Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 298/2021
Stuttgart,
06/09/2021



Open-Air-Veranstaltungen 2021 in der Innenstadt und dem Stadtgebiet Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
16.06.2021
13.07.2021



Beschlußantrag:

1. Zur Unterstützung von Open-Air-Veranstaltungen der Pop-, Club- und Livemusikkultur im Sommer 2021 erhält das Pop-Büro Region Stuttgart eine Projektförderung in Höhe von 180.000 EUR. Damit werden voraussichtlich von Juli bis Mitte Oktober bis zu zwei Flächen für Veranstaltungen ertüchtigt. Zusätzlich zur Veranstaltungsinfrastruktur können aus den Geldern Zuschüsse zu Künstler*innenhonoraren gewährt werden.

2. Im Rahmen des Projekts erhebt die Landeshauptstadt Stuttgart für die geplante Sondernutzung des Kleinen Schlossplatzes keine Sondernutzungsgebühren, die in Höhe von knapp 15.000 EUR anfallen würden.

3. Die im Rahmen der Corona-Nothilfe zur Unterstützung temporärer Open-Air-Bühnen im Innenstadtbereich bereits beschlossenen Mittel in Höhe von 200.000 EUR (GRDrs 1091/2020) werden um 200.000 EUR auf insgesamt 400.000 EUR erhöht, um der sich abzeichnenden gestiegenen Bedarfe bei der Unterstützung von Open-Air-Veranstaltungen in Stuttgart Rechnung zu tragen und um flexibel und bedarfsgerecht reagieren zu können.

4. Für eine Open-Air-Bühne im Innenhof des Alten Schlosses als Plattform für Stuttgarter Kultureinrichtungen erhält die SKS Russ gGmbH Projektmittel in Höhe von 150.000 EUR, die in den unter Ziffer 3 genannten Mitteln enthalten sind. Die Innenstadt-Bühne steht vorrangig geförderten Einrichtungen zur Verfügung.

5. Die Aufwendungen in Höhe von 580.000 EUR (Ziff. 1 und 3 Beschlussantrag) werden im Teilergebnishaushalt THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 – Kulturförderung, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.


Begründung:


Seit mehr als einem halben Jahr können aufgrund der Pandemielage keine Kulturveranstaltungen mit physisch anwesendem Publikum mehr stattfinden. Der Sommer und die Möglichkeit zu Open-Air-Veranstaltungen angesichts fallender Inzidenzwerte bieten nun Kulturschaffenden und Publikum eine Öffnungsperspektive sowie der Stadtgesellschaft insgesamt die Aussicht auf eine Wiederbelebung der Stadt. Der Gemeinderat hat für die gemeinsame Nutzung Corona-konformer Spielstätten im Innenstadtbereich und Mietsubventionen für Zwischennutzungen bereits 200.000 EUR im Rahmen des Corona Nothilfe-Förderfonds Kultur beschlossen (GRDrs 1091/2020). Es wird ein besonderer Fokus auf die Innenstadt gelegt, um dort ein starkes Zeichen für die Kultur zu setzen sowie um Künstler*innen Perspektiven für Auftrittsmöglichkeiten zu eröffnen.

Verschiedene Anfragen zeigen, dass neben dem Innenstadtbereich auch dezentrale Open-Air-Veranstaltungen im Stadtgebiet geplant sind. Um flexibel und bedarfsgerecht reagieren zu können, ist eine Aufstockung der zur Verfügung stehenden Mittel auf 400.000 EUR notwendig. Mit der Förderung der Open-Air-Bühnen und -Veranstaltungen gibt die Stadt den Veranstalter*innen die Möglichkeit, auch in Pandemiezeiten Präsenz zu zeigen, und unterstützt ein breites Kulturprogramm für alle Altersgruppen. Nicht zuletzt sollen die zentralen und dezentralen Flächen attraktive Aufenthaltsorte sein und potenzielle Konflikte entschärfen.

Da Veranstaltungen noch nicht in einer Größenordnung stattfinden können, die für Kultureinrichtungen und Veranstalter*innen finanziell auskömmlich oder rentabel ist, fördert die Landeshauptstadt Stuttgart die Veranstaltungsinfrastruktur und -technik für diese Bühnen. Auf Initiative des Club Kollektivs Stuttgart hin entstehen bis zu zwei Open-Air-Bühnen (derzeit geplant auf dem Eiermann-Campus und dem Kleinen Schlossplatz), die von Stuttgarter Veranstalter*innen und Clubs von Juli bis Mitte Oktober 2021 bespielt werden können. Zudem wird der Impuls verschiedener Kulturakteure aufgegriffen und eine Innenstadtbühne im Innenhof des Alten Schlosses ermöglicht, die vorrangig Raum für geförderte und bei Kapazität für nicht-geförderte Kulturschaffende bietet. Sie wird vom 1. bis 25. Juli voraussichtlich täglich bespielt mit einer Option auf Verschiebung um wenige Wochen.


Zwei Bühnen für die Pop-, Club- und Livemusikkultur
Die städtische Wirtschaftsförderung und das Pop-Büro Region Stuttgart unterstützen das Club Kollektiv Stuttgart e.V. bei der Ertüchtigung von bis zu zwei Bühnen und
Open-Air-Geländen entsprechend den aktuell gültigen Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes und den städtischen Vorgaben. Geplant sind derzeit von Juli bis Mitte Oktober mit einer möglichen täglichen Bespielung eine Bühne auf dem Eiermann-Campus in Stuttgart-Vaihingen, die zunächst für ca. 250 Besucher*innen ausgelegt ist und je nach Entwicklung der Pandemielage bis in den vierstelligen Bereich erweitert werden kann. Eine geplante Bühne auf dem Kleinen Schlossplatz hätte eine Kapazität für ca. 250 Besucher*innen. Momentan werden die ordnungsrechtlichen Fragen noch geklärt.


Außerdem stellen Pop-Büro und Club Kollektiv in Abstimmung mit der Kulturverwaltung das Programm der Bühnen zusammen. Beteiligen können sich Stuttgarter Clubs und Veranstalter*innen im Bereich der Pop-, Club- und Livemusikkultur, vorrangig Mitglieder des Club Kollektivs, bei entsprechender Nachfrage bis zu 20% Nicht-Mitglieder. Angelehnt an die Richtlinie des Live Music Fonds Stuttgart, müssen die geplanten Veranstaltungen folgende Voraussetzungen erfüllen: Die Veranstalter*innen müssen ihren Arbeitsschwerpunkt in Stuttgart haben, sie tragen das finanzielle Risiko der Veranstaltung, zahlen Künstler*innen-Gagen sowie KSK-Abgaben und geben GEMA-Meldungen ab. Die Veranstaltung fällt in die GEMA-Tarife: Tarif U-K, Tarif U-V, Tarif M-V, Tarif M-CD I & II, NK-Lizenz.

Das Pop-Büro Region Stuttgart erhält eine Projektförderung in Höhe von 180.000 EUR. Die Gelder sind für die Veranstaltungsinfrastruktur (z.B. Bühnen, Ton- und Lichttechnik, Anschlüsse für Strom und Wasser, Sanitäranlagen, Gebühren, Umzäunung, sonstige Sicherheits- und Hygienemaßnahmen) sowie das Projektmanagement veranschlagt. Planmäßig werden für diese Maßnahmen 160.000 EUR benötigt. Die verbleibende Summe von 20.000 EUR steht für Zuschüsse zu Künstler*innengagen und KSK-Abgaben zur Verfügung. Sollten die Infrastrukturkosten höher sein, verringern sich die Zuschüsse zu Künstler*innengagen.

Da die geplante Nutzung des Kleinen Schlossplatzes die Förderung der Pop-, Club- und Livemusikkultur zum Ziel hat und damit überwiegend im öffentlichen Interesse liegt, erhebt die Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen des Projekts gemäß § 3 Abs. 2 Nr.10 der Sondernutzungssatzung keine Sondernutzungsgebühren. Bei einer Nutzung des Kleinen Schlossplatzes über drei Monate bis nach 23 Uhr würden Gebühren in Höhe von knapp 15.000 EUR anfallen.

Innenhof des Alten Schlosses
Vom Arbeitskreis Musik Stuttgart, dem Zusammenschluss von öffentlichen Musikinstitutionen, Musikvereinen, freier Musikszene und Musikveranstaltern, ging der Impuls aus, eine gemeinsame Open-Air-Bühne in der Innenstadt umzusetzen. Unter diesen Kulturakteuren hat die SKS Russ gGmbH die Initiative ergriffen. Durch ihre breite Veranstaltungserfahrung im Bereich der Klassik bis zu Rock/Pop verfügt die SKS Russ gGmbH über die inhaltliche wie organisatorische Kompetenz für das Projekt.

Die SKS Russ gGmbH realisiert die organisatorische und technische Einrichtung der Bühne und des Open-Air-Geländes und setzt ein Hygiene- und Sicherheitskonzept um, das den aktuell gültigen Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und den städtischen Vorgaben entspricht. Die Fläche ist zunächst für 100 Besucher*innen ausgelegt und kann ggf. bei einer positiven Entwicklung der Pandemielage erweitert werden.

Da auch von Seiten der Stadt großes Interesse daran besteht, der reichhaltigen Stuttgarter Kulturszene in ihrer Bandbreite wieder zur Sichtbarkeit zu verhelfen und gleichzeitig generationenübergreifend für alle Kulturinteressierte Angebote zu ermöglichen, soll die Umsetzung der Open-Air-Bühne im Innenhof des Alten Schlosses durch die SKS Russ gGmbH zur Finanzierbarkeit mit einer Projektförderung in Höhe von
150.000 EUR unterstützt werden.


Am Bühnenprogramm beteiligen können sich geförderte und nachrangig nicht-geförderte Stuttgarter Kultureinrichtungen aller Sparten im Rahmen der zeitlichen Verfügbarkeit und der technischen Möglichkeiten der Bühne. Projektvorschläge werden beim Kulturamt eingereicht. Die Programmplanung erfolgt durch das Kulturamt in Abstimmung mit der SKS Russ gGbmH. Die jeweilige Kultureinrichtung fungiert dabei als Veranstalter*in und kommt für folgende Kosten auf: Künstler*innenhonorare, KSK-Abgaben, GEMA-Abgaben, Instrumentenmieten, besondere technische Anforderungen etc. Im Gegenzug stehen ihr die Eintrittsgelder zu.
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Finanzielle Auswirkungen

Die notwendigen Gelder in Höhe von 580.000 EUR stehen bereit im Teilergebnishaushalt 2021 THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 – Kulturförderung, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke. Sie werden gedeckt:

Beteiligte Stellen

Referat WFB, SOS, OB/82 haben der Vorlage zugestimmt.


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 470/2020 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Fraktion "Perspektive für die Clubkultur: Jetzt schon an nächstes Jahr denken" vom 10.11.2020



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

keine

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