Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
StU
GRDrs
1172/2013
Stuttgart,
11/05/2013
Haushalt
2014/2015
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
13.11.2013
Entwicklung Bürgerbeteiligungsprozesse in der Stadt
Beantwortung / Stellungnahme
In Stadtplanung und Stadterneuerung werden die Bürgerinnen und Bürger seit langem an vielen Zukunftsentwicklungen beteiligt. In der Bauleitplanung regelt § 3 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Darüber hinaus ist die offene Bürgerbeteiligung eine der Voraussetzungen für das seit 1999 aufgelegte Städtebauprogramm Soziale Stadt. Zusammen mit einem externen Stadtteilmanagement und integrierten Handlungskonzepten werden bestehende und angestrebte Projekte, Ressourcen, Programme oder Netzwerke gebündelt und miteinander verknüpft.
In den Gebieten der „klassischen Sanierung“ wird die in den Stuttgarter Gebieten der Sozialen Stadt übliche Beteiligungsstruktur aufgegriffen, jedoch verschlankt und mit den örtlichen Akteuren und Gremien direkt verknüpft.
Bei mehreren größeren Bauvorhaben in der Landeshauptstadt hat es sich ebenfalls gezeigt, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung umso größer war, umso mehr sie im Vorfeld der Bauleitplanung daran beteiligt wurde. Das richtige Werkzeug sind hier so genannte Planungswerkstätten, wie sie beispielsweise bei der Beplanung des ehemaligen Kasernengeländes auf dem Burgholzhof oder bei der Nachfolgenutzung des Brauereiareals in S-Vaihingen zur Erweiterung der Ortsmitte erfolgreich durchgeführt wurden. In jüngster Vergangenheit waren u. a. das Rosensteinviertel, die Entwicklung der Sportstätten auf der Waldau, die Bebauung an der Roten Wand auf dem Killesberg oder der Feuersee Themen von Planungswerkstätten.
Insbesondere aus den Bezirksbeiräten werden solche Planungswerkstätten immer häufiger gefordert. Allerdings sind Planungswerkstätten aufwändige Veranstaltungen, die vor- und nachbereitet werden müssen, für die man externe Moderatoren benötigt und für die Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden muss. Für die Vor- und Nachbereitung entsteht ein enormer personeller Aufwand, für die externe Vergabe der Durchführung der Veranstaltung selbst entstehen zudem Sachkosten.
Planungswerkstätten für kleinere Areale mit weniger Beteiligten sind hier mit etwa
15.000 €, größere wie zum Thema „Ortsmitte S-Plieningen“ mit etwa 25.000 € und ganz große Planungswerkstätten – wie möglicherweise der Bereich Eiermann-Areal in
S-Vaihingen mit mehr als 30.000 € zu veranschlagen.
Es wird deshalb begrüßt, dass die zum letzten DHH erstmals gewährte Pauschale für Bürgerbeteiligungsprozesse in Höhe von 50.000 EUR pro Jahr auch in den kommenden DHH eingestellt wurde und es ist wünschenswert, die Pauschale auch in künftigen Haushaltsjahren zur Verfügung zu haben.
Vorliegende Anträge/Anfragen
Keine
Nr. 449/2013 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Gemeinderatsfraktion
Matthias Hahn
Bürgermeister
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