Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
GRDrs 604/2010
Stuttgart,
09/21/2010



Betriebskonzeption, Entgeltregelungen Sportveranstaltungshalle im NeckarPark



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
28.09.2010
06.10.2010
07.10.2010



Beschlußantrag:

1. Der Betriebskonzeption für die Sportveranstaltungshalle gem. Ziffer 3 der Vorlage mit den Festlegungen der Prioritäten für die Belegung durch Nutzergruppen / Veranstalter im Trainings- und Veranstaltungsbetrieb wird zugestimmt.

2. Den Nutzungs- und Entgeltregelungen als Richtwerte für die Sportveranstaltungshalle entsprechend Ziffer 4 der Vorlage wird zugestimmt.


Begründung:


1. Beschlusslage


2. Betriebsführung

Die Betriebsführung der Sportveranstaltungshalle erfolgt nach Fertigstellung durch das Sportamt. Dazu wird ein entsprechender Betriebsführungsvertrag zwischen der Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG und dem Sportamt abgeschlossen. Die aus steuerlichen Gründen ursprünglich angedachte Vermietung der Halle an die stadteigene Sportstättenbetriebsgesellschaft Stuttgart mbH (SBS) wird nicht weiter verfolgt, da sich dadurch für die Stadt keine Vorteile ergeben.


3. Betriebskonzeption

3.1 Einteilung in Nutzergruppen und Festlegung von Prioritäten

3.1.1 Veranstaltungsbetrieb

Die Veranstaltungstermine werden in nachfolgender Priorität vergeben

· Regelmäßiger Veranstaltungsbetrieb in Stuttgart ansässiger Vereine unter Berücksichtigung der Ligazugehörigkeit und Zuschauererwartung.
· Veranstaltungen von sonstigen Stuttgarter Vereinen und Verbänden
· Sonderveranstaltungen
· Veranstaltungen durch auswärtige Vereine / Veranstalter

3.1.2 Trainingsbetrieb (Montag bis Freitag, ggf. auch an Wochenenden)
· Mannschaften, die ihren Spielbetrieb regelmäßig in der Halle abwickeln.
· Leistungssportgruppen (Kadertraining, Stuttgarter Leistungszentren, Stützpunkte, OSP)
· Schulsport Stuttgarter Schulen (vorrangig Eliteschulen des Sports).
· Training sonstiger Stuttgarter Vereine nach den Regelungen der Stuttgarter Sportförderung. 4. Nutzungs- und Entgeltregelungen

4.1 Halle

· Abrechnung desTrainingsbetriebs Stuttgarter Vereine über Sachkostenbeitrag (SKB) · Veranstaltungsbetrieb Stuttgarter Vereine
· Konditionen für Mannschaften außerhalb Stuttgarts bzw. kommerzielle Veranstalter und Sonderveranstaltungen nach Vereinbarung · Schulnutzung, Verrechnung Betriebskosten mit Schulverwaltungsamt

4.2 VIP-Raum

· In Hallenmiete Ziffer 4.1 nicht enthalten. In Zusammenhang 100,00 € · Miete bei separater Nutzung 250,00 €
4.3 Küche / Kioske

· Nutzungsgebühren werden bei Anmietung Halle, Ziffer 4.1, mit dem Vertragscaterer der Halle nicht separat erhoben · Bei Eigenbewirtschaftung durch Veranstalter Miete 50,00 € 4.4 Fechthalle

· Trainingsbetrieb Abrechnung über SKB
· Büro Fechtraum, Miete einschl. NK mtl. 100,00 €
· Festlegung Miete für Fechthalle bei Nutzung durch andere 100,00 € 4.5 Nebenkosten im Veranstaltungsbetrieb

Die Nebenkosten im Veranstaltungsbetrieb insbesondere für Reinigung, Energie sowie veranstaltungsbezogene Kosten wie Ordnungsdienst, Sanitätsdienst, Feuersicherheitsdienst und für die Bedienung der Videotafel sind vom Veranstalter extra zu bezahlen.

4.6 Werbliche Vermarktung

4.7 Gastronomische Bewirtschaftung

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Referat WFB




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen






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