Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7853-02.00
GRDrs 95/2023
Stuttgart,
03/21/2023



LBBW Hauptversammlung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
29.03.2023
30.03.2023



Beschlußantrag:

Die stimmberechtigte Vertretung der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung (HV) der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen.

1. Verwendung des Bilanzgewinns 2022 der LBBW


Die LBBW (Bank) weist im Geschäftsjahr 2022 folgenden Bilanzgewinn aus:

Bilanzgewinn 240.862.622,41 EUR

Aus dem Bilanzgewinn werden 240 Mio. EUR an die zum 31. Dezember 2022 beteiligten Träger der LBBW ausgeschüttet, wobei auf den einzelnen Träger ein Anteil am ausgeschütteten Gewinn entsprechend seines Anteils am Stammkapital der LBBW entfällt.

Der verbleibende Bilanzgewinn nach Ausschüttung in Höhe von 862.622,41 EUR wird in die Gewinnrücklagen der LBBW eingestellt.


2. Entlastung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder 3. Abschlussprüfer 2023

Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2023, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2023 sowie als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.


4. Vorschlag an den Aufsichtsrat zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats

Die Hauptversammlung schlägt dem Aufsichtsrat vor, für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, Herrn Finanzminister Dr. Danyal Bayaz erneut zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen.



Begründung:


Die Hauptversammlung der LBBW findet am 21. April 2023 statt.

Gemäß § 3 Abs.1 Nr. 30 der Hauptsatzung entscheidet der Gemeinderat über die Erteilung von Weisungen an die Vertreterin oder den Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg. Das auf die Stadt entfallende Stimmrecht wird einheitlich ausgeübt.

Der Vorstandsvorsitzende der LBBW Herr Neske ist in der Sitzung des Verwaltungsausschusses anwesend und wird die Geschäftsentwicklung der LBBW erläutern.

1. Verwendung des Bilanzgewinns zum Stichtag 31.12.2022 der LBBW (Bank)

Der Jahresabschluss der LBBW (Bank) ist nach HGB zu erstellen. Er ist Grundlage für eine Ausschüttung auf das Stammkapital. Der Jahresabschluss 2022 der LBBW (Bank) wird im Rahmen des Geschäftsberichts der LBBW erst am 28. März 2023 auf der Internetseite der LBBW veröffentlicht. Herr Neske wird daher in der Sitzung des Verwaltungsausschusses Eckpunkte des HGB Ergebnisses erläutern.

Gemäß § 9 Nr. 2 der Satzung der LBBW beschließt die Hauptversammlung der LBBW über die Verwendung des Bilanzgewinns. Der Bilanzgewinn beträgt 240,9 Mio. EUR. Der Vorstand der LBBW schlägt eine Ausschüttung in Höhe von 240 Mio. EUR an die Träger vor. Der Anteil der LHS beträgt daraus nach Steuern 38,2 Mio. EUR.

Der nach Ausschüttung verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 862.622,41 EUR soll in die Gewinnrücklagen der LBBW eingestellt werden.

Die Steuerung des LBBW Konzerns erfolgt grundsätzlich auf Basis von IFRS-Kennzahlen. Auch die LBBW (Bank) wird als wesentlicher Bestandteil des Konzerns nach diesen Kennziffern gesteuert. Der Unterschied zum Einzelabschluss der LBBW (Bank) beruht im Wesentlichen auf unterschiedlichen Bewertungsansätzen der Rechnungslegungsstandards HGB und IFRS sowie dem Einbezug der Konzerntochtergesellschaften nach IFRS.
Konzernabschluss der LBBW

Der Konzernabschluss ist nach IFRS zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der LBBW (Bank) als Mutterunternehmen 91 Tochterunternehmen (VJ 92).

Eckpunkte des Konzernabschlusses wurden am 8. März 2023 veröffentlicht.


Wesentliche Kennzahlen:

· Konzernergebnis

Mit einem operativen Konzernergebnis (IFRS) vor Steuern von 901 Mio. EUR (VJ 817 Mio. EUR) übertraf die LBBW den Vorjahreswert deutlich. Nicht in den 901 Mio. EUR enthalten ist ein einmaliger positiver Bewertungseffekt durch die Erstkonsolidierung der Berlin Hyp zum 1. Juli 2022. Dieser Sondereffekt in Höhe von 972 Mio. EUR stärkt die Kapitalbasis der LBBW zusätzlich und erhöht das Konzernergebnis vor Steuern auf 1,873 Mrd. EUR. Der Sondereffekt steht ausschließlich zur Kapitalstärkung zur Verfügung.

· Kapitalquote

Die Kapitalausstattung der LBBW ist weiter solide und übertrifft die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen. Trotz der Übernahme der Berlin Hyp lag die harte Kernkapitalquote zum 31. Dezember 2022 bei 14,1 % (VJ 14,6 %).

· Risikotragfähigkeit

Die Risikotragfähigkeit (RTF) war während des gesamten Geschäftsjahrs 2022 zu den Berichtsstichtagen gegeben. Auch die im Sinne der dauerhaften Überlebensfähigkeit geforderte Stressresistenz war gewährleistet.


· Verschuldungsquote

Die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) lag mit 4,6 % ebenfalls deutlich über der von der Aufsicht vorgeschriebenen Mindestmarke von 3 %.

· Eigenkapitalrentabilität (RoE)

Die Eigenkapitalrendite (ohne den Sondereffekt aus der Übernahme der Berlin Hyp) verbesserte sich in Folge der positiven Ergebnisentwicklung auf 6,2% (VJ 6,0 %).

· Cost Income Ratio

Die Cost-Income-Ratio (Aufwands-Ertrags-Relation) betrug nach Eliminierung des Sondereffekts aus der Übernahme der Berlin Hyp) 65,6 % (VJ 64,7%).

2. Entlastung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder

Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 des Gesetzes über die LBBW und § 9 Nr. 3 der Satzung der LBBW beschließt die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Entlastung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.

Die Entlastung des Vorstands ist nur zulässig, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt hat, dass die Jahresabschlussprüfung keine erheblichen Verstöße ergeben hat oder alle wesentlichen Anstände erledigt sind (§ 18 Abs. 3 LBWG). Die erforderliche Bestätigung für das Geschäftsjahr 2022 soll zur Sitzung des Verwaltungsausschusses vorliegen.


3. Abschlussprüfer 2023

Gemäß der Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2023, als Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Dezember 2023 sowie als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für das Kalenderjahr 2023 zu bestellen.

Der Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte und ihm wurden keine unzulässigen Vertragsklauseln von Dritten auferlegt, welche die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im Hinblick auf den Abschlussprüfer beschränken.

Die Zuständigkeit der Hauptversammlung für die Bestellung des Prüfers ergibt sich aus § 9 Nr. 4 der Satzung LBBW.


1. Vorschlag an den Aufsichtsrat zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der LBBW hat am 1. September 2021 Herrn Finanzminister Dr. Bayaz auf Vorschlag der Hauptversammlung für die Amtszeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.

Für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, schlägt der Träger Land Baden-Württemberg der Hauptversammlung vor, dem Aufsichtsrat für die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats erneut Herrn Finanzminister
Dr. Bayaz vorzuschlagen.

Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats wird gem. § 12 Abs. 2 Satzung LBBW auf Vorschlag der Hauptversammlung vom Aufsichtsrat aus der Mitte des Auf-sichtsrats gewählt.




Finanzielle Auswirkungen

Nach der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gem. Ziff. 1 des Beschlussantrags entfällt auf die Stadt entsprechend ihrer Anteilsquote (18,932 %) eine Ausschüttung in Höhe von 45,4 Mio. EUR. Nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 7,2 Mio. EUR erhält die Stadt rd. 38,2 Mio. EUR (VJ 36,7 Mio. EUR). Daraus errechnet sich eine Verzinsung des investierten Kapitals (entsprechend Beteiligungsbuchwert in Höhe von 1,369 Mrd. EUR) nach Steuern von 2,8 % (VJ 2,68 %).

Im Haushaltsplan 2022/2023 der Stadt ist für das Haushaltsjahr 2023 eine Ausschüttung in Höhe von 35,9 Mio. EUR aus dem Jahresergebnis 2022 der LBBW geplant. Die Erhöhung des Planansatzes auf 38,2 Mio. EUR ist im Nachtragshaushaltsplan 2023 enthalten.






Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister










Anlagen

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