Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
0330-06
GRDrs
679/2020
Stuttgart,
09/03/2020
Nachrücken von Frau Marina Silverii (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.09.2020
24.09.2020
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Frau Marina Silverii in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Begründung:
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 ist Frau Marina Silverii die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN. Sie rückt daher gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für den im Laufe des 27. Juli 2020 verstorbenen Stadtrat Celik mit Wirkung zum 27. Juli 2020 in den Gemeinderat nach.
Frau Marina Silverii hat erklärt, dass sie die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzung zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihr keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegen.
Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Frau Marina Silverii keine Hinderungsgründe vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
-
Beteiligte Stellen
nicht erforderlich
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Fritz Kuhn
Anlagen
-
<Anlagen>
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