitätsmanagement Besondere Schülerverkehre:
Mit GRDrs 923/2012 wurde dem Gesundheitsamt für die qualifizierte Schulung des Fahr- und Begleitpersonals der mit den Besonderen Schülerverkehren beauftragten Beförderungsunternehmen ein Personalbedarf von 0,25 Facharztstellen anerkannt. Dieser Stellenumfang ist zur Erfüllung der Aufgabe ausreichend.
Dem Schulverwaltungsamt wurde zur Intensivierung des Qualitätsmanagements bei der Schülerbeförderung ein Personalmehrbedarf vorläufig mit einer 0,5 Stelle anerkannt.
Die vorgenannten Maßnahmen des Qualitätsmanagements werden inklusive der Organisation der Schulungen allesamt durch das Schulverwaltungsamt wahrgenommen. Dies erfolgt mit der vorläufig bereitgestellten 0,5 Sachbearbeiterstelle. Die Schulung selbst wird durch das Gesundheitsamt durchgeführt.
Die Erfahrung zeigt, dass die vollständige Anwendung und Umsetzung der vom Gemeinderat festgelegten erhöhten Qualitätsstandards mit den für das Schulverwaltungsamt vorläufig anerkannten 0,5 Stellen nicht für alle Schulen im Besonderen Schülerverkehr bewältigt werden kann. Daher ist die umgehende Ausweitung auf eine 1,0 Sachbearbeiterstelle notwendig. Im Rahmen des „Kleinen Stellenplanverfahrens“ wird dies im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 beantragt.
b.) bei der Zunahme inklusiv und integrativ beschulter Kinder:
Für jeden inklusiv bzw. integrativ beschulten Schüler ist ein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand von 4,82 Stunden anzusetzten. Bei aktuell 141 Fällen bedeutet dies einen Arbeitsaufwand von 679,62 Stunden/Jahr. Dies entspricht einem Stellenanteil von 0,43 Stellen.
Auch bei der
Organisation der Schülerbeförderung
verursacht die Zunahme inklusiv und integrativ beschulter Kinder und Jugendlicher einen Mehraufwand. Bei aktuell 29 Touren mit einem Bearbeitungsaufwand von jeweils 5,76 Stunden bedeutet dies einen Arbeitsaufwand von 167,04 Stunden/Jahr. Dies entspricht einem Stellenanteil von 0,1 Stellen. Der errechnete Stellenaufwand beträgt somit insgesamt 0,53 Stellen.
Zum Doppelhaushalt 2012/2013 hat der Gemeinderat für den Schulversuch Schwerpunktregion eine 1,0 Stelle geschaffen.
Davon ist ein Stellenanteil von 0,8 Stellen für die konzeptionellen Aufgaben eingesetzt. Die restlichen 0,2 Stellenanteile wurden mit Blick auf die zunehmende Zahl der Fälle für die Organisation von Inklusions- und Integrationshelfern sowie ggf. notwendige Schülerbeförderungen vorgesehen. Es war zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar, wie rasant die Zahlen steigen.
Zur Sicherstellung der Bearbeitung der Inklusions- und Integrationsfälle für die Bearbeitung der Assistenzkräfte / Schulbegleiter sowie der Schülerbeförderung wäre bereits jetzt die Aufstockung der vorhandenen 0,2 Stellenanteile um 0,3 Stellenanteile auf insgesamt 0,5 Stellenanteile notwendig. Dieser Mehrbedarf ist im Stellenplanverfahren 2016/2017 im Rahmen einer stadtweiten Gesamtschau des Stellenbedarfs zur Inklusion zu betrachten.
Finanzielle Auswirkungen
Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten für die Schaffung einer Vollzeitstelle in EG 10 belaufen sich auf 72.500 €.
Beteiligte Stellen
Referat AK
Referat WFB
Referat SJG
Vorliegende Anträge/Anfragen
Antrag 139/2014 der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE
Erledigte Anträge/Anfragen
Antrag 163/2014 der SPD-Gemeinderatsfraktion
Tischvorlage zum Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 163/2014
Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin
Anlagen
Begründung
Ausführliche Begründung
I. Qualitätsmanagement Besondere Schülerverkehre
Im Schuljahr 2013/2014 sind 5 Fahrdienstunternehmen mit der Beförderung von ca. 550 Schülern auf 220 Touren an 12 schulischen Einrichtungen betraut.
Mit GRDrs 923/2012 hat der Gemeinderat die Intensivierung des Qualitätsmanagements bei den Besonderen Schülerverkehren und dessen flächendeckenden Ausbau für alle betroffenen Sonderschulstandorte beschlossen. Im April 2013 wurde mit der Neustrukturierung des Qualitätsmanagements begonnen. Auf Basis der Ende des Schuljahres 2012/2013 in Zusammenarbeit mit den betreffenden Schulen durchgeführten Bedarfsermittlung folgte eine mit dem Schuljahr 2013/2014 beginnende Neustrukturierung der qualitätssichernden Maßnahmen. Die Umsetzung des ermittelten Anforderungskatalogs wurde wie folgt durchgeführt:
·
Ausbildung des Fahrpersonals
Um den sehr unterschiedlichen Wissensstand des eingesetzten Fahr- und Begleitpersonals zu egalisieren, finden neben den durch die Ausschreibung von den Unternehmen geforderten Schulungen verpflichtende Fortbildungsangebote durch die Stadtverwaltung statt.
So wird:
o
den gesamten Fahrern und Begleitpersonen
vom Schulverwaltungsamt in einer Auftaktveranstaltung die Rechte und Pflichten des Fahrpersonals anhand der vertraglichen Vorgaben nahe gebracht. Ebenso wird eine generelle Einweisung in den Umgang mit Schülern-/Innen mit besonderem Hilfebedarf und dem Verhalten in medizinischen Ausnahmesituationen (Schock, Unfall ect.) vermittelt. An dieser Auftaktveranstaltung haben in Gruppen von 70-110 Personen bislang ca. 85% aller Fahrer/-innen und Begleitpersonen in Summe ca. 400 teilgenommen. Die personalfluktuationsbedingten nicht geschulten 15% sind für Folgeveranstaltungen bis zum beginnenden nächsten Schuljahr vorgesehen.
o
das Fahrpersonal
vom Gesundheitsamt gezielt in Gruppen von 10-15 Personen auf die individuellen Anforderungen an den eingesetzten Einrichtungen geschult. In diesem ganztägigen Seminar für Fahrer und Begleitpersonen, welches in der Regel an den betreffenden Einrichtungen durchgeführt wird, wird das Wissen aus dem Erste-Hilfe Kurs um die Besonderheiten der an der jeweiligen Einrichtung auftretenden besonderen krankheitsspezifischen Bedarfe und Handlungsweisen erweitert. Die Schulung findet 2-3-mal monatlich mit einem Umfang von jeweils 5-8 Std. statt. Der Organisationsaufwand durch das Schulverwaltungsamt beträgt im Vorfeld jeweils 1-2Std..
Bedingt durch die Personalfluktuation in den einzelnen Unternehmen haben derzeit ca. 85% des aktuellen Fahrpersonals diese Schulung besucht. Da zum einen die Fluktuation sehr hoch ist und zum anderem eine stetige Auffrischung und Intensivierung der Inhalte erforderlich scheint, muss der Schulungsumfang in der derzeitigen Höhe bis zum Ausschreibungsende fortgeführt werden.
·
Auftragsüberwachung der beauftragten Fahrunternehmen
Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses der europaweiten öffentlichen Ausschreibung erhielten einige Fahrdienste, die zuvor nicht mit der Schülerbeförderung in Stuttgart betraut waren, den Zuschlag. Die damit verbundene „Einarbeitung“ dieser Unternehmen, das Anpassen an Stuttgarter Gegebenheiten und die Umsetzung unserer erhöhten Qualitätsanforderungen stellte diese Unternehmen vor eine hohe Herausforderung, welche sich besonders in der Anfangszeit mit erhöhten Problemen widerspiegelte.
o
Kontrollen der laufenden Leistung
Durch eine Vielzahl neuer Fahrdienstunternehmen, welche zum Beginn des Ausschreibungszeitraums vermehrte Probleme mit der ausschreibungsgemäßen Erbringung der Leistung hatten, war es notwendig, von den ursprünglich angedachten halbjährigen Kontrollen an allen Einrichtungen abzuweichen und statt dessen eine Vielzahl von Stichprobenkontrollen an bestimmten Brennpunkten durchzuführen. Der Fokus dieser Kontrollen lag auf den Einrichtungen, an welchen es augenscheinlich (gemäß der Beschwerdehäufigkeit) zu den meisten Unregelmäßigkeiten kam. Die Kontrollen an den anderen Sonderschulen konnten aufgrund begrenzter Personalkapazitäten nicht in dem Ausmaß durchgeführt werden, wie es geplant und auch notwendig gewesen wäre. Vor allem bei den Touren für die inklusiv/integrativ beschulten Kinder zu verschiedenen Regelschulen konnte nur auf Beschwerden reagiert, aber keine unangemeldeten Kontrollen vorgenommen werden.
Im Laufe des aktuellen Schuljahres wurden bisher an 56 Tagen Stichprobenkontrollen mit einem Zeitaufwand von durchschnittlich jeweils ca. 2 Std. durchgeführt. Bei diesen Kontrollen waren aus oben genannten Gründen Unregelmäßigkeiten in einem weiten Spektrum festzustellen. Besonders in den ersten Wochen zeigten sich gravierende Fehlleistungen wie massive Verspätungen, unzureichende Kindersitze, ungeeignetes Fahrpersonal und vereinzelter Ausfall von Beförderungen einen massiven Nachholbedarf bei einzelnen Unternehmen.
Durch Intensivieren der Präsenz vor Ort und der Forderungen auf umgehendes Nachbessern der Unternehmen konnten diese Unregelmäßigkeiten bis zum Jahresende stark minimiert werden, so dass ab Jahresanfang 2014 „nur noch“ vereinzelte minderschwere Fehler wie nicht den Vorschriften entsprechende Beschilderungen oder vereinzelte Verspätungen zu beobachten sind.Auch bei der Fahrzeugausstattung sind die städtischen Vorgaben noch nicht zur Gänze erfüllt.
Bedingt durch eine lange Lieferzeit der Fahrzeuge ist ein Unternehmen noch auf die Nutzung von Mietfahrzeugen angewiesen. Diese sind gegenüber der Forderung nicht mit zusätzlichen, heckseitig auf dem Dach angebrachten Blinkleuchten versehen. Das Beförderungsunternehmen ist nach eigenen Angaben in den letzten Zügen der Umstellung auf eigene Fahrzeuge.
o
Überprüfung der formalen Vertragsvorgaben
Die Unternehmen haben für das genannte Fahrpersonal erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse und Nachweise der Erste-Hilfe Schulungen vorzuweisen. Die Einhaltung dieser Vorgaben wurde vom Schulverwaltungsamt geprüft. Auch wurden die Fahrdienstunternehmen zur Einhaltung der Mindestlohnvorgaben nach Landes Tariftreue- und Mindestlohn Gesetz (LTMG) angehalten. Durch eine Übergangsbestimmung im LTMG ist dieses generell nicht anwendbar auf Ausschreibungen, welche vor dem Inkrafttreten angestoßen wurden. Um den Fahrdienstunternehmen dennoch eine Möglichkeit zu einer entsprechenden Entlohnung ihrer Mitarbeiter zu geben, ist in der Ausschreibung die Möglichkeit einer Preisanpassung gegeben, auf dessen Grundlage von Seiten des Schulverwaltungsamtes eine LTMG entsprechende Entlohnung des Personals gefordert wird. Dies findet bereits bei einem Großteil der Fahrdienste Anwendung.
·
Beschwerdewesen
Im Schuljahr 2013/2014 erreichten das Schulverwaltungsamt bisher insgesamt 108 Beschwerden (bei denen es sich auch um einige Wiederholungstatbestande, wie z.B. ständige Verspätung handelte). Hiervon waren ca. 50% im ersten Schulmonat und weitere 30% bis zum Jahresende 2013 angesiedelt. Über den weiteren Schuljahresverlauf konnte hier auf einen weiteren degressiven Rückgang hingearbeitet werden. 80% aller Beschwerdefälle betrafen ein Fahrdienstunternehmen. Diesem Fahrdienst wurden im Rahmen der Auftragsüberwachung Abmahnungen für 4 Lose ausgesprochen. Die Beschwerdehäufigkeit bei allen Unternehmen (auch dem abgemahnten) konnte durch die ergriffenen Maßnahmen auf ein aktuell geringes Maß gesenkt werden.
o
Ablauf der Beschwerdenbearbeitung
Jede eingehende Beschwerde über beispielsweise unfreundliche Fahrer, Verspätungen, fehlende Kindersitze, nicht vorgestelltes Fahrpersonal oder Fahrerwechsel wird im Schulverwaltungsamt geprüft und auf eine Ausschreibungsverletzung hin beurteilt. In jedem Fall wird hierzu eine Stellungnahme des Fahrdienstunternehmens angefordert. In Fällen, in denen es sich nicht um einmalige Vorkommnisse (wie z.B. die einmalige Verspätung eines Fahrers) handelt wird mit dem Fahrdienst und gegebenenfalls der Einrichtung / den Eltern eine Lösung erarbeitet (Tourenumstellung, Austausch des Fahrpersonals oder Fahrzeugs) und das Fahrdienstunternehmen zur Behebung dieses Missstandes verpflichtet. Die beschwerende Partei wird im Nachgang über den Beschwerdeverlauf benachrichtigt und die Behebung des Missstandes wird durch gesonderte Kontrollen überwacht.
·
Allgemein:
o
Sanktionierung
Kommt es bei einzelnen Unternehmen vermehrt zu Beschwerdefällen gleicher Art, welche eine Ausschreibungsverletzung beinhalten, werden weitere vertragliche Maßnahmen ergriffen. Im vergangenen Schuljahr wurden, wie zuvor genannt, somit 4 schriftliche Abmahnungen, welche im Wiederholungsfall einen Vertragsrücktritt rechtfertigen, erteilt. Findet in Einzelfällen keine Beförderung durch den Vertragspartner statt, wird die Beförderung anderweitig durch das Schulverwaltungsamt sichergestellt und der Vertragspartner zu Schadensersatz verpflichtet. Dies war im vergangenen Jahr in 6 Einzelfällen nötig.
o
Permanente Kommunikation
Durch die Ausweitung der Ausschreibungsinhalte und erhöhten Anzahl an beteiligten Stellen haben die allgemeinen informativen Nachfragen von Fahrdiensten, Eltern und Einrichtungen stark zugenommen. Das Qualitätsmanagement dient hier als zentraler Ansprechpartner und Koordinierungsstelle. Auch findet (besonders in der Übergangsphase) eine intensive Zusammenarbeit mit den betroffenen Schulen statt. In diesem Zusammenhang wurden vor Schuljahresbeginn und während des Schuljahres mehrere mehrstündige Gespräche mit den Schulleitungen geführt, in welchen die Anforderungen und Entwicklungswünsche der Einrichtungen in der Schülerbeförderung erläutert wurden. Im aktuellen Vertrag umsetzbare Änderungswünsche (zusätzliche Touren, geänderte Kommunikationsabläufe usw.) sind direkt in die laufende Beförderung eingeflossen, nicht direkt umsetzbare wurden für kommende Ausschreibungen als Inhalte vorgemerkt.
Bewertung
Durch die vorangeschriebenen Maßnahmen konnten gravierende Verbesserungen beim Zustand der Besonderen Schülerverkehre erzielt werden. Insbesondere signifikanten Missständen zu Beginn der Vertragslaufzeit konnten so zielgerichtet entgegengewirkt werden sowie einheitliche Abläufe und Standards in Grundzügen umgesetzt werden.
Die den zu Anfang hohen Missständen und dem begrenztem Personal geschuldeten Schwerpunktmaßnahmen sollten in Zukunft flächendeckend an allen betroffenen Einrichtungen umgesetzt werden. Auch die steigende Zahl von Touren, für inklusiv und integrativ beschulte Kinder muss in diese Kontrollen mit einbezogen werden. Zudem ist
die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Elternvertretern und Fahrdiensten zur Weiterentwicklung dieser Standards, Egalisierung der Vorgänge oder erarbeiten neuer Ausschreibungsinhalte für eine nachhaltige Mängelreduzierung und Steigerung der Zufriedenheit aller Beteiligten dringend anzuraten.
Die im Einzelnen hierfür noch notwendigen, bisher nicht durchführbaren, Maßnahmen sind nicht abschließend in GRDs 821/2013 genannt und unter anderem:
o
Ablaufegalisierung
Vereinheitlichung der Abläufe und Verfahrensweisen an den einzelnen schulischen Einrichtungen sowie bei den einzelnen Fahrdienstunternehmen. In diesem Zusammenhang sind die unterschiedlichen Abläufe zu erfassen, einheitliche Vorgehensweisen zu entwickeln und durch Mustervorlagen, Formblätter und Verhaltensempfehlungen flächendeckend an alle betroffenen Sonderschulen zu bringen.
o
Broschürenerstellung
Erstellung von Informationsbroschüren durch das Schulverwaltungsamt für Eltern, schulische Einrichtungen und Fahrdienste, welche den Umfang der Beförderung erläutern und über den allgemeinen Ablauf informieren.
o
Entwicklungsgespräche mit den schulischen Einrichtungen
Zum Erfassen von neuen Notwendigkeiten und Anforderungen sowie der Berücksichtigung sich ständig ändernder Gegebenheiten an den Einrichtungen ist halbjährlich unter Leitung des Schulverwaltungsamtes ein Entwicklungsgespräch mit anschließender Auswertung und Umsetzung an jeder der 12 schulischen Einrichtungen durchzuführen.
o
Entwicklungsgespräche mit den Fahrdiensten
Zum Erfassen von neuen Notwendigkeiten und Anforderungen sowie der Berücksichtigung sich ständig ändernder Gegebenheiten findet halbjährlich unter Leitung des Schulverwaltungsamtes ein Entwicklungsgespräch mit anschließender Auswertung und Umsetzung bei jedem der momentan 5 Fahrdiensten statt.
o
Arbeitskreise
Zur Vermeidung von Defiziten bei der Beförderung und zum Austausch über im Laufe des Vertragszeitraums aufgetretenen Besonderheiten wird ein in Quartalsabstand stattfindender Arbeitskreis, bestehend aus sonderschulischen Einrichtungen, Fahrdiensten und Elternvertretern unter Leitung des Schulverwaltungsamtes eingerichtet.
II. Inklusion – Schülerbeförderung und Schulbegleiter
Zunahme inklusiv und integrativ beschulter Kinder
Auf den Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 163/2014 vom 16.5.2014 und auf die Tischvorlage zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 2.7.2014 wird verwiesen.
a) Inklusions-/Intergrationshelfer
In dieser Tischvorlage wurde folgende zahlenmäßige Entwicklung dargestellt:
2011/2012: 92 Schulbegleiter (Inklusionshelfer/Integrationshelfer)
2012/2013: 109 Schulbegleiter (Inklusionshelfer/Integrationshelfer)
2013/2014: 136 Schulbegleiter (Inklusionshelfer/Integrationshelfer)
Im Schuljahr 2013/2014 hat das Schulverwaltungsamt zum heutigen Zeitpunkt 14 Schüler/Schülerinnen, die eine Assistenz im Unterricht in Form eines Inklusionshelfers/Integrationshelfers benötigen.
b) Tourenvolumen
Im Bereich der Schülerbeförderung für inklusiv und integrativ beschulter Kinder fand ebenso eine Steigerung statt:
Schuljahr 2012/2013: 25 Touren (33 Schüler/innen)
Schuljahr 2013/2014: 29 Touren (44 Schüler/innen)
Personelle Auswirkungen
a.) beim Qualitätsmanagement Besondere Schülerverkehre:
Mit GRDrs 923/2012 wurde dem Gesundheitsamt für die qualifizierte Schulung des Fahr- und Begleitpersonals der mit den Besonderen Schülerverkehren beauftragten Beförderungsunternehmen ein Personalbedarf von 0,25 Facharztstellen anerkannt. Wie oben dargestellt, ist dieser Stellenumfang zur Erfüllung der Aufgabe ausreichend.
Dem Schulverwaltungsamt wurde zur Intensivierung des Qualitätsmanagements bei der Schülerbeförderung ein Personalmehrbedarf vorläufig mit einer 0,5 Stelle anerkannt.
Die vorgenannten Maßnahmen des Qualitätsmanagements werden inklusive der Organisation der Schulungen allesamt durch das Schulverwaltungsamt wahrgenommen. Dies erfolgt mit der vorläufig bereit gestellten 0,5 Sachbearbeiterstelle. Die Schulung selbst wird durch das Gesundheitsamt durchgeführt.
Die Anzahl der aufgetretenen Probleme und der erhöhte Einsatz bei bestimmten Schulen und Fahrdiensten hat gezeigt, dass die vollständige Anwendung und Umsetzung der vom Gemeinderat festgelegten erhöhten Qualitätsstandards mit den für das Schulverwaltungsamt vorläufig anerkannten 0,5 Stellen nicht für alle Schulen im Besonderen Schülerverkehr bewältigt werden kann.
Da der Umfang der durch externe Faktoren beeinflussten Inhalte wie Kommunikation, Beschwerden, Vertragsverletzungen, Controlling und ähnliches nicht reduziert werden konnte, kam dies bislang in den anderen Bereichen stärker zum Tragen.
So entfielen ein Großteil der Maßnahmen zur Weiterentwicklung wie auch sämtliche präventiven Maßnahmen. Die Kontrollen der Fahrtouren vor Ort musste auf 4 Sonderschuleinrichtungen fokussiert werden, an allen anderen konnte die geforderte Auftragserfüllung nur sehr sporadisch überwacht werden. Darüber hinaus waren außer den Schulungen, Überwachung der formellen Mitarbeiteranforderungen und der Dokumentation nur reaktionelle Maßnahmen möglich.
Zur vollständigen Umsetzung aller in GRDrs 821/2013 genannten notwendigen Maßnahmen ist daher die umgehende Ausweitung auf eine 1,0 Sachbearbeiterstelle notwendig.
b.) bei der Zunahme inklusiv und integrativ beschulter Kinder:
Zum Doppelhaushalt 2012/2013 hat der Gemeinderat für den Schulversuch Schwerpunktregion eine 1,0 Stelle geschaffen. Davon ist ein Stellenanteil von 0,8 Stellen für die konzeptionellen Aufgaben im Rahmen der Schulentwicklungsplanung
eingesetzt. Die 0,2 Stellenanteile wurden mit Blick auf die zunehmende Zahl der Fälle für die Organisation von Inklusions- und Integrationshelfern vorgesehen.
Es war zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar, wie rasant die Zahlen steigen.
Mittlerweile liegen konkrete Zahlen vor:
Schuljahr 2012/2013: Assistenzkräfte für 109 Schüler
Schuljahr 2013/2014: Assistenzkräfte für 141.
Dies entspricht einer Steigerung von 29,36 %.
Zum heutigen Zeitpunkt liegen beim Schulverwaltungsamt für das Schuljahr 2014/2015 164 Anträge auf Assistenzkräfte vor, Tendenz steigend, da weitere Anträge ausstehen, dessen Zahl noch nicht bekannt ist. Pro Fall wird zur Bearbeitung ein Arbeitsaufwand von 4,82 Stunden angesetzt. Bei aktuell 141 Fällen bedeutet dies einen Arbeitsaufwand von 679,62 Stunden/Jahr (43,57 %). Dies entspricht einem Stellenanteil von 0,43 Stellen.
Im Bereich der Schülerbeförderung für inklusiv und integrativ beschulter Kinder waren es im vergangenen Schuljahr 29 Touren und somit eine Steigerung von 16% im Vergleich zum Schuljahr 2012/2013. Pro Tour wird zur Bearbeitung ein Arbeitsaufwand von 5,76 Stunden angesetzt. Bei den bisherigen 29 Touren bedeutet dies einen Arbeitsaufwand von 167,04 Stunden/Jahr (10,71 %). Dies entspricht einem Stellenanteil von 0,1 Stellen.
Der Stellenaufwand beträgt für die genannten Aufgaben also bereits in diesem Schuljahr schon insgesamt 0,53 Stellen.
Zur Sicherstellung der Bearbeitung der Inklusions- und Integrationsfälle sowie zur Schülerbeförderung zum Schuljahresbeginn wäre somit bereits jetzt die umgehende Aufstockung der vorhandenen 0,2 Stellenanteile um 0,3 Stellenanteile auf insgesamt 0,5 Stellenanteile notwendig. Dieser Mehrbedarf ist im Stellenplanverfahren 2016/2017 im Rahmen einer stadtweiten Gesamtschau zum Stellenbedarf hinsichtlich der Inklusion zu betrachten.
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