Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1349/2017
Stuttgart,
11/10/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2017



Außenanlagen an Schulen - gute Schule geht nicht ohne sie!

Beantwortung / Stellungnahme

Mit Haushaltsantrag 500/2017 wurde beantragt zu berichten:

Pkt. 11 des Antrages:
Wie ist die Finanzierung der noch zu planenden Außenanlagen im Rahmen von Ganztagesprojekten in den nächsten Jahren gesichert?

Der Veränderungsprozess bei Schulen erfordert eine Anpassung der Planungsanforderungen bei Neu- und Umbau von Außenanlagen an Ganztagesschulen. Auf Basis neuer Standards sowie gesetzlichen Vorgaben, Verwaltungsvorschriften und Normen resultierten in der Vergangenheit deutliche Kostensteigerungen. Um zukünftig qualitative und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Außenanlagen bei Ganztagesschulen realisieren zu können, hat das Garten-, Friedhofs- und Forstamt aktuell ermittelt, dass hierzu pro zu bearbeitende Ganztagesschule durchschnittlich 650.000 Euro zur Ertüchtigung der Freianlagen benötigt werden.

Der Gemeinderat hat zum Ausbau von Ganztagesschulen eine Investitionspauschale bereitgestellt, aus der jeweils durchschnittlich 3,5 Mio. Euro pro Standort verwendet werden können. Innerhalb dieses Orientierungs- und Finanzierungsrahmens waren bislang bis zu 500.000 Euro für Außenanlagen kalkuliert. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt jedoch neben den Außenanlagen auch für den Hochbaubereich, dass der durchschnittliche Betrag von 3,5 Mio. Euro pro Standort generell immer öfter überschritten werden muss. Die Verwaltung berichtet daher hierzu fortlaufend im Rahmen der entsprechenden Beschlüsse.

Hinzu kommt, dass der Planungsfortschritt im gesamten Ausbauprogramm der Ganztagesschulen aktuell nicht so zügig erfolgt wie erwartet (vgl. Kontext Investitionsprogramm, GRDrs 717/2017). Daher ist ein großer Teil des bereits finanzierten Investitionsvolumens aus den Pauschalen zum Ausbau von Ganztagesschulen nicht projektgebunden. So ist es momentan noch möglich, im Rahmen von entsprechenden Vorprojekt-, Projekt- oder Baubeschlüssen für die einzelnen Ganztagesschulstandorte auch erforderliche Maßnahmen mit Gesamtkosten von über 3,5 Mio. Euro vorzuschlagen und zu finanzieren.

Die Verwaltung wird zum Doppelhaushalt 2020/2021 über den Sachstand der Investitionspauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen berichten, so dass ggf. eine Anpassung der Pauschale erfolgen kann.

Ob die angemeldeten Sanierungsbedarfe im Außenbereich von Schiller- und Altenburgschule im Zusammenhang mit noch ausstehenden Sanierungen am Gebäude stehen und wie mit dem früheren Umspannwerk an der Waiblinger Straße für die Schillerschule umgegangen wird.

Für die angemeldeten Sanierungsbedarfe an der Schillerschule (Hofsanierung Eingangsbereich, Priorität 12) und an der Altenburgschule (Erneuerung Gehweg und Eingangsbereich, Priorität 13) wurden durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Sanierungsmaßnahmen (wie z.B. Elektrosanierung in der Schillerschule) Planungsmitteln für den Doppelhaushalt 2018/2019 angemeldet.

Hinsichtlich der Brachfläche des früheren Umspannwerkes an der Waiblinger Straße ist die Verwaltung derzeit in Verhandlungen mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hinsichtlich den Rahmenbedingungen einer befristeten Anmietung für Interimscontainer während der Elektrosanierung an der Schillerschule. Planungsmittel werden dafür nicht benötigt.

Nach erfolgter Beschlussfassung in der Beratung „neue Vorhaben“ ist im Rahmen der Stellenplanberatungen ggf. über einen etwaigen Stellenbedarf des Garten-, Friedhofs- und Forstamts zu entscheiden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

500/2017 Nr. 11 SPD-Gemeinderatsfraktion




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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