Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 148/2011
Stuttgart,
03/09/2011



Betrieb gewerblicher Art Rathausgarage und
verpachtete Parkhäuser und Parkplätze
Jahresabschluss 2009




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.03.2011
23.03.2011



Beschlußantrag:

1. Der steuerliche Jahresabschluss zum 31.12.2009 des Betriebs gewerblicher Art „Verpachtete Parkhäuser und Parkplätze, Rathausgarage“ wird in der vorliegenden Form festgestellt.

2. Verbindlichkeiten des Betriebs gewerblicher Art gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart werden mit 3,38%, Forderungen des Betriebs gewerblicher Art gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart werden mit 1,00 % verzinst.

3. Der steuerliche Jahresgewinn wird zur Tilgung der steuerlich zugeordneten Fremddarlehen verwendet.



Begründung:


Der Jahresabschluss der steuerlich zusammengefassten Betriebe gewerblicher Art „Rathausgarage“ und „Verpachtete Parkplätze und Parkhäuser“ wird lediglich aus steuerlichen Gründen vorgelegt. Aus der Haushaltsrechnung (Kameralistik) wurde wie in den Vorjahren ein steuerlicher Abschuss entwickelt.

Das Geschäftsjahr 2009 schließt mit einem betrieblichen Ergebnis vor Steuern in Höhe von 826.873,15 EUR (Vj.: - 3.441 TEUR). Das Ergebnis entspricht den Jahresergebnissen der Vorjahre ohne Sondereffekte. Der hohe Verlust 2008 erklärt sich durch den Abriss des Parkhauses an der Roten Wand (Killesberg) und der hieraus entstandenen Sonderabschreibung des Restbuchwertes.
Nach Berücksichtigung der Steuern (insbesondere Grundsteuer) ergibt sich ein steuerlicher Jahresgewinn von 637.187,33 (Vj.: - 3.673 TEUR).

Der Regiebetrieb unterhält kein eigenes Geschäftskonto bei einem Kreditinstitut. Der Zahlungsverkehr wird daher über ein Verrechnungskonto bei der Stadt abgewickelt. Als Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt wird der Saldo des im Regiebetrieb geführten Verrechnungskontos (Kassenmehrausgaben, Kassenmehreinnahmen) ausgewiesen. Die durchschnittlichen Kassenmehrausgaben wurden mit 3,38%, die Kassenmehreinnahmen wurden mit 1,00% verzinst. Die Zinssätze entsprechen den durchschnittlichen Kommunalkonditionen im Veranlagungsjahr. Der so entstehende Zinsaufwand stellt bei dem Betrieb gewerblicher Art steuerlich zu berücksichtigende Betriebsausgaben dar und mindert somit das zu versteuernde Einkommen. Diese Verrechnung führt zu keiner finanziellen Belastung für den Stadthaushalt.

Nach § 20 Abs.1 Nr. 10 Buchstabe b EStG liegen insoweit keine kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünfte vor, als der Gewinn zulässigerweise als Rücklage ausgewiesen wird. Eine zulässige und damit kapitalertragsteuerunschädliche Mittelverwendung liegt auch insoweit vor, wie die Mittel zur Tilgung von betrieblichen Verbindlichkeiten verwendet werden. Bei einem steuerpflichtigen Jahresüberschuss von 637.187,33 EUR betrug der Tilgungsanteil für die steuerlich zugeordneten Darlehen 2.578.197,04 EUR; eine kapitalertragsteuerpflichtige Gewinnverwendung liegt daher nicht vor.

Die Fremdfinanzierung am Kreditmarkt ergibt sich aus der Anlage 3.







Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

1 Bilanz 2009
2 Gewinn und Verlustrechnung 2009
3 Steuerlich zugeordnete Darlehen 2009


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen








Anlagen






zum Seitenanfang
Anlage 1 zu GRDrs 148-2011.pdf

Anlage 2 zu GRDrs 148-2011.pdf

Anlage 3 zu GRDrs 148-2011.pdf