Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 974/2011
Stuttgart,
11/07/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2011



Haushalt 2012/2013
Kita-Plätze schaffen – Kirchen gleichbehandeln

BürgerHH Ranking Nr. 16, 104


Beantwortung / Stellungnahme

Mit der Gemeinderatsdrucksache 765/2011 macht die Verwaltung einen Vorschlag, wie die Bezuschussung der Betriebskosten der freien Träger im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder neu geregelt werden soll.

Da die Sonstigen Träger, im Gegensatz zu den Kirchen, neben den öffentlichen Zuschüssen und den Elterneinnahmen über keine weiteren Einnahmen verfügen, wird – wie seit jeher - auch in den aktuellen Fördergrundsätzen bei der Höhe des Zuschusses zwischen kirchlichen Einrichtungen und Einrichtungen der Sonstigen Träger unterschieden. Grundlage dafür ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), § 74 „Förderung der freien Jugendhilfe“, Abs. 3: „…Bei der Bemessung der Eigenleistung sind die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse zu berücksichtigen.“

In der rechtswissenschaftlichen Expertise, welche die Stadtverwaltung in Auftrag gegeben hat, wird ausgeführt, dass es rechtlich zulässig und sogar geboten ist, bei der unterschiedlichen Finanzkraft der Träger die kirchlichen Träger niedriger zu bezuschussen (s.o. § 74, Abs. 3 SGB VIII). Dabei sei jedoch mit Blick auf die tatsächliche Höhe des Unterschieds ggf. auch der Rückgang von Kirchensteuermitteln zu berücksichtigen. Nach Ansicht des Gutachters ist aber eine tatsächliche Gleichbehandlung der Kirchen und der Sonstigen Träger nicht geboten.

Das von beiden Kirchen in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zur Rechtmäßigkeit der derzeitigen Förderung schließt nicht aus, dass der kirchliche Eigenanteil (Steuereinnahmen) gänzlich unbeachtet werden soll.


Im Rahmen der Ausbauvorlage (GRDrs 721/2011) für den Haushalt 2012/2013 haben beide Kirchen bereits die Aufnahme weiterer Plätze/Gruppen in die Förderung (in der Regel verbunden mit erheblichen Gebäudesanierungsmaßnahmen) beantragt. Ob und wenn ja wie viele Plätze darüber hinaus sie bei der von ihnen gewünschten Gleichbehandlung mit den Sonstigen Trägern schaffen könnten, ist uns nicht bekannt.

Eine Förderung der Kirchen in der gleichen Höhe wie die Sonstigen Träger hätte für die derzeit geförderten Einrichtungen einen Mehrbedarf von 2.000.000 € zur Folge.

Sollte an eine Erhöhung der Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen ab dem Haushalt 2012/2013 gedacht werden, sollte diese allen Trägern von Kindertageseinrichtungen zugute kommen, z.B. indem man die Pauschale für „Sonstige Ausgaben“ erhöht.



Vorliegende Anträge/Anfragen

522/2011 SPD-Gemeinderatsfraktion




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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