Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 212/2011
Stuttgart,
10/28/2011



Kostenfeststellungen des Hochbauamts für Bauvorhaben
der Jahre 2000 - 2003




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich16.11.2011



Beschlußantrag:

Die noch ausstehenden Kostenfeststellungen des Hochbauamts für in den Jahren 2000 bis 2003 fertig gestellten Bauvorhaben (siehe Anlage 1), mit Gesamtkosten von 164.981.759,13 € werden anerkannt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Baubeschlüsse:

2. Termine:

3. Baumaßnahmen:
Neu gebaut bzw. umgebaut oder modernisiert wurden:
4. Kostenfeststellung:
Die beschlossenen Gesamtkosten von 168.554.132,01 € wurden um
-3.572.372,88 € unterschritten (-2,12 %, siehe Anlage 1).


Ausführliche Begründung

Mit dieser Vorlage werden die unerledigten Kostenfeststellungen der Jahre 2000 - 2003 als Sammelvorlage zur Beschlussfassung gegeben. Eine weitere Sammelvorlage für die Jahre 2004 bis 2006 ist bis Jahresende 2011 vorgesehen, die Sammelvorlage für die Jahre 2007 bis 2009 wird im ersten Halbjahr 2012 erstellt. Bei allen späteren Projekten schlagen wir vor, in Anlehnung an die „Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau“ vom 01.07.2005 (GRDrs. 305/2004) zeitnah jährlich eine Sammelkostenfeststellung zu erstellen, erstmals im Jahr 2013 für alle im Jahr 2010 fertig gestellten Bauvorhaben.

Die in den Anlagen genannten Kostenfeststellungen konnten aufgrund der hohen Arbeitsbelastung sowie den gleichzeitig umzusetzenden Stellenabbau und aufgrund rechtlicher Auseinandersetzungen mit Firmen nicht in der geforderten Frist erledigt werden.

In Anlage 1 sind alle Fakten für die bisher unerledigten Kostenfeststellungen der Jahre 2000 - 2003 zusammengefasst. Insbesondere werden dort Unter- bzw. Überschreitungen von mehr als 5 % jeweils kurz begründet.

In den Jahren 2000 - 2003 betrug die Baupreissteigerung insgesamt lediglich 1,1 %. In die Baubeschlüsse ab Anfang der neunziger Jahre waren Prognosen für Baupreissteigerungen aufgenommen, da die Baupreise große Steigerungen aufwiesen. Ab 1994 bis Ende der neunziger Jahre jedoch stagnierten die Baupreise oder waren sogar leicht rückläufig.

Aus diesem Grund mussten die in den Baubeschlüssen der Jahre 1999 und 2000 enthaltenen Prognosen für Baupreissteigerungen nicht in Anspruch genommen werden. Neben den anderen in Anlage 1 genannten projektbezogenen Gründen war dies eine der Hauptursachen für die Kostenunterschreitung um insgesamt -2,12 %.

Die sich während der Bauzeit abzeichnenden Kostenunterschreitungen in den einzelnen Bauvorhaben wurden zeitnah der Stadtkämmerei gemeldet und in der Finanzplanung berücksichtigt.


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, KBS und SJG haben die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Zusammenstellung der Kostenfeststellungen 2000 - 2003
Anlage 2 - 24: Kostenfeststellungen der Einzelprojekte nach DIN 276





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Anlage 2 bis 24 Kostenfeststellung der Einzelprojekte nach DIN 276.pdfAnlage 2 bis 24 Kostenfeststellung der Einzelprojekte nach DIN 276.pdfAnlage 1 Zusammenstellung der Kostenfeststellungen 2000 bis 2003.xlsAnlage 1 Zusammenstellung der Kostenfeststellungen 2000 bis 2003.xls