Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 539/2014
Stuttgart,
09/08/2014



Qualitätsmanagement Besondere Schülerverkehre und Zunahme inklusiv und integrativ beschulter Kinder



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich01.10.2014



Beschlußantrag:

1.) Vom Bericht über die Entwicklung im Bereich der besonderen Schülerverkehre und der Zunahme inklusiv und integrativ beschulter Kinder wird Kenntnis genommen. 2.) Der Fortführung und Intensivierung der bisherigen Arbeit im Qualitätsmanagement der besonderen Schülerverkehre wird zugestimmt. Hierfür ist der KW-Vermerk (01/2015) an der vorhandenen 0,5 Stelle (GRDs. 923/2012) zu streichen und eine weitere 0,5 Stelle (EG 10) zu schaffen. Die Entscheidungen hierüber sind im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 zu treffen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

I. Qualitätsmanagement Besondere Schülerverkehre

Die Besonderen Schülerverkehre umfassten im Schuljahr 2013/14 rd. 550 Schüler auf 220 Touren, welche von 5 Fahrdienstunternehmen an 12 Sonderschuleinrichtungen befördert wurden.

Mit GRDrs 923/2012 hat der Gemeinderat die Intensivierung des Qualitätsmanagements bei den Besonderen Schülerverkehren und dessen flächendeckenden Ausbau für alle betroffenen Sonderschulstandorte beschlossen.

Im April 2013 wurde mit der Neustrukturierung des Qualitätsmanagements begonnen. Auf Basis einer Ende des Schuljahres 2012/2013 durchgeführten Bedarfsermittlung folgte ab Schuljahr 2013/2014 eine Neustrukturierung der qualitätssichernden Maßnahmen.

Die Umsetzung des ermittelten Anforderungskatalogs umfasste folgende Maßnahmen:

· Einrichtung eines zentralen Ansprechpartners für die betroffenen Schulen, Eltern und beauftragten Unternehmen für das Qualitätsmanagement im Schulverwaltungsamt
· Ausbau des Beschwerdewesens
· Verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen für das Fahr- und Begleitpersonal durch die Stadt Stuttgart
· Verstärkte Auftragsüberwachung der beauftragten Fahrunternehmen mit vor-Ort-Kontrollen
· Überprüfung der formalen Vertragsvorgaben
· Sanktionierung bei Vertragsverletzungen von beauftragten Unternehmen

Durch diese Maßnahmen konnten bedeutende Verbesserungen bei den Besonderen Schülerverkehren erzielt werden. Insbesondere konnte signifikanten Missständen zu Beginn der Vertragslaufzeit zielgerichtet entgegengewirkt sowie einheitliche Abläufe und Standards für alle Vertragspartner in Grundzügen umgesetzt werden. Diese Maßnahmen wurden mit der neu geschaffenen 0,5 Stelle für das Qualitätsmanagement bearbeitet.

Allerdings konnten mit dieser Personalzuteilung und den zu Anfang hohen Missständen bei einzelnen Fahrdienstunternehmen die Schwerpunktmaßnahmen nicht an allen betroffenen Sonderschuleinrichtungen flächendeckend umgesetzt werden. Auch die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Elternvertretern und Fahrdiensten zur Weiterentwicklung der Standards, Egalisierung der Vorgänge oder das Erarbeiten neuer Ausschreibungsinhalte ist für eine nachhaltige Mängelreduzierung und Steigerung der Zufriedenheit aller Beteiligten notwendig. Die hierzu notwendigen weiteren Maßnahmen sind im Einzelnen in der ausführlichen Begründung dargestellt.


II. Inklusion – Schülerbeförderung und Schulbegleiter

Zunahme inklusiv und integrativ beschulter Kinder
Seit Beginn des Schulversuchs Inklusion in der Schwerpunktregion Stuttgart im Jahr 2011 lässt sich feststellen, dass betroffene Eltern in den letzten Jahren immer mehr Anträge auf inklusive Beschulung ihrer Kinder und Jugendlichen gestellt haben. Die Schulverwaltung geht davon aus, dass diese Tendenz weiterhin anhalten wird.

Somit steigt auch die Zahl der notwendigen Assistenzkräfte, d.h., Schulbegleiter (Inklusionshelfers/Integrationshelfers), die den Schülern im Unterricht Hilfestellungen geben, seit Beginn des Schulversuchs stetig:
Für das Schuljahr 2014/2015 zeichnet sich bereits jetzt eine weitere Steigerung ab.

Durch die steigende Zahl der inklusiv und integrativ beschulten Kinder stieg auch die Zahl der für diese Kinder eingesetzten und zu organisierenden Beförderungstouren von 25 im Schuljahr 2012/2013 auf 29 im Schuljahr 2013/2014 und einer zu erwartenden steigenden Tendenz für die kommenden Schuljahre.


Personelle Auswirkungen

a.) beim Qualitätsmanagement Besondere Schülerverkehre:
Mit GRDrs 923/2012 wurde dem Gesundheitsamt für die qualifizierte Schulung des Fahr- und Begleitpersonals der mit den Besonderen Schülerverkehren beauftragten Beförderungsunternehmen ein Personalbedarf von 0,25 Facharztstellen anerkannt. Dieser Stellenumfang ist zur Erfüllung der Aufgabe ausreichend.

Dem Schulverwaltungsamt wurde zur Intensivierung des Qualitätsmanagements bei der Schülerbeförderung ein Personalmehrbedarf vorläufig mit einer 0,5 Stelle anerkannt.

Die vorgenannten Maßnahmen des Qualitätsmanagements werden inklusive der Organisation der Schulungen allesamt durch das Schulverwaltungsamt wahrgenommen. Dies erfolgt mit der vorläufig bereitgestellten 0,5 Sachbearbeiterstelle. Die Schulung selbst wird durch das Gesundheitsamt durchgeführt.

Die Erfahrung zeigt, dass die vollständige Anwendung und Umsetzung der vom Gemeinderat festgelegten erhöhten Qualitätsstandards mit den für das Schulverwaltungsamt vorläufig anerkannten 0,5 Stellen nicht für alle Schulen im Besonderen Schülerverkehr bewältigt werden kann. Daher ist die umgehende Ausweitung auf eine 1,0 Sachbearbeiterstelle notwendig. Im Rahmen des „Kleinen Stellenplanverfahrens“ wird dies im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 beantragt.

b.) bei der Zunahme inklusiv und integrativ beschulter Kinder:
Für jeden inklusiv bzw. integrativ beschulten Schüler ist ein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand von 4,82 Stunden anzusetzten. Bei aktuell 141 Fällen bedeutet dies einen Arbeitsaufwand von 679,62 Stunden/Jahr. Dies entspricht einem Stellenanteil von 0,43 Stellen.

Auch bei der Organisation der Schülerbeförderung verursacht die Zunahme inklusiv und integrativ beschulter Kinder und Jugendlicher einen Mehraufwand. Bei aktuell 29 Touren mit einem Bearbeitungsaufwand von jeweils 5,76 Stunden bedeutet dies einen Arbeitsaufwand von 167,04 Stunden/Jahr. Dies entspricht einem Stellenanteil von 0,1 Stellen. Der errechnete Stellenaufwand beträgt somit insgesamt 0,53 Stellen.

Zum Doppelhaushalt 2012/2013 hat der Gemeinderat für den Schulversuch Schwerpunktregion eine 1,0 Stelle geschaffen.


Davon ist ein Stellenanteil von 0,8 Stellen für die konzeptionellen Aufgaben eingesetzt. Die restlichen 0,2 Stellenanteile wurden mit Blick auf die zunehmende Zahl der Fälle für die Organisation von Inklusions- und Integrationshelfern sowie ggf. notwendige Schülerbeförderungen vorgesehen. Es war zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar, wie rasant die Zahlen steigen.

Zur Sicherstellung der Bearbeitung der Inklusions- und Integrationsfälle für die Bearbeitung der Assistenzkräfte / Schulbegleiter sowie der Schülerbeförderung wäre bereits jetzt die Aufstockung der vorhandenen 0,2 Stellenanteile um 0,3 Stellenanteile auf insgesamt 0,5 Stellenanteile notwendig. Dieser Mehrbedarf ist im Stellenplanverfahren 2016/2017 im Rahmen einer stadtweiten Gesamtschau des Stellenbedarfs zur Inklusion zu betrachten.


Finanzielle Auswirkungen

Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten für die Schaffung einer Vollzeitstelle in EG 10 belaufen sich auf 72.500 €.


Beteiligte Stellen

Referat AK
Referat WFB
Referat SJG


Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag 139/2014 der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag 163/2014 der SPD-Gemeinderatsfraktion
Tischvorlage zum Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 163/2014




Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin


Anlagen

Begründung


Ausführliche Begründung


I. Qualitätsmanagement Besondere Schülerverkehre

Im Schuljahr 2013/2014 sind 5 Fahrdienstunternehmen mit der Beförderung von ca. 550 Schülern auf 220 Touren an 12 schulischen Einrichtungen betraut.

Mit GRDrs 923/2012 hat der Gemeinderat die Intensivierung des Qualitätsmanagements bei den Besonderen Schülerverkehren und dessen flächendeckenden Ausbau für alle betroffenen Sonderschulstandorte beschlossen. Im April 2013 wurde mit der Neustrukturierung des Qualitätsmanagements begonnen. Auf Basis der Ende des Schuljahres 2012/2013 in Zusammenarbeit mit den betreffenden Schulen durchgeführten Bedarfsermittlung folgte eine mit dem Schuljahr 2013/2014 beginnende Neustrukturierung der qualitätssichernden Maßnahmen. Die Umsetzung des ermittelten Anforderungskatalogs wurde wie folgt durchgeführt:

· Ausbildung des Fahrpersonals
Um den sehr unterschiedlichen Wissensstand des eingesetzten Fahr- und Begleitpersonals zu egalisieren, finden neben den durch die Ausschreibung von den Unternehmen geforderten Schulungen verpflichtende Fortbildungsangebote durch die Stadtverwaltung statt.

So wird:
· Auftragsüberwachung der beauftragten Fahrunternehmen
Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses der europaweiten öffentlichen Ausschreibung erhielten einige Fahrdienste, die zuvor nicht mit der Schülerbeförderung in Stuttgart betraut waren, den Zuschlag. Die damit verbundene „Einarbeitung“ dieser Unternehmen, das Anpassen an Stuttgarter Gegebenheiten und die Umsetzung unserer erhöhten Qualitätsanforderungen stellte diese Unternehmen vor eine hohe Herausforderung, welche sich besonders in der Anfangszeit mit erhöhten Problemen widerspiegelte.
· Beschwerdewesen
Im Schuljahr 2013/2014 erreichten das Schulverwaltungsamt bisher insgesamt 108 Beschwerden (bei denen es sich auch um einige Wiederholungstatbestande, wie z.B. ständige Verspätung handelte). Hiervon waren ca. 50% im ersten Schulmonat und weitere 30% bis zum Jahresende 2013 angesiedelt. Über den weiteren Schuljahresverlauf konnte hier auf einen weiteren degressiven Rückgang hingearbeitet werden. 80% aller Beschwerdefälle betrafen ein Fahrdienstunternehmen. Diesem Fahrdienst wurden im Rahmen der Auftragsüberwachung Abmahnungen für 4 Lose ausgesprochen. Die Beschwerdehäufigkeit bei allen Unternehmen (auch dem abgemahnten) konnte durch die ergriffenen Maßnahmen auf ein aktuell geringes Maß gesenkt werden.
· Allgemein: Bewertung

Durch die vorangeschriebenen Maßnahmen konnten gravierende Verbesserungen beim Zustand der Besonderen Schülerverkehre erzielt werden. Insbesondere signifikanten Missständen zu Beginn der Vertragslaufzeit konnten so zielgerichtet entgegengewirkt werden sowie einheitliche Abläufe und Standards in Grundzügen umgesetzt werden.

Die den zu Anfang hohen Missständen und dem begrenztem Personal geschuldeten Schwerpunktmaßnahmen sollten in Zukunft flächendeckend an allen betroffenen Einrichtungen umgesetzt werden. Auch die steigende Zahl von Touren, für inklusiv und integrativ beschulte Kinder muss in diese Kontrollen mit einbezogen werden. Zudem ist die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Elternvertretern und Fahrdiensten zur Weiterentwicklung dieser Standards, Egalisierung der Vorgänge oder erarbeiten neuer Ausschreibungsinhalte für eine nachhaltige Mängelreduzierung und Steigerung der Zufriedenheit aller Beteiligten dringend anzuraten.





Die im Einzelnen hierfür noch notwendigen, bisher nicht durchführbaren, Maßnahmen sind nicht abschließend in GRDs 821/2013 genannt und unter anderem:


II. Inklusion – Schülerbeförderung und Schulbegleiter

Zunahme inklusiv und integrativ beschulter Kinder

Auf den Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 163/2014 vom 16.5.2014 und auf die Tischvorlage zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 2.7.2014 wird verwiesen.




a) Inklusions-/Intergrationshelfer
In dieser Tischvorlage wurde folgende zahlenmäßige Entwicklung dargestellt:

2011/2012: 92 Schulbegleiter (Inklusionshelfer/Integrationshelfer)
2012/2013: 109 Schulbegleiter (Inklusionshelfer/Integrationshelfer)
2013/2014: 136 Schulbegleiter (Inklusionshelfer/Integrationshelfer)

Im Schuljahr 2013/2014 hat das Schulverwaltungsamt zum heutigen Zeitpunkt 14 Schüler/Schülerinnen, die eine Assistenz im Unterricht in Form eines Inklusionshelfers/Integrationshelfers benötigen.

b) Tourenvolumen
Im Bereich der Schülerbeförderung für inklusiv und integrativ beschulter Kinder fand ebenso eine Steigerung statt:

Schuljahr 2012/2013: 25 Touren (33 Schüler/innen)
Schuljahr 2013/2014: 29 Touren (44 Schüler/innen)


Personelle Auswirkungen

a.) beim Qualitätsmanagement Besondere Schülerverkehre:
Mit GRDrs 923/2012 wurde dem Gesundheitsamt für die qualifizierte Schulung des Fahr- und Begleitpersonals der mit den Besonderen Schülerverkehren beauftragten Beförderungsunternehmen ein Personalbedarf von 0,25 Facharztstellen anerkannt. Wie oben dargestellt, ist dieser Stellenumfang zur Erfüllung der Aufgabe ausreichend.

Dem Schulverwaltungsamt wurde zur Intensivierung des Qualitätsmanagements bei der Schülerbeförderung ein Personalmehrbedarf vorläufig mit einer 0,5 Stelle anerkannt.

Die vorgenannten Maßnahmen des Qualitätsmanagements werden inklusive der Organisation der Schulungen allesamt durch das Schulverwaltungsamt wahrgenommen. Dies erfolgt mit der vorläufig bereit gestellten 0,5 Sachbearbeiterstelle. Die Schulung selbst wird durch das Gesundheitsamt durchgeführt.

Die Anzahl der aufgetretenen Probleme und der erhöhte Einsatz bei bestimmten Schulen und Fahrdiensten hat gezeigt, dass die vollständige Anwendung und Umsetzung der vom Gemeinderat festgelegten erhöhten Qualitätsstandards mit den für das Schulverwaltungsamt vorläufig anerkannten 0,5 Stellen nicht für alle Schulen im Besonderen Schülerverkehr bewältigt werden kann.

Da der Umfang der durch externe Faktoren beeinflussten Inhalte wie Kommunikation, Beschwerden, Vertragsverletzungen, Controlling und ähnliches nicht reduziert werden konnte, kam dies bislang in den anderen Bereichen stärker zum Tragen.


So entfielen ein Großteil der Maßnahmen zur Weiterentwicklung wie auch sämtliche präventiven Maßnahmen. Die Kontrollen der Fahrtouren vor Ort musste auf 4 Sonderschuleinrichtungen fokussiert werden, an allen anderen konnte die geforderte Auftragserfüllung nur sehr sporadisch überwacht werden. Darüber hinaus waren außer den Schulungen, Überwachung der formellen Mitarbeiteranforderungen und der Dokumentation nur reaktionelle Maßnahmen möglich.

Zur vollständigen Umsetzung aller in GRDrs 821/2013 genannten notwendigen Maßnahmen ist daher die umgehende Ausweitung auf eine 1,0 Sachbearbeiterstelle notwendig.

b.) bei der Zunahme inklusiv und integrativ beschulter Kinder:
Zum Doppelhaushalt 2012/2013 hat der Gemeinderat für den Schulversuch Schwerpunktregion eine 1,0 Stelle geschaffen. Davon ist ein Stellenanteil von 0,8 Stellen für die konzeptionellen Aufgaben im Rahmen der Schulentwicklungsplanung eingesetzt. Die 0,2 Stellenanteile wurden mit Blick auf die zunehmende Zahl der Fälle für die Organisation von Inklusions- und Integrationshelfern vorgesehen.
Es war zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar, wie rasant die Zahlen steigen.

Mittlerweile liegen konkrete Zahlen vor:

Schuljahr 2012/2013: Assistenzkräfte für 109 Schüler
Schuljahr 2013/2014: Assistenzkräfte für 141.
Dies entspricht einer Steigerung von 29,36 %.

Zum heutigen Zeitpunkt liegen beim Schulverwaltungsamt für das Schuljahr 2014/2015 164 Anträge auf Assistenzkräfte vor, Tendenz steigend, da weitere Anträge ausstehen, dessen Zahl noch nicht bekannt ist. Pro Fall wird zur Bearbeitung ein Arbeitsaufwand von 4,82 Stunden angesetzt. Bei aktuell 141 Fällen bedeutet dies einen Arbeitsaufwand von 679,62 Stunden/Jahr (43,57 %). Dies entspricht einem Stellenanteil von 0,43 Stellen.

Im Bereich der Schülerbeförderung für inklusiv und integrativ beschulter Kinder waren es im vergangenen Schuljahr 29 Touren und somit eine Steigerung von 16% im Vergleich zum Schuljahr 2012/2013. Pro Tour wird zur Bearbeitung ein Arbeitsaufwand von 5,76 Stunden angesetzt. Bei den bisherigen 29 Touren bedeutet dies einen Arbeitsaufwand von 167,04 Stunden/Jahr (10,71 %). Dies entspricht einem Stellenanteil von 0,1 Stellen.

Der Stellenaufwand beträgt für die genannten Aufgaben also bereits in diesem Schuljahr schon insgesamt 0,53 Stellen.

Zur Sicherstellung der Bearbeitung der Inklusions- und Integrationsfälle sowie zur Schülerbeförderung zum Schuljahresbeginn wäre somit bereits jetzt die umgehende Aufstockung der vorhandenen 0,2 Stellenanteile um 0,3 Stellenanteile auf insgesamt 0,5 Stellenanteile notwendig. Dieser Mehrbedarf ist im Stellenplanverfahren 2016/2017 im Rahmen einer stadtweiten Gesamtschau zum Stellenbedarf hinsichtlich der Inklusion zu betrachten.


zum Seitenanfang