· Baurechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes
· Erforderliche Sanierungen der mittlerweile veralteten Haustechnik, insbesondere Elektro, Lüftung, Schließanlage.
· Strukturelle bauliche Anpassungen nach Auszug der Mediothek
Die vorgenannten Punkte sind in einem baulichen Gesamtzusammenhang als investive Einzelmaßnahme zu realisieren. Eine Aufteilung in Einzelschritte ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Die Maßnahmen sind aus Gründen der Sicherheit und in der Verantwortung für die Nutzer dringend erforderlich. Die baurechtlichen Fristen sind bereits überschritten. Siehe hierzu GRDrs 1206/2009 „Brandschutz“, Haushaltsvorlage zum Doppelhaushalt 2010/2011.
Vorliegende Anträge/Anfragen Nr. 508/2011, CDU-Gemeinderatsfraktion, Punkt 7.3 Treffpunkt Rotebühlplatz Nr. 726/2011, SÖS und Linke Fraktionsgemeinschaft, Punkt 9 Treffpunkt Rotebühlplatz Dr. Susanne Eisenmann <Anlagen>