Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
211
9
VerhandlungDrucksache:
347/2014
GZ:
StU
Sitzungstermin: 16.07.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe st
Betreff: Sanierung Untertürkheim 3 - Ortsmitte -
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 01.07.2014, nicht öffentlich, Nr. 288
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 08.07.2014, öffentlich, Nr. 299
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 04.06.2014, GRDrs 347/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am …. folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Untertürkheim 3 -Ortsmitte- beschlossen:

§ 1
Aufhebung

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Untertürkheim 3 -Ortsmitte- vom 19. Februar 1998, in Kraft getreten am 26. März 1998, und die Satzung über die Erweiterung des Sanierungsgebiets Untertürkheim 3 -Ortsmitte- vom 11. Mai 2000, in Kraft getreten am 25. Mai 2000, werden aufgehoben.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 2. Mai 2014. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 2 beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gem. § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.


BM Wölfle stellt fest:

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