Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
370
9
VerhandlungDrucksache:
771/2020
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 23.09.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Erweiterter Maßnahmenkatalog Nothilfe-Förderfonds Kultur

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 28.08.2020, GRDrs 771/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat erweitert, angesichts der aktuellen Situation, die mit GRDrs 541/2020 beschlossenen Maßnahmen zeitlich auf den Herbst 2020.

1. Der Gemeinderat nimmt die Ausschüttung weiterer Nothilfen zur Kenntnis. Zusammen mit den bereits ausgeschütteten Nothilfen wurden damit insgesamt 1,088 Mio. EUR für corona-bedingte Belastungen im Zeitraum bis Juli 2020 gewährt.

2. Die gemeinsame Nutzung corona-konformer Spielstätten wird angesichts weiterhin geltender Abstandsregelungen auf den Herbst ausgedehnt. Bis zur Ausschöpfung der bereitgestellten 360.000 EUR wird die Landeshauptstadt Stuttgart weiterhin Mietkosten von städtisch geförderten Kulturanmietern mit bis zu 2.000 EUR/Veranstaltung subventionieren.

3. Der Mietkostenzuschuss wird auch auf den Probenbereich von Chören, Orchestern und größeren Instrumentalensembles ausgeweitet: Damit können Kosten für notwendige Generalproben im Vorfeld einer Aufführung bezuschusst werden. Bei professionellen Chören, Orchestern oder Ensembles kann zusätzlich die Fortführung der regelmäßigen Probenarbeit einmal im Monat bezuschusst werden, soweit es sich dabei um die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit handelt und bestehende Probenräume die notwendigen Abstandsregelungen nicht zulassen.

4. Die weiteren Aufwendungen in Höhe von 0,088 Mio. EUR werden im Teilergebnishaushalt 2020 THH 410 - Kulturamt, Amtsbereich 4102811 - Kulturförderung, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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