Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1110/2015
Stuttgart,
11/03/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2015



Cannabis Social Club (CSC) Stuttgart

Beantwortung / Stellungnahme


Der Anbau, die Herstellung, der Handel, die Einfuhr und Ausfuhr, die Abgabe, die Veräußerung sowie die sonstige Inverkehrbringung, der Erwerb und der Besitz von allen Pflanzenteilen des Cannabis ist nach § 29 ff. Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafbar.

Cannabis ist bundesweit die am häufigsten konsumierte illegale Substanz. Auch in Stuttgart wird zunehmend von riskanten Konsummustern und Mischkonsum bei Cannabis berichtet. Die Zahl der Personen, die aufgrund cannabisbezogener Störungen Beratungs- und Behandlungsstellen aufsuchen, nimmt ebenso zu wie die Zahl suchtpräventiver Maßnahmen, die Cannabis betreffen. Dies wird aus den Jahresberichten der Träger der Stuttgarter Suchthilfe und Suchtprävention deutlich. Somit ist das Thema in den entsprechenden Gremien der Stuttgarter Suchthilfe und Suchtprävention und damit auf sozialpolitischer Ebene von großer Relevanz.

Die europaweiten Initiativen zur Einführung von „Cannabis Social Clubs“ (CSC) zielen darauf ab, eine Alternative zum Schwarzmarkt zu etablieren, den Anbau und die Weitergabe von Cannabis so zu organisieren, dass die Belange der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit genauso wie die Rechte und Bedürfnisse der Cannabiskonsumenten berücksichtigt werden. Es gibt in Deutschland derzeit kein Modellprojekt eines CSCs oder einer Abgabestelle. Ein Antrag der Bezirksbürgermeisterin in Berlin-Kreuzberg bei der Bundesopiumstelle, vier Coffeeshops einzurichten, wurde abgelehnt. Planungen anderer Städte befinden sich in vorläufigen Stadien.

Derzeit gibt es viele gesellschaftliche Gruppen, die Bewegung in der Cannabis-Debatte fordern: Schmerztherapeuten, die chronisch Kranken den Zugang zu dem Therapeutikum erleichtern wollen, Sozialökonomen, die im Fall einer Legalisierung Steuereinnahmen von mehreren Milliarden Euro erwarten, Gesundheitswissenschaftler und Strafjuristen, die sich für eine Regulierung einsetzen, sowie der Bund Deutscher Kriminalbeamten, der den Konsum geringer Mengen von Cannabis nicht mehr verfolgt haben möchte.


Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN legte im März 2015 einen Entwurf für ein Cannabiskontrollgesetz (CannKG) vor, das Erwachsenen den Besitz von 30 Gramm erlauben und den Verkauf und Anbau kontrollieren würde. Eine solche Freigabe würde – im Gegensatz zu den Modellen der CSCs - Fragen der Besteuerung und des Drogentourismus nicht aufwerfen.

Einige deutsche Großstädte sind im Dialog, um zu klären, wie eine gemeinsame Cannabispolitik gestaltet werden kann. An dieser Diskussion sind auch Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt.

Auch in Stuttgart wird die sozialpolitische Relevanz des Themas Cannabisregulierung in den entsprechenden Gremien diskutiert.

Im Dezember 2015 findet ein Fachtag von Release U21 Stuttgart e. V. in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Suchtprophylaxe des Gesundheitsamts der Landeshauptstadt Stuttgart zum Thema Cannabisprävention statt. Bei diesem Fachtag wird es inhaltlich vor allem darum gehen, wie Menschen mit problematischem Cannabiskonsum von Präventions- und Beratungsangeboten noch besser und effektiver erreicht werden können und wie eine Suchtentwicklung verhindert werden kann.

Das Referat Soziales, Jugend und Gesundheit wird unter der Federführung der Beauftragten für Suchtprophylaxe des Gesundheitsamtes und der Sozialplanerin für Suchthilfe des Sozialamtes einen Runden Tisch zum Thema Cannabis einrichten. Ziel soll es sein, mit allen relevanten Akteuren das Thema Cannabis in Bezug auf Entwicklungen, Erfahrungen, Herausforderungen, eventuellen Schwierigkeiten innerhalb der Stadtgesellschaft und Bedarfen auszutauschen. Wichtige Themen werden u. a. Fragen zur Stärkung des Jugendschutzes, die Gestaltung von Prävention und Hilfen sowie die Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Regulierungsmodellen sein.

Für die Arbeit des „Runden Tisches Cannabis“ werden beim Gesundheitsamt Sachmittelkosten in Höhe von ca. 10.000 EUR für Honorare von Moderatoren und Referenten, die diesen Prozess begleiten, benötigt. Im Etat des Gesundheitsamts sind hierfür keine Budgetmittel vorhanden.




Finanzielle Auswirkungen:
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Sachkosten KGr 42
10
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0
0
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Finanzbedarf
10
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Vorliegende Anträge/Anfragen

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785/2015 (SÖS-LINKE-PluS)




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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