Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 660/2022
Stuttgart,
10/17/2022



Auswirkungen des Tarifabschlusses des TVÖD-SuE auf den Personalbedarf des Jugendamtes



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Jugendhilfeausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
26.10.2022
27.10.2022
21.11.2022



Beschlußantrag:

1. Von den Auswirkungen des Tarifabschlusses 2022 im Sozial- und Erziehungsdienst wird Kenntnis genommen. 2. Vom zusätzlichen vordringlichen und unabweisbaren Personalbedarf ab 01.01.2023 im Umfang von insgesamt 5,17 Stellen wird Kenntnis genommen. Die Stellen sind wie folgt auf die verschiedenen Vergütungsgruppen verteilt:

Begründung:


Zu Beschlussziffer 1:
Nachdem die Redaktionsverhandlungen zur Tarifeinigung vom 18. Mai 2022 für den Sozial- unter Erziehungsdienst (TVöD SuE) nunmehr abgeschlossen sind, können die konkreten Auswirkungen auf den Personalbedarf und ggf. weitere Ressourcenbedarfe im Bereich des SuE beziffert werden.

Zu Beschlussziffer 2:
Eine der wesentlichen Regelungen der Tarifeinigung im TVöD für den Sozial- unter Erziehungsdienst (SuE) war die Einführung von sog. Regenerationstagen für alle Beschäftigten, die nach Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) eingruppiert sind. Folgender Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung wurde vereinbart:

Bei Vollzeitbeschäftigung beträgt der Anspruch zwei Arbeitstage, er vermindert sich entsprechend, wenn die wöchentliche Arbeitszeit an weniger als fünf Tagen in der Woche erbracht wird. Es zählt hierbei die arbeitsvertraglich vereinbarte Verteilung der Arbeitszeit. Mindestens ein halber Tag wird dabei auf einen vollen Regenerationstag aufgerundet; Bruchteile von weniger als 0,5 bleiben unberücksichtigt.
Beispiel:

Arbeitstage/WocheAnspruch Regenerationstage (gerundet)
1
0
2
1
3
1
4
2
5
2
6
2

Zusätzlich dazu besteht die Möglichkeit, die für bestimmte Vergütungsgruppen ebenfalls im Tarifvertrag vereinbarten Zulagen (für Beschäftigte in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11 monatlich 130 EUR, für Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen in den Entgeltgruppen S 11b bis S 12 und S 14 bis S 15 (Fallgruppe 6) 180 EUR) in bis zu zwei zusätzliche Regenerationstage umzuwandeln.

Diese Regelungen vermindern die von den Beschäftigten effektiv zu erbringende Arbeitszeit und erfordern deshalb zusätzliche Stellenressourcen.

Im Bereich der Kita-Betreuung können zusätzliche Stellenbedarfe, die ohnehin angesichts des Fachkräftemangels nicht befriedigt werden könnten, durch die Einführung zusätzlicher Schließtage in den Einrichtungen vermieden werden, so dass hier aktuell kein Handlungsbedarf besteht.

Alle anderen Bereiche des Sozial- und Erziehungsdienstes, insbesondere die durch Schichtdienst geprägten Einrichtungen der Erziehungshilfen, können die wegfallenden Arbeitstage nicht durch Schließungen kompensieren, so dass hier zusätzliche Stellenanteile bereitgestellt werden müssen.

Im Einzelnen stellt sich der Mehrbedarf wie folgt dar, wobei die Berechnung aufgrund der nicht im Einzelnen prognostizierbaren Inanspruchnahme der zusätzlichen Regenerationstage teilweise auf Annahmen beruht. Es wird deshalb von durchschnittlich 3 Regenerationstagen ausgegangen.


EingruppierungVorhandene Stellen gemäß StellenplanMehrbedarf bei Anspruch auf 2 RegenerationstageMehrbedarf bei Anspruch auf 2-4 Regenerationstage (durchschnittlich 3)Kosten (jährlich) EUR
S 8b
26,00
0,39
24.024
S 11b
5,60
0,08
4.984
S 12
67,16
1,00
73.500
S 14
7,50
0,11
7.711
S 15
191,89
2,85
202.920
S 16
11,00
0,11
8.382
S 17
31,75
0,31
25.420
S 18
32,54
0,32
29.344
Stellenbedarf Gesamt
5,17
376.285




Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen werden im Zuge der Beratungen zum „Kleinen Stellenplan“ dargestellt.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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