Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 9318
GRDrs 1075/2023
Stuttgart,
11/21/2023



1. Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2022 (LHS)
2. Schlussbericht des Amts für Revision über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 (LHS)
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 (LHS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
29.11.2023
30.11.2023



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2022 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§ 95 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Amts für Revision über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen
(§ 110 Abs. 2 GemO).
3. Der Jahresabschluss 2022 der Landeshauptstadt Stuttgart wird wie folgt festgestellt
(§ 95 b Abs. 1 GemO):

Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen:



3.2 Bilanz zum 31.12.2022

Die Bilanz zum 31.12.2022, schließt mit einem Bilanzvolumen in Höhe von
11.814.026.926,99 EUR ab:

Immaterielle Vermögensgegenstände
14.297.648,23
EUR
Sachvermögen
5.107.489.750,15
EUR
Finanzvermögen
5.901.259.935,46
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
790.979.593,15
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
11.814.026.926,99
EUR
Basiskapital
5.936.328.242,91
EUR
Rücklagen
3.918.757.617,74
EUR
Sonderposten
889.591.740,57
EUR
Rückstellungen
720.283.858,13
EUR
Verbindlichkeiten
239.400.958,39
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
109.664.509,25
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
11.814.026.926,99
EUR

Innerhalb der „Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses“ werden für sonstige bestimmte Zwecke (vgl. Anlage 1, Seite 56, davon-Positionen 1.2.1.1 bis 1.2.1.11) Mittel in Höhe von 569.139.658,96 EUR gebunden:

Parkmöglichkeiten
7.735.642,91
EUR
Projektmittelfonds Zukunft der Jugend
10.225.837,62
EUR
Risiko-Beteiligung an Stuttgart 21
16.830.859,64
EUR
Wohnungsbauförderung
8.581.946,62
EUR
Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung
21.834.452,34
EUR
Klinikum Stuttgart
124.943.000,00
EUR
Kulturelle Infrastruktur
(Opernsanierung, Lindenmuseum, Neue Philharmonie u.a.)
179.113.617,75
EUR
Investitionszuschuss an SSB
20.000.000,00
EUR
Wohnraumoffensive Stuttgart
75.341.402,08
EUR
Radinfrastruktur
7.888.500,00
EUR
Klimaschutzfonds
96.644.400,00
EUR

Die wesentlichen bilanziellen Veränderungen sind im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2022 (vgl. Anlage 1, Nr. 2.5 Seite 37 ff. und Nr. 2.6 Seite 55 ff.) dargestellt.


3.3 Gesamtfinanzrechnung 2022

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 159.784.718,82 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
4.234.477.583,93
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.530.724.575,63
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
703.753.008,30
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
61.502.368,25
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-560.468.376,99
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-498.966.008,74
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
204.786.999,56
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen (Liquiditätshilfen)
55.000.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)
-2.280,74
EUR
Auszahlungen aus Gewährung von Darlehen (Liquiditätshilfen)
-100.000.000,00
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-45.002.280,74
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
159.784.718,82
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2022
1.202.729.537,27
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen
Ein-/Auszahlungen
-204.080.120,97
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
115.901.922,96
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
-44.295.402,15
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
71.606.520,81
EUR





Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 712/2023 wurde am 20. Juli 2023 der Jahresabschluss 2022 aufgestellt.

Das Gesamtergebnis betrug 336,4 Mio. EUR (Jahresüberschuss).

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2022 durch das Amt für Revision (AfR) ist im Rahmen einer begleitenden Prüfung erfolgt.
Hierbei sind keine systemrelevanten Prüfungsfeststellungen getroffen worden, die eine ergebniswirksame Korrektur des Jahresabschlusses 2022 notwendig gemacht hätten.

Der Bericht zum Jahresabschluss 2022 der Stadtkämmerei (vgl. Anlage 1) beinhaltet Erläuterungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz und bewertet mit dem Rechenschaftsbericht den Jahresabschluss aus Sicht der Finanzverwaltung.

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 (vgl. Anlage 2) des Amts für Revision bewertet ebenfalls den Jahresabschluss 2022 und führt die wesentlichen Anstände auf.
Die festgestellten wesentlichen Anstände werden i.d.R. mit dem nächsten Jahresabschluss (Jahresabschluss 2023) berichtigt.

Auf Basis der nun vorliegenden Berichte soll die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 durch den Gemeinderat erfolgen.

Das Amt für Revision fasst das „Abschließende Ergebnis“ in seinem Schlussbericht 2022 (vgl. Anlage 2, Nr. 9, Seite 101) wie folgt zusammen:

„Der Jahresabschluss 2022 der Stadt war nach § 110 Abs. 1 GemO daraufhin zu prüfen, ob

- bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der
Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger
Weise begründet und belegt sind,

- der Haushaltsplan eingehalten worden ist und

- das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen
worden sind.

Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt haben wir in diesem Schlussbericht zusammengefasst. Die Prüfungsfeststellungen sind für den Einzelfall von Bedeutung, sie wirken sich aber auf das Ergebnis nicht so aus, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses entgegenstehen.


Auf der Grundlage der in Stichproben und Schwerpunkten vorgenommenen Prüfung
kann das Amt für Revision – unbeschadet der Inhalte des Schlussberichts und mit Verweis auf das eingeschränkte Testat der GPA zur allgemeinen Finanzprüfung
2011 bis 2016 – dem Gemeinderat empfehlen, den Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2022 nach § 95b Abs. 1 GemO festzustellen.“






Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister















Anlagen

1. Bericht zum Jahresabschluss 2022 der Stadtkämmerei

2. Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des
Amts für Revision



Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen




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Anlage 1 GRDrs 1075-2023_Bericht der Stadtkämmerei zum JA 2022.pdf

Anlage 2 GRDrs 1075-2023_Schlussbericht des Amts für Revision 2022.pdf