Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
GRDrs
604/2010
Stuttgart,
09/21/2010
Betriebskonzeption, Entgeltregelungen Sportveranstaltungshalle im NeckarPark
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
28.09.2010
06.10.2010
07.10.2010
Beschlußantrag:
1. Der Betriebskonzeption für die Sportveranstaltungshalle gem. Ziffer 3 der Vorlage mit den Festlegungen der Prioritäten für die Belegung durch Nutzergruppen / Veranstalter im Trainings- und Veranstaltungsbetrieb wird zugestimmt.
2. Den Nutzungs- und Entgeltregelungen als Richtwerte für die Sportveranstaltungshalle entsprechend Ziffer 4 der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung:
1. Beschlusslage
Der Gemeinderat hat am 08.05.2008 (GRDrs 135/2008) dem Einbau einer Sportveranstaltungshalle für 2.000 Zuschauer in der Mantelbebauung der Untertürkheimer Kurve der Mercedes-Benz Arena mit Nettokosten von 13,15 Mio.
€
sowie dem entsprechenden Raumprogramm zugestimmt. Gleichzeitig wurde dem Abschluss eines Betriebsführungsvertrags für die Sportveranstaltungshalle zwischen der Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG und der Sportstättenbetriebsgesellschaft Stuttgart mbH (SBS) zugestimmt.
Mit GRDrs Nr. 934/2008 wurde der Verwaltungsausschuss am 03.12.2008 über den aktuellen Sachstand und erforderliche Reduzierungen im Raumprogramm aus Kostengründen informiert. In diesem Zusammenhang wurde das Baubudget im Rahmen der Haushaltsberatungen um 0,207 Mio. € erhöht.
Die Mittel für die zum seinerzeitigen Zeitpunkt nicht finanzierte Ausstattung der Sportveranstaltungshalle mit Sportgeräten sowie gastronomischer Einrichtung mit 0,6 Mio. Euro wurden durch den Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2010/2011 zur Verfügung gestellt. Die Refinanzierung dieser Kosten soll durch eine Vergabe des Namensrechts an der Halle erfolgen.
2. Betriebsführung
Die Betriebsführung der Sportveranstaltungshalle erfolgt nach Fertigstellung durch das Sportamt. Dazu wird ein entsprechender Betriebsführungsvertrag zwischen der Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG und dem Sportamt abgeschlossen. Die aus steuerlichen Gründen ursprünglich angedachte Vermietung der Halle an die stadteigene Sportstättenbetriebsgesellschaft Stuttgart mbH (SBS) wird nicht weiter verfolgt, da sich dadurch für die Stadt keine Vorteile ergeben.
Die Sportveranstaltungshalle wird beim Sportamt als Betrieb gewerblicher Art (BgA) im Verbund mit der Molly-Schauffele-Sporthalle, der neuen städtischen Turnhalle im NeckarPark und den anderen städtischen Einrichtungen im Bereich des NeckarParks betrieben werden. Der dafür insgesamt erforderliche Personalaufwand wird derzeit im Rahmen der laufenden Organisationsuntersuchung für das Sportamt ermittelt und festgelegt.
3. Betriebskonzeption
Wie bereits in der Beschlussvorlage vom 08.05.2008 (GRDrs 135/2008) ausführlich dargestellt, soll die Sportveranstaltungshalle ausschließlich dem Sport zur Verfügung stehen. Sie soll insbesondere im Ballsport für den Spielbetrieb von Stuttgarter Mannschaften mit Zukunftsperspektiven bzw. für internationale, nationale, regionale und lokale Sportveranstaltungen mit einem Zuschaueraufkommen von bis zu 2.000 Zuschauern genutzt werden.
Mit der Halle soll die Basis geschaffen werden, dass sich in Stuttgart höherklassiger Rundenspielbetrieb im Bereich der Ballsportarten nachhaltig etablieren kann. Die Halle soll insoweit Verbindungsglied zwischen den Ballspiel- bzw. Schulsporthallen (max. zwischen 150 bis 600 Zuschauern) und der Porsche Arena sein. Es sollen aber auch Veranstaltungen in anderen Sportarten durchgeführt werden.
Darüber hinaus soll die Halle für den Trainingsbetrieb sowie für den Schulsport genutzt werden.
Entsprechend der Zielsetzung, die Halle überwiegend für den leistungs- und hochleistungsorientierten Sport zur Verfügung zu stellen, wird folgende Prioritätenfestlegung für die Belegung der Halle vorgeschlagen:
3.1 Einteilung in Nutzergruppen und Festlegung von Prioritäten
3.1.1 Veranstaltungsbetrieb
Die Veranstaltungstermine werden in nachfolgender Priorität vergeben
·
Regelmäßiger Veranstaltungsbetrieb in Stuttgart ansässiger Vereine unter Berücksichtigung der Ligazugehörigkeit und Zuschauererwartung.
·
Veranstaltungen von sonstigen Stuttgarter Vereinen und Verbänden
·
Sonderveranstaltungen
sowie
·
Veranstaltungen durch auswärtige Vereine / Veranstalter
3.1.2 Trainingsbetrieb (Montag bis Freitag, ggf. auch an Wochenenden)
Die Belegungszeiten werden entsprechend dem jeweiligen Bedarf in folgender Priorität festgelegt.
·
Mannschaften, die ihren Spielbetrieb regelmäßig in der Halle abwickeln.
·
Leistungssportgruppen (Kadertraining, Stuttgarter Leistungszentren, Stützpunkte, OSP)
·
Schulsport Stuttgarter Schulen (vorrangig Eliteschulen des Sports).
·
Training sonstiger Stuttgarter Vereine nach den Regelungen der Stuttgarter Sportförderung.
Außerdem findet Fechttraining in der Fechthalle (Festlegung Trainingszeiten mit ARGE Fechtsport) für die Stuttgarter Fechtsport treibenden Vereine statt.
4. Nutzungs- und Entgeltregelungen
Für die Nutzer der Halle ist es im Hinblick auf ihre sportliche und wirtschaftliche Entwicklung von besonderer Bedeutung, dass die Halle zu günstigen Konditionen für Veranstaltungen und den Trainingsbetrieb genutzt werden kann. Den Nutzern soll darüber hinaus die Möglichkeit zur Erzielung von eigenen Vermarktungseinnahmen aus Werbung und Gastronomie geboten werden.
Als Grundlage für die Nutzung der Halle für den Veranstaltungs- und Trainingsbetrieb werden die nachfolgenden Regelungen vorgeschlagen. Die Entgeltregelungen für den Veranstaltungsbetrieb sollen Richtwerte darstellen, von denen nach pflichtgemäßem Ermessen nach unten oder nach oben abgewichen werden kann. Insbesondere soweit dies erforderlich ist, um dem Marktgeschehen im Veranstaltungsbereich zu folgen oder den unterschiedlich hohen Aufwand, der mit den Veranstaltungen verbunden ist, berücksichtigen zu können. Mit den Hauptnutzern können Dauermietverträge abgeschlossen und dafür marktgerechte Konditionen zugrunde gelegt werden. Nach ausreichender Betriebserfahrung wird dem Gemeinderat eine entsprechende Nutzungs- und Entgeltordnung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zielsetzung des Sportamts beim Betrieb der Halle wird es sein, das jährliche Betriebsdefizit auf die Basis der bisherigen Berechnungen der Einnahmen/ Ausgaben (vgl. GDRrs 135/2008) zu reduzieren.
4.1 Halle
·
Abrechnung desTrainingsbetriebs Stuttgarter Vereine über Sachkostenbeitrag (SKB)
·
Veranstaltungsbetrieb Stuttgarter Vereine
Richtwert: 10 % Umsatzpacht aus den Nettoeinnahmen des Eintrittskartenverkaufs
Mindestmiete/Tag 500 €
·
Konditionen für Mannschaften außerhalb Stuttgarts bzw. kommerzielle Veranstalter und Sonderveranstaltungen nach Vereinbarung
·
Schulnutzung, Verrechnung Betriebskosten mit Schulverwaltungsamt
4.2 VIP-Raum
·
In Hallenmiete Ziffer 4.1 nicht enthalten. In Zusammenhang 100,00 €
mit Anmietung Sporthalle
·
Miete bei separater Nutzung 250,00 €
zzgl. Nebenkosten
4.3 Küche / Kioske
·
Nutzungsgebühren werden bei Anmietung Halle, Ziffer 4.1, mit dem Vertragscaterer der Halle nicht separat erhoben
·
Bei Eigenbewirtschaftung durch Veranstalter Miete 50,00 €
pro Kiosknutzung
4.4 Fechthalle
·
Trainingsbetrieb Abrechnung über SKB
·
Büro Fechtraum, Miete einschl. NK mtl. 100,00 €
·
Festlegung Miete für Fechthalle bei Nutzung durch andere 100,00 €
Veranstaltungen zzgl. Nebenkosten
4.5 Nebenkosten im Veranstaltungsbetrieb
Die Nebenkosten im Veranstaltungsbetrieb insbesondere für Reinigung, Energie sowie veranstaltungsbezogene Kosten wie Ordnungsdienst, Sanitätsdienst, Feuersicherheitsdienst und für die Bedienung der Videotafel sind vom Veranstalter extra zu bezahlen.
4.6 Werbliche Vermarktung
Die Werberechte werden dem Veranstalter für die jeweilige Veranstaltung kostenlos überlassen. Die Stadt behält sich vor, Werbeflächen für Dauerwerbung selbst zu belegen.
4.7 Gastronomische Bewirtschaftung
Die Finanzierung der gastronomischen Ausstattung durch die Stadt soll zu einer Verbesserung der Einnahmesituation der Vereine beitragen. Bei größeren Veranstaltungen soll ein Caterer über einen Rahmenvertrag mit der Stadt die Bewirtschaftung der beiden Kioske für die Versorgung der Besucher übernehmen. Der jeweilige Veranstalter wird an der Pacht beteiligt. Bei kleineren Veranstaltung können die Vereine die gastronomische Bewirtschaftung auch in Eigenregie in einfacherer Art und Weise durchführen.
Gleiches gilt für die Nutzung des VIP-Raumes mit dazugehöriger Küche.
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Dr. Susanne Eisenmann
Anlagen
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