Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB
GRDrs 265/2023
Stuttgart,
05/26/2023



E-Lastenradförderung für Stuttgarter Familien
- Fortschreibung der Förderrichtlinie




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.06.2023
21.06.2023



Beschlußantrag:

1. Der als Anlage 1 beigefügten Förderrichtlinie „E-Lastenrad für Stuttgarter Familien 2023 - 2025“ wird zugestimmt.

2 Die Auszahlungen für die fortgeschriebene Förderrichtlinie „E-Lastenradförderung für Stuttgarter Familien 2023 - 2025“ werden aus den hierfür veranschlagten Mitteln i.H.v. 406.000 Euro p.a. im Teilfinanzhaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109851 - E-Lastenräder für Stuttgarter Familien, AuszGr. 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte gedeckt.



Begründung:


1. Einführung

Auf die GRDrs. 919/2021 wird verwiesen.

Das Förderprogramm „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ erfreut sich seit deren Einführung 2018 großer Beliebtheit und verzeichnet beim Adressatenkreis nachhaltiges Interesse. Seit 2018 gingen folgende Förderanträge ein:


Bisher wurden somit insgesamt 1.666 Förderanträge eingereicht und nahezu alle positiv beschieden. Rückblickend kann daher festgestellt werden, dass die vom Gemeinderat bisher verabschiedeten Förderrichtlinien ein großer Erfolg sind.

Ein pandemiebedingtes verändertes Mobilitätsverhalten einerseits und das wachsende Klimabewusstsein in der Stadtgesellschaft andererseits erklären zudem diese stabile Entwicklung. Klimaerwärmung ist heute keine abstrakte Worthülse mehr, sondern spürbar in Stuttgart angekommen. Daher ist inzwischen die Bereitschaft sehr groß, einen eigenen Teil zu mehr Klimaschutz zu leisten.

Dies zeigt sich auch am Nachhaltigkeitsbonus, der beantragt werden kann, wenn im geförderten Haushalt drei Jahre nach Anschaffung (Auslieferung des E-Lastenrades) kein Auto angemeldet war und auch kein Auto zur dauerhaften Verfügung überlassen worden ist oder nach Beschaffung des E-Lastenrades ein Auto des Haushaltes ersatzlos abgemeldet worden ist und nach Abmeldung des Autos über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren kein Auto wieder angemeldet wurde.

Bisher wurden folgende Nachhaltigkeitsboni bewilligt:

- für Förderungen aus dem Jahr 2018 59

- für Förderungen aus dem Jahr 2019 49

- für Förderungen aus dem Jahr 2020 1 (Stand 20.04.2023)

Mit Einführung der zusätzlichen sozialen Komponente für einkommensschwächere Familien (Bonuscard+Kultur oder FamilienCard Inhaber*innen) hat auch diese Zielgruppe seit April 2020 eine attraktive Möglichkeit, sich die Anschaffung eines neuen E-Lastenrades wirtschaftlich besser leisten zu können. Von dieser Fördermöglichkeit haben Stand 20.04.2023 bisher insgesamt 264 Familien Gebrauch gemacht. Davon entfallen 98 auf Familien mit Bonuscard+Kultur und 166 auf Familien mit FamilienCard. Der Anteil der Sozialförderung lag im Zeitraum 1. April 2020 bis 20. April 2023 bei 16 Prozent.

Seit Februar 2021 ist es den Antragstellenden technisch möglich, den Förderantrag auch über die landesweite Plattform von Service-BW (Serviceportal Baden-Württemberg) online zu stellen. Seither nutzten knapp 85 Prozent der Antragstellenden diese Möglichkeit. Die hohen Nutzerzahlen zeigen gleichzeitig die Bereitschaft der Bevölkerung, gute und einfache digitale Angebote der Verwaltung anzunehmen. Seit September 2021 kann auch der Antrag auf Auszahlung der Förderung über diese Plattform abgewickelt werden. Der noch fehlende dritte Prozess zur Antragstellung des Nachhaltigkeitsboni ist derzeit in Vorbereitung.

2. Fortschreibung der Förderrichtlinie für die Jahre 2023 – 2025

Die Nachfrage nach der E-Lastenradförderung für Stuttgarter Familien ist weiterhin ungebrochen. Dies liegt sicher auch an den erheblichen Preissteigerungen, die die Fahrradbranche gerade in diesem Segment in den letzten Jahren getroffen hat.

Für den Einsatz eines eigenen E-Lastenrades in der Familie sprechen die Wirtschaftlichkeit (Betriebskosten gegenüber einem Pkw), der Nutzungskomfort (Parkplatzsuche, schnelles Abstellen und direkte Wegebeziehungen) und der nicht zu unterschätzende Umwelt- und Gesundheitsaspekt für die Nutzenden. Aus diesen Gründen rechnet die Verwaltung nicht mit einer zurückgehenden, sondern mit einer weiterhin stabilen Nachfrage nach neuen E-Lastenrädern für Stuttgarter Familien.

Wesentlicher Kern der Förderrichtlinien ist und bleibt die Förderung von Kauf oder Leasing eines E-Lastenrades durch Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Aus diesem Grund soll die Förderrichtlinie „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ inhaltlich nahezu unverändert fortgesetzt und die Höhe der Grundförderung bei 600 Euro beibehalten werden.

Weiterhin sollen auch unverändert 500 Euro nach drei Jahren als „Nachhaltigkeitsbonus“ ausgezahlt werden.

Inhaltlich soll die „soziale Komponente“ dem Grunde nach ebenfalls unverändert fortgeführt werden. Aufgrund der erheblich gestiegenen Anschaffungskosten soll der Sozialbonus um 500 Euro erhöht werden. Der Sozialbonus (Zuschuss) liegt damit bei


jeweils zuzüglich der Grundförderung von 600 Euro.

Um der preislichen Entwicklung des E-Lastenradmarkts gerecht zu werden, soll auch die Obergrenze der mit Sozialbonus förderfähigen E-Lastenräder auf 6.500 Euro angehoben werden. Bislang galt eine Obergrenze von 5.500 Euro, die es den antragstellenden Familien allerdings fast unmöglich macht, ein für Stuttgart ausreichend motorisiertes E-Lastenrad zu finden.

3. Modifizierung der förderfähigen Lastenräder

Das Angebot an E-Lastenrädern ist sehr dynamisch. In immer kürzeren Abständen kommen neue E-Lastenrad Modelle auf den Markt, andere verschwinden.

So gib es seit einiger Zeit sogenannte „Longtails“. Diese Lastenradgattung zeichnet sich durch einen verlängerten Radstand und einen hoch belastbaren (verlängerten) Gepäckträger aus, der sich zum Transport mehrerer Kinder bzw. als Ladefläche eignet. Die Longtail-Modelle sind hinten länger, aber nicht breiter als ein klassisches Fahrrad.

Um auch Familien ohne Garage oder größere Abstellflächen ein E-Lastenrad zu ermöglichen, hat der Gemeinderat erstmals mit der Förderrichtlinie 2019 explizit drei von den Förderkriterien abweichende Longtail-Modelle (GSD von Tern, Electric Mundo und Spicy Curry von Yuba) ausnahmsweise zur Förderung zugelassen.

In der Zwischenzeit hat sich ein dynamischer Markt für „Longtails“ entwickelt, zu denen auch die oben genannten E-Lastenräder zählen, die ursprünglich die einzigen Modelle ihrer Radgattung darstellten. Mittlerweile sind viele ähnliche Longtail-Modelle erhältlich und es ist klar erkennbar, dass die Radgattung keine Ausnahme mehr darstellt, sondern eine prägende Ergänzung des E-Lastenradmarktes darstellen.

Um diese besondere E-Lastenradgattung förderfähig allgemeingültig zu beschreiben, soll in die Förderrichtlinie sowohl unter Ziffer 2 die „Longtails“ erklärend aufgenommen werden, als auch die technische Beschreibung entsprechend angepasst werden, dass sie auch die „Longtails“ beinhaltet. Auf die explizite namentliche Nennung von Ausnahmen kann dadurch zukünftig verzichtet werden.

Dazu soll bspw. der erforderliche Mindestradstand von 130 cm auf 124 cm reduziert werden. Die erforderlichen Transportmöglichkeiten sollen bei diesen E-Lastenräder zukünftig nicht mehr Teil der Grundausstattung sein, sondern dürfen als Zubehör, im Sinne von fahrzeugtypischen Komponenten, ergänzend beschafft werden.

Da sich Longtail-Modelle insbesondere dafür eignen, eine Sitzbank für mehrere Kinder auf dem Gepäckträger anzubringen, stellt sich die Berechnung des Transportvolumens als schwierig dar. Alternativ zu einem Transportvolumen von 140 Litern, werden daher auch solche Fahrräder als Lastenräder angesehen, bei denen der verkehrssichere Transport von zwei Kindern möglich ist.

Auf die textlichen Ausführungen in der als Anlage 1 beigefügte Förderrichtlinie wird verwiesen.

4. Erweiterung Nachhaltigkeitsbonus

Bisher wird der Nachhaltigkeitsbonus nur gewährt, wenn im geförderten Haushalt drei Jahre nach Anschaffung (Auslieferung des E-Lastenrades) kein Auto angemeldet war und auch kein Auto zur dauerhaften Verfügung überlassen worden ist oder nach Beschaffung des E-Lastenrades ein Auto des Haushaltes ersatzlos abgemeldet worden ist und nach Abmeldung des Autos über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren kein Auto wieder angemeldet wurde. Um nachhaltiges Verhalten zu verstärken, sollen zukünftig auch Haushalte einen Nachhaltigkeitsbonus beantragen können, die nach der Anschaffung des E-Lastenrads drei Jahre lang ein vollelektrisches Auto in ihrem Haushalt angemeldet haben.

Die stets erforderliche dreijährige Nachhaltigkeitszeit (Zeit ohne ein Auto, oder mit einem Auto weniger oder mit einem neuen vollelektrischen E-Auto im Haushalt) soll bei zukünftigen Förderungen auch in Kombination (Addition) der drei Kriterien nachgewiesen werden können.

5. Mietangebot seit Dezember 2022

Mit der GRDrs. 919/2021 hat der Gemeinderat die finanziellen Rahmenbedingungen der langfristig angelegten Vermietung von städtischen E-Lastenrädern an alle Stuttgarter Haushalte, dem heutigen Stuttgarter Rössle, zugestimmt. Leider konnte dieses Angebot, trotz sofortiger Umsetzung durch die Verwaltung, aufgrund erheblicher Lieferverzögerungen erst ab Dezember 2022, umgesetzt werden.

Diese E-Lastenräder werden vom Sozialunternehmen Neue Arbeit gGmbH verwaltet und an einer langfristigen Vermietung Interessierte übergeben. Durchaus überraschend war es, dass die Stuttgarter Rössle bereits ohne nennenswerte Werbung binnen weniger Tage vergeben waren. Aktuell gibt es eine Warteliste mit rund 40 Haushalten. Um auch diesen Bedarf zu decken, wird die Verwaltung in eigener Zuständigkeit weitere 40 Stuttgarter Rössle beschaffen und dem Sozialunternehmen Neue Arbeit zu gleichen Bedingungen übergeben.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass trotz Öffnung der Vermietung der Stuttgarter Rössle für alle Stuttgarter Haushalte das mehr als 2/3 der Stuttgarter Rössle in einkommensschwächere Haushalten (Bonuscard+Kultur oder FamilienCard Inhaber*innen) eingesetzt werden, für die ursprünglich auch dieses Angebot gedacht war.


Finanzielle Auswirkungen

Die Auszahlungen für die fortgeschriebene Förderrichtlinie „E-Lastenradförderung für Stuttgarter Familien“ werden auch in den Jahren 2023, 2024 und 2025 aus den hierfür veranschlagten Mitteln i.H.v. 406.000 Euro p.a. im Teilfinanzhaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109851 - E-Lastenräder für Stuttgarter Familien, AuszGr. 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte gedeckt.



Erledigte Anträge/Anfragen




Dr. Frank Nopper

Anlagen

Anlage 1 - Förderrichtlinie "E-Lastenräder für Stuttgarter Familien 2023 - 2025"

<Anlagen>



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