Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
386
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VerhandlungDrucksache:
753/2014
GZ:
AK 0501-04
Sitzungstermin: 03.12.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:der Vorsitzende, EBM Föll
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Stellenplanrelevante Entscheidungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2016

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 14.11.2014, GRDrs 753/2014, mit folgendem Beschlussantrag:

1. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 werden insgesamt 59,1339 Stellen geschaffen. Davon im Teilstellenplan

2. Der sofortigen Besetzung der Stellen wird zugestimmt.

3. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 werden die KW-Vermerke an 12,3 Stellen verlängert (vgl. Übersicht Anlage 2) und an 7,22 Stellen entfallen die KW-Vermerke (vgl. Übersicht Anlage 3).


4. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 werden KW-Vermerke an 2,05 Stellen neu angebracht (vgl. Übersicht Anlage 4).

5. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 werden 6,125 Stellen gestrichen (vgl. Übersicht
Anlage 5).

6. Stellenplanrelevante Veränderungen im Teilstellenplan des Jobcenters werden gesondert mit der GRDrs "Jobcenter, Geschäftsplan 2015" beraten und beschlossen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Dasselbe trifft auf folgende Anträge zu:

- Antrag Nr. 197/2014 "Genehmigungslaufzeiten für Baustelleneinrichtungen" der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 11.07.2014
- Antrag Nr. 371/2014 "Gesundheitsamt braucht Unterstützung und Stellen für die zusätzliche Arbeit mit Flüchtlingen: Ergänzungsantrag zur GRDrs 753/2014" der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 28.11.2014


In der gestrigen ausführlichen nicht öffentlichen Beratung des Personalbeirates, so BM Wölfle, sei klargestellt worden, dass das Verfahren im Zusammenhang mit der GRDrs 753/2014 nicht mit dem Verfahren bei den Stellenplanberatungen im Rahmen von Haushaltsplanberatungen verglichen werden kann. Im zur Beratung anstehenden kleinen Stellenplanverfahren würden die Stellen zusammengefasst, die der Rat im laufenden Jahr aufgrund von Sachbeschlüssen bereits beschlossen hat.

Zum Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion Nr. 197/2014 fährt er fort, hier befinde sich eine Vorlage in der Mitzeichnung, welche die Ermächtigung von zwei Stellen für die Abarbeitung krankheitsbedingter Rückstände beim Amt für öffentliche Ordnung beinhaltet. Die Ermächtigung würde sich auf das Jahr 2015 begrenzen. Im Rahmen der Stellenplanberatungen 2016/2017 im Herbst 2015 müsste der Gemeinderat über den weiteren Umgang entscheiden.

Zum Antrag Nr. 371/2014 der SPD-Gemeinderatsfraktion informiert BM Wölfle, das Referat WFB und sein Referat würden darin übereinstimmen, dass hier zunächst abgewartet werden sollte, wie sich die Landesregierung hinsichtlich der Kostenerstattung verhält. Sobald Klarheit über die Vorgehensweise des Landes besteht, könne auch hier mit einer Ermächtigung sofort reagiert werden.

Die StRe Kotz (CDU), Pätzold (90/GRÜNE), Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) und StRin von Stein (FW) stimmen dem Beschlussantrag zu.



Für StR Rockenbauch ist es in Zukunft wünschenswert, dass zu kleinen Stellenplanberatungen Stellungnahmen aller Personalräte der Ämter vorliegen. Nach Auskunft von Herrn Freitag (GPR) unterliegen Stellenplanentscheidungen insoweit der Beteiligung der Personalvertretung, dass Anhörungen erfolgen müssen. Dieses Verfahren sei jedoch bei der GRDrs 753/2014 nicht vorgesehen. Er bittet anschließend die Verwaltung darum, zukünftig dieses zu berücksichtigen und das Ergebnis der Anhörungen in die Vorlagen einzuarbeiten. Danach sagt BM Wölfle zu, das Beteiligungsprozedere im Rahmen der kleinen Stellenplanberatungen anzuschauen. Nicht möglich sei jedoch, das von StR Rockenbauch Gewünschte. Stellungnahmen aller Ämter bzw. aller Personalvertretungen der Ämter seien Bestandteil der normalen Stellenplanverfahren. Der Gemeinderat habe festgelegt, dass in kleinen Stellenplanverfahren ausschließlich Stellen zur Sprache kommen, die mit einem Sachbeschluss hinterlegt sind.

StR Kotz geht davon aus, dass der/dem im Rahmen der angesprochenen Ermächtigung im Zusammenhang mit dem Antrag Nr. 197/2014 gewonnenen Beschäftigten Perspektiven über 2015 hinaus aufgezeigt werden. Dies sagt der Vorsitzende zu. Es sei personalwirtschaftlich machbar, dass die Person nach einer Probezeit einen unbefristeten Vertrag erhalten kann. Von StR Pfeifer (SPD) wird dies begrüßt. Angesichts der angespannten Personalsituation beim Amt für öffentliche Ordnung geht er von einer kurzfristigen Vorlage der angekündigten Ermächtigungsvorlage aus.

Durch StRin Gröger (SPD) werden die Inhalte des Antrags Nr. 371/2014 dargestellt. Sie fragt nach, bis wann mit einer Entscheidung des Landes bzw. mit einer entsprechenden Ermächtigungsvorlage gerechnet werden kann. Hierzu verweist BM Wölfle auf die Abhängigkeit vom Land. Zudem informiert er, dass in der Vergangenheit, im Gegensatz zum Sozialamt, die Stellenreduzierungen beim Gesundheitsamt im Zusammenhang mit zurückgegangenen Flüchtlingszahlen nicht korrespondiert haben. Vor diesem Hintergrund geht er davon aus, dass die nun wieder umfangreichere Aufgabenstellung bei der Flüchtlingsbetreuung von diesem Amt vorrangig abgearbeitet wird. Ergänzend erklärt EBM Föll, die Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land zur konkreten Umsetzung der Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels gingen dem Ende entgegen. Ausgegangen werden könne aufgrund aktueller Aussagen des Landes und der kommunalen Spitzenverbände davon, dass unmittelbar zu Beginn des Jahres 2015 ein Ergebnis vorliegt. Im Übrigen habe das Land angekündigt, dass die ärztlichen Untersuchungen baldmöglichst wieder in den Erstaufnahmestellen durchgeführt werden. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift, in der eindeutig zum Ausdruck kommt, dass diese Untersuchungen in den Erstaufnahmestellen durch den jeweils zuständigen amtsärztlichen Dienst der vor Ort zuständigen Gesundheitsbehörde durchgeführt werden müssen, solle nach Aussagen des Landes wieder inkrafttreten werden. Diese Vorschrift sei vorübergehend außerkraftgesetzt worden, da die zuständige Landesbehörde in Karlsruhe sich nicht in der Lage gesehen hat, bei der bis vor kurzem einzigen Erstaufnahmestelle in Karlsruhe dieses entsprechend umzusetzen. Er geht davon aus, dass die Verwaltung den Gemeinderat über die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels einschließlich des im Antrag Nr. 371/2014 Thematisierten im ersten Quartal 2015 unterrichten wird.


Dann, so seine Erwartung, sollten die Dinge abgeschlossen und umgesetzt werden können.

Die Hoffnung, dass zu den Stellen bereits in den ersten Sitzungen des Sozial- und Gesundheitsausschusses und des Verwaltungsausschusses im Jahr 2015 eine Berichterstattung erfolgt, äußert StRin Gröger.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt BM Wölfle fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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