Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 201/2014
Stuttgart,
03/26/2014



Neubau von Tageseinrichtungen für Kinder in Fertigbauweise an neun Standorten im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart
- Baubeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
04.04.2014
08.04.2014
09.04.2014
10.04.2014



Beschlußantrag:

1. Dem Neubau von 5 achtgruppigen Tageseinrichtungen für Kinder in Fertigbauweise mit insgesamt 40 Betreuungsgruppen in der Elwertstraße 8 in Stuttgart- Bad Cannstatt, in der Goppeltstraße 18 (Steinbeisstraße) in Stuttgart-Nord, in der Solitudestraße 121 in Stuttgart-Weilimdorf, im Schneewittchenweg 25 in Stuttgart-Möhringen sowie in der Krehlstraße 80 in Stuttgart-Rohr nach dem Entwurf des Hochbauamtes der Landeshauptstadt Stuttgart, dem Ausführungskonzept des aktuell wirtschaftlichsten 2. Dem Neubau von 4 viergruppigen Tageseinrichtungen für Kinder in Fertigbauweise mit insgesamt 16 Betreuungsgruppen am Wallgraben 2 (Höhenrandstraße) in Stuttgart-Vaihingen, am Sandbuckel 47a in Stuttgart-Weilimdorf, in der Hohenfriedberger Straße 70 in Stuttgart-Weilimdorf sowie in der Eierstraße 154 in Stuttgart-Süd nach dem Entwurf des Hochbauamtes der Landeshauptstadt Stuttgart, dem Ausführungskonzept des aktuell wirtschaftlichsten 3. Den jährlichen Aufwendungen von 14.735.240 EUR und den nach Saldierung mit den Erträgen von 1.022.600 EUR verbleibenden Folgekosten in Höhe von 13.712.640 EUR wird zugestimmt. Die Mittel für die jährlichen Folgelasten (ohne Abschreibung und Verzinsung) in Höhe von 13.424.240 EUR werden aus der Betriebskostenpauschale der Kita-Fertigbauten, Teilhaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen gedeckt. 4. Stellenplan

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Grundsatzbeschluss (GRDrs 116/2013) für den Neubau der 9 Tageseinrichtungen für Kinder an den zuvor aufgeführten Standorten wurde am

08.03.2013 durch den Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
19.03.2013 durch den Ausschuss für Umwelt und Technik
20.03.2013 durch den Verwaltungsausschuss
21.03.2013 durch den Gemeinderat

sowie in 1. Ergänzung am

23.04.2013 durch den Ausschuss für Umwelt und Technik
24.04.2013 durch den Verwaltungsausschuss
25.04.2013 durch den Gemeinderat

sowie in 2. Ergänzung am

25.04.2013 durch den Gemeinderat

gefasst. Die Bezirksbeiräte wurden über die Maßnahmen informiert. Auf einen Vorprojekt- und einen Projektbeschluss wurde verzichtet.


Termine

Unter der Voraussetzung einer Baubeschlussfassung im April 2014 können die Bauar­beiten im Juni 2014 beginnen. Die Übergabe der fertigen Gebäude ist nach 6-monatiger Bauzeit bis November 2014 geplant. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren zu den Standorten Sandbuckel 47a, Hohenfriedberger Straße 70 und Eierstraße 154 kam es aufgrund von Nachbarschaftseinsprüchen zu Verzögerungen. Die Vorgänge wurden an das Regierungspräsidium überstellt. Der hieraus resultierende Verzug wird sich in den jeweiligen Teilprojekten direkt auf den Ausführungszeitraum auswirken, er lässt sich momentan jedoch nicht abschließend beziffern.

Die Sanierung und Entsorgung der dioxinbelasteten Kieselrotflächen in der Solitudestraße 121 (ehemalige Hartplätze für Sportzwecke) ist respektive einer Baubeschlussfassung für Mai 2014 geplant. Die Herstellung der Freispielbereiche für alle Standorte ist zwischen August und November 2014 geplant. Im Vorfeld der Neubaumaßnahme am Standort Krehlstraße ist die Umverlegung einer Hauptwasserleitung DN600 durch die EnBW erforderlich. Die hierbei entstehenden Aufwendungen werden nach dem Konzessionsvertrag vom 21.4.1994 zwischen der LHS Stuttgart und den TWS (Rechtsnachfolger EnBW) durch die EnBW Regional AG getragen.



Finanzielle Auswirkungen

Elwertstraße 8 in Stuttgart- Bad Cannstatt

Einmalige KostenLaufende Folgekosten
jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
3.493.500,00 €
Laufende Aufwendungen
2.056.690 €
Objektbezogene Einnahmen
0,00 €
Laufende Erträge
140.400 €
Von der Stadt zu tragen
3.493.500,00 €
Folgelasten
1.916.290 €
Mittel im Haushaltsjahr/ Finanzplanung
Veranschlagt
3.067.520,00 €
Noch zu veranschlagen
425.980,00 €


Goppeltstraße 18 (Steinbeisstraße) in Stuttgart- Nord

Einmalige KostenLaufende Folgekosten
jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
3.601.500,00 €
Laufende Aufwendungen
2.061.690 €
Objektbezogene Einnahmen
0,00 €
Laufende Erträge
140.400 €
Von der Stadt zu tragen
3.601.500,00 €
Folgelasten
1.921.290 €
Mittel im Haushaltsjahr/ Finanzplanung
Veranschlagt
3.060.520,00 €
Noch zu veranschlagen
540.980,00 €


Am Wallgraben 2 (Höhenrandstraße) in Stuttgart-Vaihingen

Einmalige KostenLaufende Folgekosten
jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
2.174.100,00 €
Laufende Aufwendungen
1.095.514 €
Objektbezogene Einnahmen
0,00 €
Laufende Erträge
70.200 €
Von der Stadt zu tragen
2.174.100,00 €
Folgelasten
1.025.314 €
Mittel im Haushaltsjahr/ Finanzplanung
Veranschlagt
1.982.350,00 €
Noch zu veranschlagen
191.750,00 €


Sandbuckel 47a in Stuttgart-Weilimdorf

Einmalige KostenLaufende Folgekosten
jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
2.283.700,00 €
Laufende Aufwendungen
1.136.399 €
Objektbezogene Einnahmen
0,00 €
Laufende Erträge
90.100 €
Von der Stadt zu tragen
2.283.700,00 €
Folgelasten
1.046.299 €
Mittel im Haushaltsjahr/ Finanzplanung
Veranschlagt
2.105.950,00 €
Noch zu veranschlagen
177.750,00 €


Solitudestraße 121 in Stuttgart-Weilimdorf

Einmalige KostenLaufende Folgekosten
jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
3.170.000,00 €
Laufende Aufwendungen
2.091.539 €
Objektbezogene Einnahmen
0,00 €
Laufende Erträge
160.300 €
Von der Stadt zu tragen
3.170.000,00 €
Folgelasten
1.931.239 €
Mittel im Haushaltsjahr/ Finanzplanung
Veranschlagt
3.031.820,00 €
Noch zu veranschlagen
138.180,00 €


Schneewittchenweg 25 in Stuttgart-Möhringen

Einmalige KostenLaufende Folgekosten
jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
3.184.300,00 €
Laufende Aufwendungen
2.041.690 €
Objektbezogene Einnahmen
0,00 €
Laufende Erträge
140.400 €
Von der Stadt zu tragen
3.184.300,00 €
Folgelasten
1.901.290 €
Mittel im Haushaltsjahr/ Finanzplanung
Veranschlagt
3.020.320,00 €
Noch zu veranschlagen
163.980,00 €


Hohenfriedberger Straße 70 in Stuttgart-Weilimdorf

Einmalige KostenLaufende Folgekosten
jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
2.325.100,00 €
Laufende Aufwendungen
1.102.514 €
Objektbezogene Einnahmen
0,00 €
Laufende Erträge
70.200 €
Von der Stadt zu tragen
2.325.100,00 €
Folgelasten
1.032.314 €
Mittel im Haushaltsjahr/ Finanzplanung
Veranschlagt
2.109.100,00 €
Noch zu veranschlagen
216.000,00 €


Eierstraße 154 in Stuttgart- Süd

Einmalige KostenLaufende Folgekosten
jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
2.374.200,00 €
Laufende Aufwendungen
1.104.514 €
Objektbezogene Einnahmen
0,00 €
Laufende Erträge
70.200 €
Von der Stadt zu tragen
2.374.200,00 €
Folgelasten
1.034.314 €
Mittel im Haushaltsjahr/ Finanzplanung
Veranschlagt
2.136.350,00 €
Noch zu veranschlagen
237.850,00 €


Krehlstraße 80 in Stuttgart-Rohr

Einmalige KostenLaufende Folgekosten
jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
3.250.300,00 €
Laufende Aufwendungen
2.044.690 €
Objektbezogene Einnahmen
0,00 €
Laufende Erträge
140.400 €
Von der Stadt zu tragen
3.250.300,00 €
Folgelasten
1.904.290 €
Mittel im Haushaltsjahr/ Finanzplanung
Veranschlagt
2.936.070,00 €
Noch zu veranschlagen
314.230,00 €

Im Vergleich zur Grobkostenschätzung des Grundsatzbeschlusses (GRDrs 116/2013, I. + II. Ergänzung) bestehen für die Errichtung von 9 Kindertagesstätten in Fertigbauweise Mehrkosten in Höhe von bis zu 2.406.700 EUR, verursacht durch die aktuelle Marktlage, durch Mehraufwendungen für flächendeckend notwendige Altlastenentsorgungen an den Standorten Elwertstraße, Goppeltstraße, Krehlstraße und Solitudestraße (Dioxin), Mehraufwendungen für das Herrichten des Grundstückes Eierstraße 154, notwendige Abwasserkanalüberbauungen am Standort Hohenfriedberger Straße und die Erhöhung der Baunebenkosten (GÜ-Zuschläge). Der Mehrbedarf wird wie folgt finanziert:

Durch die verzögerte Inbetriebnahme der Fertigbauten (November statt August 2014) werden Mittel aus der Betriebskostenpauschale der Kita-Fertigbauten, Teilhaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen frei. Hiervon können 2.406.700 EUR zur Deckung der Mehrkosten verwendet und auf das Projekt 7.519365.913.116 Investitionspauschale für Fertigbauten, AuszGr. 7873 umgeschichtet werden.

Das Hochbauamt führt im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach §3 Abs.4 VOB/A parallel zur Beschlussfassung Verhandlungen mit den Bietern durch. Die hier aufgeführten Kosten basieren auf den ersten indikativen und unverhandelten Angeboten des jeweils technisch und wirtschaftlich günstigsten Bieters. Das Hochbauamt erwartet zum Abschluss des Verfahrens Verhandlungsgewinne. Die möglichen Mindersummen werden in Rahmen der Vergabebeschlüsse dargelegt.


Beteiligte Stellen

Die Referate SJG, StU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

1: Ausführliche Begründung
2: Deckblatt Kostenermittlung
3: exemplarische Baubeschreibung der Standorte Elwertstraße (Typ 1, 8-gruppige TfK) und Höhenrandstraße (Typ 2, 4-gruppige TfK)
4: Flächen- und Rauminhaltsberechnungen
5: Planverkleinerungen des Typs 1, 8-gruppige TfK am Beispiel Elwertstraße, Planverkleinerungen des Typs 2, 4-gruppige TfK am Beispiel Höhenrandstraße sowie Lagepläne zu allen Standorten




1. Allgemeines

Aus dem jährlichen Wartelistenabgleich für Unter-3-Jährige geht hervor, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen in Stuttgart deutlich höher ist, als in den bundesdurchschnittlichen Prognosen. Die ausführliche Bedarfsbegründung ist dem Grundsatzbeschluss GRDrs 116/2013 vom 27.02.2013 zu entnehmen. Aktuelle Zahlen auch für die einzelnen Bezirke sind im Jahresbericht 2013 - Entwicklung der Kindertagesbetreuung in Stuttgart (GRDrs 867/2013) enthalten. Der Bedarf an zusätzlichen Plätzen in den betreffenden Stadtbezirken ist auch aus heutiger Sicht nach wie vor gegeben. (Anm. WFB, Kämmerei)

Damit der hohe Bedarf an Betreuungsplätzen gedeckt werden kann, beabsichtigt die Landeshauptstadt Stuttgart auf geeigneten Flächen Kindertagesstätten in Fertigbauweise, vorerst befristet auf 5 Jahre und höchstens auf 10 Jahre, zu errichten. Die Verwaltung führte zu diesem Zwecke einen Suchlauf nach geeigneten Flächen durch. Nach Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern (Amt für Liegenschaften und Wohnen, Hochbauamt, Jugendamt, Schulverwaltungsamt, Baurechtsamt und Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung) und den Referaten (WFB, T, SJG, KBS und StU) wurden 9 Standorte in 6 Stadtbezirken ausgewählt und im Rahmen des Grundsatzbeschlusses 116/2013 II. Ergänzung zur Umsetzung des Fertigbauprogramms ausgewählt.

Das Hochbauamt entwickelte in Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern zwei Typenentwürfe (Typ 1, KITA mit 8 Betreuungsgruppen und Typ 2, KITA mit 4 Betreuungsgruppen) und führte die Planungen zur Genehmigungsreife fort. Die Bauanträge für alle Standorte wurden im August 2013 bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Diese wurden hinsichtlich der Bauweise offen formuliert, da bei Vergabe der Leistungen ein möglichst breiter Markt anzusprechen ist. Es ist geplant, die Leistungen der Planungsfortschreibung (Ausführungsplanung/ Werksplanung) sowie die gesamten Bauleistungen an 2 leistungsfähige Generalübernehmer zu vergeben (GÜ 1: Planungsfortschreibung und Bauausführung von 5 achtgruppigen Fertigbauten des Typs 1; GÜ 2: Planungsfortschreibung und Bauausführung von 4 viergruppigen Fertigbauten des Typs 2). Das Hochbauamt führt zu diesem Zweck 2 europaweite Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch.

Die Bauanträge sind von den zu findenden Generalübernehmern hinsichtlich des gewählten Konstruktionsprinzips zu vervollständigen. Bei allen Standorten handelt es sich um reine Neubauten, Ersatzquartiere werden nicht benötigt.


2. Standorte/ Baurecht/ Gebäude

Elwertstraße 8 in Stuttgart- Bad Cannstatt, Typ 1 (8-gruppig)

Der Standort Elwertstraße 8 in Stuttgart-Bad Cannstatt präsentiert sich derzeit als größtenteils brachliegende Fläche. Er ist in Teilen, parallel zur Kegelenstraße, mit einer Stellplatz- und Zufahrtsbaulast für das benachbarte CANN belastet. Die vorhandenen und mit verdichtetem Schotter ausgeführten Parkierungsflächen werden zur Errichtung der Kindertagesstätte in gleicher Qualität zur Elwertstraße hin verlegt. Die künftige Zufahrt erfolgt von der Elwertstraße aus. Der Bereich Elwertstraße ist während der Frühlings- und Volksfeste sowie bei Großveranstaltungen nur beschränkt befahrbar. Die Erschließung per Individualverkehr kann in diesen Zeiten lediglich über die Kegelenstraße erfolgen.

Die Planungen erfolgten in Anlehnung an den vorhandenen Bebauungsplan. Auf erforderliche Abweichungen hiervon wurde vom Hochbauamt bereits im Rahmen der Standortuntersuchungen hingewiesen. Aufgrund der standardisierten Entwurfes können die im Bebauungsplan definierten Vorgaben zur Höhe der baulichen Anlagen (14m<HbA<18m ) nicht eingehalten werden. Im Rahmen der vorliegenden Baugenehmigung vom 21.11.2013 wurde eine Abweichung genehmigt.

Im Rahmen des obligatorischen Baugrundgutachtens wurden bisher unbekannte Ablagerungen erkundet, welche im Zuge eines Altlastengutachtens analysiert wurden. Die demnach enthalten Z2-Anteile nach LAGA sind einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen.

Nach Fertigstellung der Neubaumaßnahme werden am Standort Elwertstraße insgesamt 80 Betreuungsplätze für 0-3 Jährige in 8 Betreuungsgruppen geschaffen.

Die geplante Tageseinrichtung liegt in einem Mischgebiet (MK) mit benachbarten Gewerbeflächen. Der Herstellung der Freispielbereiche kommt in diesem Zusammenhang erhöhte Aufmerksamkeit zu. Die Außenbereiche werden neu hergestellt und erfüllen die qualitativen und quantitativen Vorgaben des Jugendamtes bzw. des KVJS.


Goppeltstraße 18 (Steinbeisstraße) in Stuttgart- Nord, Typ 1 (8-gruppig)

Der Standort Goppeltstraße 18 in Stuttgart Nord präsentiert sich derzeit als Parkierungs- und Rangierfläche genutzte Brache. Ein bestehendes Pförtnerhäuschen wurde im Rahmen einer separaten Maßnahme bereits zurückgebaut. Südlich des Baufeldes befindet sich eine Lagerhalle, welche derzeit durch eine Spedition genutzt wird. Abweichend zum Ergebnis der Standortuntersuchung ist dem Pächter der benachbarten Lagerhalle eine Umfahrt zu sichern. Diese freizuhaltende Umfahrt schränkt das Baufeld bzw. Außenspielflächen nur unwesentlich ein, es ist jedoch eine anprallsichere Abgrenzung zwischen Rangierfläche und Außenspielbereichen mittels Betonfertigteilbarrieren zu realisieren.

Im Rahmen des obligatorischen Baugrundgutachtens wurden bisher unbekannte Ablagerungen erkundet, welche im Zuge eines Altlastengutachtens analysiert wurden. Die demnach enthalten Altlasten aus früheren Nutzungsperioden sind einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Es ist ein großflächiger Austausch von Erdmassen durchzuführen.

Im Gegensatz zum Konzept der Standortuntersuchungen wurde das Gebäude um 90 Grad gedreht, die Freihaltung des geplanten Grünzuges entlang der Goppeltstraße ist so realisierbar. Die Planungen sind im Rahmen der Baustaffel 5 zulässig, auf erforderliche Abweichungen hiervon wurde vom Hochbauamt bereits im Rahmen der Standortuntersuchungen hingewiesen. Im Rahmen der vorliegenden Baugenehmigung vom 19.12.2013 wurden Abweichungen genehmigt.

Nach Fertigstellung der Neubaumaßnahme werden am Standort Goppeltstraße insgesamt 80 Betreuungsplätze für 0-3 Jährige in 8 Betreuungsgruppen geschaffen.

Die geplante Tageseinrichtung liegt am Rande eines Industriegebietes. Der Herstellung der Freispielbereiche kommt in diesem Zusammenhang erhöhte Aufmerksamkeit zu. Die Außenbereiche werden neu hergestellt und erfüllen die qualitativen und quantitativen Vorgaben des Jugendamtes bzw. des KVJS.


Am Wallgraben 2 (Höhenrandstraße) in Stuttgart-Vaihingen,Typ 2 (4-gruppig)

Der Standort Am Wallgraben 2 (Höhenrandstraße) in Stuttgart-Vaihingen präsentiert sich derzeit als unbebaute Grünfläche. Aufgrund der beengten Verhältnisse müssen die erforderlichen Parkierungsflächen und Müllstandorte auf einem benachbarten städtischen Grundstück realisiert werden. Die Planungen sind gem. bauplanungsrechtlichen Vorgaben auf der ausgewiesenen „Öffentlichen Grünfläche“ hinsichtlich der Art der Nutzung unzulässig, auf erforderliche Abweichungen hiervon wurde vom Hochbauamt bereits im Rahmen der Standortuntersuchungen hingewiesen. Im Rahmen der vorliegenden Baugenehmigung vom 04.02.2014 wurden jedoch eine auf 5 Jahre befristete Nutzung und Abweichungen genehmigt.

Nach Fertigstellung der Neubaumaßnahme werden am Standort Höhenrandstraße insgesamt 40 Betreuungsplätze für 0-3 Jährige in 4 Betreuungsgruppen geschaffen.

Die Außenbereiche werden neu hergestellt und erfüllen die qualitativen und quantitativen Vorgaben des Jugendamtes bzw. des KVJS.


Sandbuckel 47a in Stuttgart-Weilimdorf, Typ 2 (4-gruppig)

Die geplante Kindertagesstätte in Fertigbauweise am Standort Sandbuckel wird als Erweiterungsneubau der bestehenden städtischen Kindertagesstätte auf dem Gelände als separates Bauwerk errichtet. Zur Errichtung des Bauwerkes und zur Andienung der Baustelle ist eine bestehende Überdachung zwischen Schulgebäude und Sporthalle temporär zurückzubauen und nach Abschluss der Arbeiten in vorgefundener Qualität wieder herzustellen. Ebenfalls sind Abstützungsmaßnahmen in einem vorhandenen Versorgungsschacht durchzuführen. Auf die erforderlichen Maßnahmen wurde seitens des Hochbauamtes bereits im Rahmen der Standortuntersuchung hingewiesen. Die zusätzlich erforderlichen Stellplätze werden parallel zum Sandbuckel außerhalb des eingefriedeten Schulbereiches hergestellt.

Das Vorhaben ist aus baurechtlicher Sicht innerhalb der Gemeinbedarfsfläche „Volksschule“ befristet auf 5 Jahre zulässig. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gingen Einwendungen aus der Nachbarschaft hinsichtlich des zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsaufkommens ein. Die Einwendungen konnten nicht ausgeräumt werden, aus diesem Grund wurde der Vorgang an das Regierungspräsidium überstellt. Der Ausgang des Verfahrens ist momentan unklar, die terminlichen Auswirkungen lassen sich aktuell nicht beziffern.

Nach Fertigstellung der Neubaumaßnahme werden am Standort Sandbuckel/ Rappachschule insgesamt 20 Betreuungsplätze für 0-3 Jährige in 2 Betreuungsgruppen und 40 Betreuungsplätze für 3-6 Jährige in 2 Betreuungsgruppen geschaffen.

Die Außenbereiche werden im Zusammenhang mit den Außenspielbereichen der bestehenden Kindertageseinrichtung erweitert und erfüllen die qualitativen und quantitativen Vorgaben des Jugendamtes bzw. des KVJS.


Solitudestraße 121 in Stuttgart-Weilimdorf, Typ 1 (8-gruppig)

Die Errichtung der 8-gruppigen Kindertagesstätte in Fertigbauweise ist am Standort Solitudestraße in Stuttgart-Weilimdorf auf einer derzeit nur geringfügig genutzten Freifläche nordwestlich des ehemaligen Vereinsheimes der SG Weilimdorf und östlich eines bestehenden Kunstrasenplatzes vorgesehen. Die Freifläche weist eine flächendeckende Kieselrotauffüllung auf, welche dioxinbelastet, momentan aber durch Abdeckung und Auffüllungen gesichert ist. Im Zuge der Baumaßnahme und der Herstellung der Freispielbereiche ist diese Sicherung jedoch punktuell (Baumpflanzungen) als auch flächig (Gebäudegründungen) zu durchstoßen. In Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz und dem beauftragten Gutachter Ingenieurbüro Henke& Partner kann durch die erforderlichen Maßnahmen die flächendeckende Sicherung des belasteten Materials künftig nicht mehr gewährleistet werden. Gerade in Anbetracht der künftigen Nutzung als Kindertagesstätte ist es zwingend erforderlich, die belasteten Schichten abzutragen und das Gelände einer flächendeckenden Altlastensanierung zu unterziehen. Die Sanierungsmaßnahmen sind in direktem Anschluss an die Beschlussfassung vorgesehen. In diesem Zusammenhang und in Vorbereitung auf die anschließende Baumaßnahme sind die vorhandene Zaunanlage und ein Zugangstor zurückzubauen und für die spätere Verwendung zu sichern. Im Zuge der Altlastensanierung sind temporär eine Schwarz-Weiß-Schleuse sowie Baustelleneinrichtungsflächen auf dem Parkplatz der SG-Weilimdorf vorgesehen.

Die Herstellung der Kindertagesstätte in Fertigbauweise ist nach gültigem Bauplanungsrecht hinsichtlich der Art der Nutzung im Bereich Sport- und Spielflächen nicht zulässig, wurde jedoch von der zuständigen Baurechtsbehörde mit einer Befristung auf 5 Jahre genehmigt.

Nach Fertigstellung der Neubaumaßnahme werden am Standort Solitudestraße insgesamt 60 Betreuungsplätze für 0-3 Jährige in 6 Betreuungsgruppen und 40 Betreuungsplätze für 3-6 Jährige in 2 Betreuungsgruppen geschaffen.

Die Außenbereiche werden neu hergestellt und erfüllen die qualitativen und quantitativen Vorgaben des Jugendamtes bzw. des KVJS.

Nach Beendigung der befristeten Nutzung als Tageseinrichtung für Kinder und Rückbau des Bauwerkes ist es geplant, das Gelände wieder für sportliche Nutzungszwecke zurückzuführen.


Schneewittchenweg 25 in Stuttgart-Möhringen, Typ 1 (8-gruppig)

Der Standort Schneewittchenweg stellt sich als Obstwiese mit ausgeprägtem Süd-Nord-Gefälle dar. Der Standort des Gebäudes wurde auf der ausgedehnten Fläche so gewählt, dass der Baumaßnahme möglichst wenige Bäume zum Opfer fallen, die Flächenversiegelung minimiert wird und möglichst wenige Erdbewegungen zum Gefälleausgleich notwendig sind. Die Nutzung des städtischen Grundstückes ist gemäß gültigem Bebauungsplan zulässig und wurde seitens der zuständigen Baurechtsbehörde mit einer Befristung auf 5 Jahre genehmigt.

Nach Fertigstellung der Neubaumaßnahme werden am Standort Schneewittchenweg insgesamt 80 Betreuungsplätze für 0-3 Jährige in 8 Betreuungsgruppen geschaffen.

Die Außenbereiche werden neu hergestellt und erfüllen die qualitativen und quantitativen Vorgaben des Jugendamtes bzw. des KVJS.


Hohenfriedberger Straße 70 in Stuttgart-Weilimdorf, Typ 2 (4-gruppig)

Beim Standort Hohenfriedberger Straße handelt es sich um eine Freifläche am nördlichen Ende der Karl-Frey-Straße zwischen Hohenfriedberger- und Fehrbelliner Straße. Das Grundstück verfügt über ein deutliches Süd-Nord-Gefälle und wird von Abwasserleitung gekreuzt, welche im Zuge der Gründungsmaßnahmen explosionssicher zu überbauen ist. Das Gebäude wurde so positioniert, dass die vorhandenen Baulinien entlang der Hohenfriedberger Straße aufgenommen werden können und möglichst geringfügige Modellierungsarbeiten zur Herstellung des Rohplanums durchgeführt werden müssen. Das Vorhaben ist nach gültigem Bebauungsplan 1936/136 aufgrund der eingeschriebenen Art der Nutzung „Öffentlicher Platz“ unzulässig. Das Hochbauamt wies bereits im Rahmen der Standortuntersuchungen auf diese Umstände hin. Parallel zur Planungs- und Genehmigungsphase wurde seitens der Anwohnerschaft eine Bürgerinitiative gegen das Vorhaben gegründet. Gegen das vorliegende Baugesuch vom 21.08.2013 gingen entsprechende Einwendungen ein, welche im laufenden Verfahren nicht ausgeräumt werden konnten. Der Vorgang wurde an das Regierungspräsidium überstellt. Der Ausgang des Verfahrens ist momentan unklar, die terminlichen Auswirkungen lassen sich aktuell nicht beziffern.

Nach Fertigstellung der Neubaumaßnahme werden am Standort Hohenfriedberger Straße insgesamt 40 Betreuungsplätze für 0-3 Jährige in 4 Betreuungsgruppen geschaffen. Die Außenbereiche werden neu hergestellt und erfüllen die qualitativen und quantitativen Vorgaben des Jugendamtes bzw. des KVJS.


Eierstraße 154 in Stuttgart- Süd, Typ 2 (4-gruppig)

Das Grundstück Eierstraße 154 wird derzeit in Teilen als Lagerfläche des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes genutzt sowie in Teilen vom Amt für Liegenschaften und Wohnen als Abstellfläche fremdverpachtet. Die Pachtverträge wurde zu Ende 2013 gekündigt, das Gelände wird derzeit beräumt. Das Vorhaben zur Errichtung einer Kindertagesstätte in Fertigbauweise ist nach gültigem Bauplanungsrecht aufgrund der eingeschriebenen Art der Nutzung „Öffentliche Grünfläche“ unzulässig. Das Hochbauamt wies bereits im Rahmen der Standortuntersuchungen auf diese Umstände hin. Aufgrund der zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsbelastungen am Ende der Eierstraße als Sackgasse gingen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vielzählige Einwendungen der Anwohnerschaft gegen das Vorhaben ein, welche im laufenden Verfahren nicht ausgeräumt werden konnten. Der Vorgang wurde an das Regierungspräsidium überstellt. Der Ausgang des Verfahrens ist momentan unklar, die terminlichen Auswirkungen lassen sich aktuell nicht beziffern.

Nach Fertigstellung der Neubaumaßnahme werden am Standort Eierstraße insgesamt 40 Betreuungsplätze für 0-3 Jährige in 4 Betreuungsgruppen geschaffen. Die Außenbereiche werden neu hergestellt und erfüllen die qualitativen und quantitativen Vorgaben des Jugendamtes bzw. des KVJS.


Krehlstraße 80 in Stuttgart-Rohr, Typ 1 (8-gruppig)

Am Standort Krehlstraße 80 ist die Realisierung einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Fertigbauweise in einem Teilbereich des ausgedehnten Grundstückes südlich der bestehenden Festwiese geplant. Das mögliche Baufeld wird nördlich durch eine unterirdische Ferngastrasse mit entsprechender Schutzzone, südlich durch eine 110kV-Trasse mit zugehöriger Schutzzone, durch Bestandsbäume sowie unterirdische Leitungen und Kanäle stark eingeschränkt. Zur Realisierung des Vorhabens ist es notwendig, eine bestehende Hauptwasserleitung durch die EnBW zu verlegen. Die hierbei entstehenden Aufwendungen werden nach dem Konzessionsvertrag vom 21.4.1994 zwischen der LHS Stuttgart und den TWS (Rechtsnachfolger EnBW) durch die EnBW Regional AG getragen. Die Maßnahme ist im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahmen durchzuführen. Das Vorhaben zur Herstellung einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Fertigbauweise wurde am 03.02.2014 auf 5 Jahre befristet genehmigt.

Nach Fertigstellung der Neubaumaßnahme werden am Standort Krehlstraße insgesamt 80 Betreuungsplätze für 0-3 Jährige in 8 Betreuungsgruppen geschaffen. Die Außenbereiche werden neu hergestellt und erfüllen die qualitativen und quantitativen Vorgaben des Jugendamtes bzw. des KVJS.


Alle Standorte

Vorbeugender Brandschutz- Aus sämtlichen Aufenthaltsräumen in beiden Geschossen bestehen direkte Fluchtmöglichkeiten ins Freie, im Erdgeschoss direkt und im Obergeschoss über den F30-Balkon mit zwei Treppenabgängen ins Außengelände. Zusätzlichen Auflagen folgend wird in beiden Geschossen des Typs I (achtgruppige Kita in Fertigbauweise) die Trennwand zwischen den Aufenthaltsräumen und der zentralen Halle in F30-Qualität ausgeführt und die Türen mit Freilauftürschließern versehen.

Baubeschreibung - Die für alle jeweiligen Typen gültigen, exemplarischen Baubeschreibungen für den Standort Elwertsraße (Typ 1, 8-gruppige TfK) und den Standort Hohenfriedberger Straße (Typ2, 4-gruppige TfK) liegen als Anlage 3 bei.

Barrierefreies Bauen - Aufgrund des temporären Charakters aller Kindertagesstätten dieses Fertigbauprogramms wird gemäß GRDrs 116/2013 II. Ergänzung auf die Installation eines Aufzugs verzichtet. Die Belange behinderter Personen werden nach DIN 18024, Teil 2, zumindest im Erdgeschoss erfüllt. Sämtliche Übergänge und Nutzräume innerhalb der Gebäude sind im Erdgeschoss barrierefrei zu erreichen.


3. Energiekonzept

Die Gebäude erfüllen die gesetzlichen Vorgaben der EnEV 2009. Gemäß Beschlussfassung GRDrs 116/2013 II. Ergänzung wird aufgrund des temporären Charakters aller Kindertagesstätten dieses Fertigbauprogramms von den zusätzlichen Forderungen des Energieerlasses der Landehauptstadt Stuttgart abgesehen.

Zudem wird gemäß Abstimmung mit Referat StU auf eine Dachbegrünung sowie auf die Vorbereitung zur Installation von PV-Anlagen auf der Dachfläche verzichtet. Dies begründet sich einerseits durch den temporären Gebäudecharakter und andererseits durch die Nichterfüllbarkeit im Rahmen von Typenstatiken bei Fertigbauten.


4. Kosten

Der Kostenanschlag nach DIN 276 vom 06.03.2014
ergab Gesamtkosten von 25.856.700,00 €

Diese Gesamtkosten verteilen sich auf die einzelnen Kostentitel wie folgt:

Gesamtbaukosten Herrichten und Neubau Elwertstraße 8 3.261.200,- €
Summe Ausstattung 232.300,- €
Gesamtkosten Elwertstraße 8 3.493.500,- €

Gesamtbaukosten Herrichten und Neubau Goppeltstraße 18
(Steinbeisstraße 21/1) 3.369.200,- €
Summe Ausstattung 232.300,- €
Gesamtkosten Goppeltstraße 18 3.601.500,- €

Gesamtbaukosten Herrichten und Neubau Am Wallgraben 2
(Höhenrandstraße) 2.067.800,- €
Summe Ausstattung 106.300,- €
Gesamtkosten Am Wallgraben 2 2.174.100,- €

Gesamtbaukosten Herrichten und Neubau Sandbuckel 47a 2.177.400,- €
Summe Ausstattung 106.300,- €
Gesamtkosten Sandbuckel 47a 2.283.700,- €

Gesamtbaukosten Herrichten und Neubau Solitudestraße 121 2.937.700,- €
Summe Ausstattung 232.300,- €
Gesamtkosten Solitudestraße 121 3.170.000,- €


Gesamtbaukosten Herrichten und Neubau Schneewittchenweg 25 2.952.000,- €
Summe Ausstattung 232.300,- €
Gesamtkosten Schneewittchenweg 25 3.184.300,- €

Gesamtbaukosten Herrichten und Neubau Hohenfriedberger Str. 2.218.800,- €
Summe Ausstattung 106.300,- €
Gesamtkosten Hohenfriedberger Straße 70 2.325.100,- €

Gesamtbaukosten Herrichten und Neubau Eierstraße 154 2.267.900,- €
Summe Ausstattung 106.300,- €
Gesamtkosten Eierstraße 154 2.374.200,- €

Gesamtbaukosten Herrichten und Neubau Krehlstraße 80 3.018.000,- €
Summe Ausstattung 232.300,- €
Gesamtkosten Krehlstraße 80 3.250.300,- €

Gesamtkosten 25.856.700,- €


Die im Kostenanschlag vom 06.03.2014 ermittelten Gesamtbaukosten von 25.856.700,- € beinhalten die Submissionsergebnisse der Gewerke Generalübernehmerleistung Bauwerk. Für die Kostengruppen 200, 300 und 400 liegt somit ein nahezu vollständig submittiertes Ergebnis vor.

An allen geplanten Standorten, mit Ausnahme Schneewittchenweg, wird bezüglich Kampfmittellasten auf ein derzeit nicht endgültig abwägbares Kostenrisiko hingewiesen. Am geplanten Standort Schneewittchenweg liegen bezüglich Kampfmittel keine Anhaltspunkte vor.

Im Vergleich zur Grobkostenschätzung des Grundsatzbeschlusses (GRDrs 116/2013) bestehen für die Errichtung von 9 Kindertagesstätten in Fertigbauweise Mehrkosten in Höhe von bis zu 2.406.700 EUR, verursacht durch die aktuelle Marktlage, durch Mehraufwendungen für flächendeckend notwendige Altlastenentsorgungen an den Standorten Elwertstraße, Goppeltstraße, Krehlstraße und Solitudestraße (Dioxin), Mehraufwendungen für das Herrichten des Grundstückes Eierstraße 154, notwendige Abwasserkanalüberbauungen am Standort Hohenfriedberger Straße und die Erhöhung der Baunebenkosten (GÜ-Zuschläge). Der Mehrbedarf wird wie folgt finanziert:

Durch die verzögerte Inbetriebnahme der Fertigbauten (November statt August 2014) werden Mittel aus der Betriebskostenpauschale der Kita-Fertigbauten, Teilhaushalt 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103651 – Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 – Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen frei. Hiervon können 2.406.700 EUR zur Deckung der Mehrkosten verwendet und auf das Projekt 7.519365.913.116 Investitionspauschale für Fertigbauten, AuszGr. 7873 umgeschichtet werden.

Das Hochbauamt führt im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach §3 Abs.4 VOB/A parallel zur Beschlussfassung Verhandlungen mit den Bietern durch. Die hier aufgeführten Kosten basieren auf den ersten indikativen und unverhandelten Angeboten des jeweils technisch und wirtschaftlich günstigsten Bieters. Das Hochbauamt erwartet zum Abschluss des Verfahrens Verhandlungsgewinne. Die möglichen Mindersummen werden in Rahmen der Vergabebeschlüsse dargelegt.


5. Wirtschaftlichkeit

Neubau von 9 Kindertagesstätten in Fertigbauweise:
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme werden an 9 Standorten in Summe hergestellt:
Brutto-Rauminhalt (BRI a+b) 40.565 m³
Netto-Grundfläche (NGF a+b) 10.485 m²

Kostenkennwerte (ohne Prognose):
1 m³ BRI bezogen auf die Bauwerkskosten 410 €
1 m² NGF bezogen auf die Bauwerkskosten 1.586 €

Gesamt
Die Kostenkennwerte liegen unter den in der GRDrs 949/2005 dargelegten Werten für einen Neubau, sind aber aufgrund des temporären Charakters sowie der Bauweise nicht direkt vergleichbar.

Vergleichswerte der GRDrs 949/2005 (indexbereinigt):
1 m³ BRI bezogen auf die Bauwerkskosten 422 €
1 m² NGF bezogen auf die Bauwerkskosten 1.692 €


6. Termine

Unter der Voraussetzung einer Baubeschlussfassung im April 2014 sind die Termine folgendermaßen geplant:

5 achtgruppige Kindertagesstätten in Fertigbauweise:
Baubeginn Juni 2014
Übergabe fertiges Gebäude voraussichtlich November 2014

4 viergruppige Kindertagesstätten in Fertigbauweise:
Baubeginn Juni 2014
Übergabe fertiges Gebäude voraussichtlich November 2014

Das Terminkonzept gem. GRDrs 116/2013 II. Ergänzung prognostizierte die Inbetriebnahme der Kindertagesstätten in Fertigbauweise ca. 6 Monate nach Baubeschlussfassung im Frühjahr 2014. Im Vergleich hierzu entsteht nach aktueller Terminplanung ein Verzug von ca. 3 Monaten. Dieser Verzug begründet sich durch verlängerte Genehmigungsfristen sowie die Wahl des Vergabeverfahrens aufgrund nichtvorliegender Baugenehmigungen.

Im Rahmen der Genehmigungsverfahren zu den Standorten Sandbuckel 47a, Hohenfriedberger Straße 70 und Eierstraße 154 kam es aufgrund von Nachbarschaftseinsprüchen zu weiteren Verzögerungen. Die Vorgänge wurden an das Regierungspräsidium überstellt. Der hieraus resultierende zusätzliche Verzug wird sich in den Teilprojekten direkt auf den Ausführungszeitraum auswirken, diese Verzüge lassen sich momentan jedoch nicht abschließend beziffern.

Die Sanierung und Entsorgung der dioxinbelasteten Kieselrotflächen in der Solitudestraße 121 (ehemalige Hartplätze für Sportzwecke) ist respektive einer Baubeschlussfassung im April 2014 für Mai 2014 geplant. Die Herstellung der Freispielbereiche für alle Standorte ist zwischen August und November 2014 geplant. Im Vorfeld der Neubaumaßnahme am Standort Krehlstraße erfordert die Umverlegung einer Hauptwasserleitung DN600 durch die EnBW. Entsprechende Planungen durch die EnBW wurden im direkten Anschluss an die Erteilung der Baugenehmigung eingeleitet. Der Zeitraum für Planung, Kommissionierung des erforderlichen Materials und Durchführung der Leitungsverlegung wurde mit mindestens 5 Monaten beziffert. Auf das Risiko eines verspäteten Baubeginns im Standort Krehlstraße aufgrund möglicher Verzögerungen im Rahmen der Leitungsverlegung wird hingewiesen. Der eventuell eintretende Verzug wird sich direkt auf den Baubeginn sowie den Fertigstellung-/ Inbetriebnahmetermin durchschlagen.


7. Zusätzliche Personalkosten

Elwertstraße 8 in Stuttgart- Bad Cannstatt, Typ 1 (8-gruppig)
Es werden 29,2184 Stellen benötigt. Die jährlichen Personalkosten werden unter Punkt 8 dargestellt.

Goppeltstraße 18 (Steinbeisstraße) in Stuttgart- Nord, Typ 1 (8-gruppig)
Es werden 29,2184 Stellen benötigt. Die jährlichen Personalkosten werden unter Punkt 8 dargestellt.

Am Wallgraben 2 (Höhenrandstraße) in Stuttgart-Vaihingen,Typ 2 (4-gruppig)
Es werden 15,0579 Stellen benötigt. Die jährlichen Personalkosten werden unter Punkt 8 dargestellt.

Sandbuckel 47a in Stuttgart-Weilimdorf, Typ 2 (4-gruppig)
Es werden 15,6875 Stellen benötigt. Die jährlichen Personalkosten werden unter Punkt 8 dargestellt.

Solitudestraße 121 in Stuttgart-Weilimdorf, Typ 1 (8-gruppig)
Es werden 29,9980 Stellen benötigt. Die jährlichen Personalkosten werden unter Punkt 8 dargestellt.

Schneewittchenweg 25 in Stuttgart-Möhringen, Typ 1 (8-gruppig)
Es werden 29,2184 Stellen benötigt. Die jährlichen Personalkosten werden unter Punkt 8 dargestellt.

Hohenfriedberger Straße 70 in Stuttgart-Weilimdorf, Typ 2 (4-gruppig)
Es werden 15,0579 Stellen benötigt. Die jährlichen Personalkosten werden unter Punkt 8 dargestellt.

Eierstraße 154 in Stuttgart- Süd, Typ 2 (4-gruppig)
Es werden 15,0579 Stellen benötigt. Die jährlichen Personalkosten werden unter Punkt 8 dargestellt.

Krehlstraße 80 in Stuttgart-Rohr, Typ 1 (8-gruppig)
Es werden 29,2184 Stellen benötigt. Die jährlichen Personalkosten werden unter Punkt 8 dargestellt.

Gesamt
Folgende zusätzliche Stellen sind insgesamt notwendig:

Für diese Projekte werden insgesamt 207,7328 Stellen benötigt, die Jahreskosten in Höhe von insgesamt 10.730.175 EUR verursachen. Die Stellen wurden bereits zum Stellenplan 2014 geschaffen.


8. Folgelasten

Elwertstraße 8 in Stuttgart- Bad Cannstatt, Typ 1 (8-gruppig)
Betriebs- und Personalkosten jährlich (51) 1.727.505 EUR
Betriebskosten jährlich (23) 151.185 EUR
Abschreibung (2 % der Baukosten) 65.000 EUR
Abschreibung (10% der Ausstattung) 23.000 EUR
Verzinsung (5,5 % von 1/2 der Baukosten) 90.000 EUR
Kosten jährlich – Elwertstraße 2.056.690 EUR
./. Erträge 140.400 EUR
Folgekosten jährlich – Elwertstraße 1.916.290 EUR


Goppeltstraße 18 (Steinbeisstraße) in Stuttgart- Nord, Typ 1 (8-gruppig)
Betriebs- und Personalkosten jährlich (51) 1.727.505 EUR
Betriebskosten jährlich (23) 151.185 EUR
Abschreibung (2 % der Baukosten) 67.000 EUR
Abschreibung (10% der Ausstattung) 23.000 EUR
Verzinsung (5,5 % von 1/2 der Baukosten) 93.000 EUR
Kosten jährlich – Steinbeisstraße 2.061.690 EUR
./. Erträge 140.400 EUR
Folgekosten jährlich – Steinbeisstraße 1.921.290 EUR


Am Wallgraben 2 (Höhenrandstraße) in Stuttgart-Vaihingen,Typ 2 (4-gruppig)
Betriebs- und Personalkosten jährlich (51) 891.159 EUR
Betriebskosten jährlich (23) 95.355 EUR
Abschreibung (2 % der Baukosten) 41.000 EUR
Abschreibung (10% der Ausstattung) 11.000 EUR
Verzinsung (5,5 % von 1/2 der Baukosten) 57.000 EUR
Kosten jährlich – Am Wallgraben 1.095.514 EUR
./. Erträge 70.200 EUR
Folgekosten jährlich – Am Wallgraben 1.025.314 EUR


Sandbuckel 47a in Stuttgart-Weilimdorf, Typ 2 (4-gruppig)
Betriebs- und Personalkosten jährlich (51) 926.044 EUR
Betriebskosten jährlich (23) 95.355 EUR
Abschreibung (2 % der Baukosten) 44.000 EUR
Abschreibung (10% der Ausstattung) 11.000 EUR
Verzinsung (5,5 % von 1/2 der Baukosten) 60.000 EUR
Kosten jährlich – Sandbuckel 1.136.399 EUR
./. Erträge 90.100 EUR
Folgekosten jährlich – Sandbuckel 1.046.299 EUR


Solitudestraße 121 in Stuttgart-Weilimdorf, Typ 1 (8-gruppig)
Betriebs- und Personalkosten jährlich (51) 1.777.354 EUR
Betriebskosten jährlich (23) 151.185 EUR
Abschreibung (2 % der Baukosten) 59.000 EUR
Abschreibung (10% der Ausstattung) 23.000 EUR
Verzinsung (5,5 % von 1/2 der Baukosten) 81.000 EUR
Kosten jährlich – Solitudestraße 2.091.539 EUR
./. Erträge 160.300 EUR
Folgekosten jährlich – Solitudestraße 1.931.239 EUR


Schneewittchenweg 25 in Stuttgart-Möhringen, Typ 1 (8-gruppig)
Betriebs- und Personalkosten jährlich (51) 1.727.505 EUR
Betriebskosten jährlich (23) 151.185 EUR
Abschreibung (2 % der Baukosten) 59.000 EUR
Abschreibung (10% der Ausstattung) 23.000 EUR
Verzinsung (5,5 % von 1/2 der Baukosten) 81.000 EUR
Kosten jährlich – Schneewittchenweg 2.041.690 EUR
./. Erträge 140.400 EUR
Folgekosten jährlich – Schneewittchenweg 1.901.290 EUR


Hohenfriedberger Straße 70 in Stuttgart-Weilimdorf, Typ 2 (4-gruppig)
Betriebs- und Personalkosten jährlich (51) 891.159 EUR
Betriebskosten jährlich (23) 95.355 EUR
Abschreibung (2 % der Baukosten) 44.000 EUR
Abschreibung (10% der Ausstattung) 11.000 EUR
Verzinsung (5,5 % von 1/2 der Baukosten) 61.000 EUR
Kosten jährlich – Hohenfriedberger Straße 1.102.514 EUR
./. Erträge 70.200 EUR
Folgekosten jährlich – Hohenfriedberger Straße 1.032.314 EUR


Eierstraße 154 in Stuttgart- Süd, Typ 2 (4-gruppig)
Betriebs- und Personalkosten jährlich (51) 891.159 EUR
Betriebskosten jährlich (23) 95.355 EUR
Abschreibung (2 % der Baukosten) 45.000 EUR
Abschreibung (10% der Ausstattung) 11.000 EUR
Verzinsung (5,5 % von 1/2 der Baukosten) 62.000 EUR
Kosten jährlich – Eierstraße 1.104.514 EUR
./. Erträge 70.200 EUR
Folgekosten jährlich – Eierstraße 1.034.314 EUR


Krehlstraße 80 in Stuttgart-Rohr, Typ 1 (8-gruppig)
Betriebs- und Personalkosten jährlich (51) 1.727.505 EUR
Betriebskosten jährlich (23) 151.185 EUR
Abschreibung (2 % der Baukosten) 60.000 EUR
Abschreibung (10% der Ausstattung) 23.000 EUR
Verzinsung (5,5 % von 1/2 der Baukosten) 83.000 EUR
Kosten jährlich – Krehlstraße 2.044.690 EUR
./. Erträge 140.400 EUR
Folgekosten jährlich – Krehlstraße 1.904.290 EUR
Gesamt
Kosten jährlich – alle Projekte 14.735.240 EUR
./. Erträge – alle Projekte 1.022.600 EUR
Folgekosten jährlich – alle Projekte 13.712.640 EUR


9. Finanzierung

Elwertstraße 8 in Stuttgart- Bad Cannstatt, Typ 1 (8-gruppig)

Der Gesamtaufwand in Höhe von 3.493.500,00 EUR wird wie folgt abgewickelt:

Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233226 „Kita Bad Cannstatt, Elwertstraße 8“ – Ausz. Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen
2014 - Bau - 2.796.200,- EUR Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233226.600
2014 - Einrichtung Fachamt- 202.300,- EUR
2015 - Einrichtung Fachamt- 30.000,- EUR

Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden auf dem oben genannten Projekt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 481 – Aufwendungen für interne Leistungen
bis 2014 75.000,- EUR
2015 90.000,- EUR

Der ursprünglich angesetzte Gesamtaufwand in Höhe von 3.067.520,00 EUR für die Baumaßnahme incl. Ausstattung ist im Finanzhaushalt beim Projekt 7.519365.913.116 Investitions­pauschale für Fertigbauten, AuszGr. 7873 finanziert und wird für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.233226 „Kita Bad Cannstatt, Elwertstraße 8“ umgesetzt. Die Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von bis zu 425.980,00 EUR wird am Ende dieses Abschnitts bei „Gesamtprojekt“ dargestellt.


Goppeltstraße 18 (Steinbeisstraße) in Stuttgart- Nord, Typ 1 (8-gruppig)

Der Gesamtaufwand in Höhe von 3.601.500,00 EUR wird wie folgt abgewickelt:

Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233223 „Kita Nord, Steinbeisstraße 21/1“ – Ausz. Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen
2014 - Bau - 2.904.200,- EUR Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233223.600
2014 - Einrichtung Fachamt- 202.300,- EUR
2015 - Einrichtung Fachamt- 30.000,- EUR

Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden auf dem oben genannten Projekt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 481 – Aufwendungen für interne Leistungen
bis 2014 75.000,- EUR
2015 90.000,- EUR

Der ursprünglich angesetzte Gesamtaufwand in Höhe von 3.060.520,00 für die Baumaßnahme incl. Ausstattung ist im Finanzhaushalt beim Projekt 7.519365.913.116 Investitionspauschale für Fertigbauten, AuszGr. 7873 finanziert und wird für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.233223 „Kita Nord, Steinbeisstraße 21/1“ umgesetzt. Die Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von bis zu 540.980,00 EUR wird am Ende dieses Abschnitts bei „Gesamtprojekt“ dargestellt.


Am Wallgraben 2 (Höhenrandstraße) in Stuttgart-Vaihingen,Typ 2 (4-gruppig)

Der Gesamtaufwand in Höhe von 2.174.100,00 EUR wird wie folgt abgewickelt:

Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233222 „Kita Vaihingen, Höhenrandstraße“ – Ausz. Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233222.600
2014 - Einrichtung Fachamt- 76.300,- EUR
2015 - Einrichtung Fachamt- 30.000,- EUR

Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden auf dem oben genannten Projekt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 481 – Aufwendungen für interne Leistungen
bis 2014 50.000,- EUR
2015 82.000,- EUR

Der ursprünglich angesetzte Gesamtaufwand in Höhe von 1.982.350,00 EUR für die Baumaßnahme incl. Ausstattung ist im Finanzhaushalt beim Projekt 7.519365.913.116 Investitions­pauschale für Fertigbauten, AuszGr. 7873 finanziert und wird für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.233222 „Kita Vaihingen, Höhenrandstraße“ umgesetzt. Die Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von bis zu 191.750,00 EUR wird am Ende dieses Abschnitts bei „Gesamtprojekt“ dargestellt.


Sandbuckel 47a in Stuttgart-Weilimdorf, Typ 2 (4-gruppig)

Der Gesamtaufwand in Höhe von 2.283.700,00 EUR wird wie folgt abgewickelt:

Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233224 „Kita Weilimdorf, Sandbuckel 45/47“ – Ausz. Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233224.600
2014 - Einrichtung Fachamt- 76.300,- EUR
2015 - Einrichtung Fachamt- 30.000,- EUR

Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden auf dem oben genannten Projekt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 481 – Aufwendungen für interne Leistungen
bis 2014 50.000,- EUR
2015 82.000,- EUR

Der ursprünglich angesetzte Gesamtaufwand in Höhe von 2.105.950,00 EUR für die Baumaßnahme incl. Ausstattung ist im Finanzhaushalt beim Projekt 7.519365.913.116 Investitions­pauschale für Fertigbauten, AuszGr. 7873 finanziert und wird für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.233224 „Kita Weilimdorf, Sandbuckel 45/47“ umgesetzt. Die Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von bis zu 177.750,00 EUR wird am Ende dieses Abschnitts bei „Gesamtprojekt“ dargestellt.


Solitudestraße 121 in Stuttgart-Weilimdorf, Typ 1 (8-gruppig)

Der Gesamtaufwand in Höhe von 3.170.000,00 EUR wird wie folgt abgewickelt:

Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233225 „Kita Weilimdorf, Solitudestraße 121/1“ – Ausz. Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233225.600
2014 - Einrichtung Fachamt- 202.300,- EUR
2015 - Einrichtung Fachamt- 30.000,- EUR

Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden auf dem oben genannten Projekt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 481 – Aufwendungen für interne Leistungen
bis 2014 75.000,- EUR
2015 90.000,- EUR

Der ursprünglich angesetzte Gesamtaufwand in Höhe von 3.031.820,00 EUR für die Baumaßnahme incl. Ausstattung ist im Finanzhaushalt beim Projekt 7.519365.913.116 Investitionspauschale für Fertigbauten, AuszGr. 7873 finanziert und wird für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.233225 „Kita Weilimdorf, Solitudestraße 121/1“ umgesetzt. Die Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von bis zu 138.180,00 EUR wird am Ende dieses Abschnitts bei „Gesamtprojekt“ dargestellt.


Schneewittchenweg 25 in Stuttgart-Möhringen, Typ 1 (8-gruppig)

Der Gesamtaufwand in Höhe von 3.184.300,00 EUR wird wie folgt abgewickelt:

Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233228 „Kita Möhringen, Schneewittchenweg“ – Ausz. Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233228.600
2014 - Einrichtung Fachamt- 202.300,- EUR
2015 - Einrichtung Fachamt- 30.000,- EUR

Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden auf dem oben genannten Projekt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 481 – Aufwendungen für interne Leistungen
bis 2014 75.000,- EUR
2015 90.000,- EUR

Der ursprünglich angesetzte Gesamtaufwand in Höhe von 3.020.320,00 EUR für die Baumaßnahme incl. Ausstattung ist im Finanzhaushalt beim Projekt 7.519365.913.116 Investitions­pauschale für Fertigbauten, AuszGr. 7873 finanziert und wird für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.233228 „Kita Möhringen, Schneewittchenweg“ umgesetzt. Die Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von bis zu 163.980,00 EUR wird am Ende dieses Abschnitts bei „Gesamtprojekt“ dargestellt.


Hohenfriedberger Straße 70 in Stuttgart-Weilimdorf, Typ 2 (4-gruppig)

Der Gesamtaufwand in Höhe von 2.325.100,00 EUR wird wie folgt abgewickelt:

Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233230 „Kita Weilimdorf, Hohenfriedberger Straße“ – Ausz. Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233230.600
2014 - Einrichtung Fachamt- 76.300,- EUR
2015 - Einrichtung Fachamt- 30.000,- EUR

Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden auf dem oben genannten Projekt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 481 – Aufwendungen für interne Leistungen
bis 2014 50.000,- EUR
2015 82.000,- EUR

Der ursprünglich angesetzte Gesamtaufwand in Höhe von 2.109.100,00 EUR für die Baumaßnahme incl. Ausstattung ist im Finanzhaushalt beim Projekt 7.519365.913.116 Investitionspauschale für Fertigbauten, AuszGr. 7873 finanziert und wird für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.233230 „Kita Weilimdorf, Hohenfriedberger Straße“ umgesetzt. Die Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von bis zu 216.000,00 EUR wird am Ende dieses Abschnitts bei „Gesamtprojekt“ dargestellt.


Eierstraße 154 in Stuttgart- Süd, Typ 2 (4-gruppig)

Der Gesamtaufwand in Höhe von 2.374.200,00 EUR wird wie folgt abgewickelt:

Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233229 „Kita Süd, Eierstraße 144“ – Ausz. Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233229.600
2014 - Einrichtung Fachamt- 76.300,- EUR
2015 - Einrichtung Fachamt- 30.000,- EUR

Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden auf dem oben genannten Projekt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 481 – Aufwendungen für interne Leistungen
bis 2014 50.000,- EUR
2015 82.000,- EUR

Der ursprünglich angesetzte Gesamtaufwand in Höhe von 2.136.350,00 EUR für die Baumaßnahme incl. Ausstattung ist im Finanzhaushalt beim Projekt 7.519365.913.116 Investitions­pauschale für Fertigbauten, AuszGr. 7873 finanziert und wird für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.233229 „Kita Süd, Eierstraße 144“ umgesetzt. Die Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von bis zu 237.850,00 EUR wird am Ende dieses Abschnitts bei „Gesamtprojekt“ dargestellt.


Krehlstraße 80 in Stuttgart-Rohr, Typ 1 (8-gruppig)

Der Gesamtaufwand in Höhe von 3.250.300,00 EUR wird wie folgt abgewickelt:

Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233227 „Kita Rohr, Krehlstraße“ – Ausz. Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen
Projekt-Nr. 7.233227.600
2014 - Einrichtung Fachamt- 202.300,- EUR
2015 - Einrichtung Fachamt- 30.000,- EUR

Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden auf dem oben genannten Projekt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 481 – Aufwendungen für interne Leistungen
bis 2014 75.000,- EUR
2015 90.000,- EUR

Der ursprünglich angesetzte Gesamtaufwand in Höhe von 2.936.070,00 EUR für die Baumaßnahme incl. Ausstattung ist im Finanzhaushalt beim Projekt 7.519365.913.116 Investitionspauschale für Fertigbauten, AuszGr. 7873 finanziert und wird für den finanziellen Vollzug auf das Projekt 7.233227 „Kita Rohr, Krehlstraße“ umgesetzt. Die Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von bis zu 314.230,00 EUR wird am Ende dieses Abschnitts bei „Gesamtprojekt“ dargestellt.


Gesamtprojekt:

Das Hochbauamt führt im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach §3 Abs.4 VOB/A parallel zur Beschlussfassung Verhandlungen mit den Bietern durch. Die hier aufgeführten Kosten basieren auf den ersten indikativen und unverhandelten Angeboten des jeweils technisch und wirtschaftlich günstigsten Bieters. Das Hochbauamt erwartet zum Abschluss des Verfahrens Verhandlungsgewinne. Die möglichen Mindersummen werden in Rahmen der Vergabebeschlüsse dargelegt.

Im Vergleich zur Grobkostenschätzung des Grundsatzbeschlusses (GRDrs 116/2013) bestehen nach derzeitigem Stand für die Errichtung von 9 Kindertagesstätten in Fertigbauweise Mehrkosten in Höhe von bis zu 2.406.700 EUR, verursacht durch die aktuelle Marktlage, durch Mehraufwendungen für flächendeckend notwendige Altlastenentsorgungen an den Standorten Elwertstraße, Goppeltstraße, Krehlstraße und Solitudestraße (Dioxin), Mehraufwendungen für das Herrichten des Grundstückes Eierstraße 154, notwendige Abwasserkanalüberbauungen am Standort Hohenfriedberger Straße und die Erhöhung der Baunebenkosten (GÜ-Zuschläge). Der Mehrbedarf wird wie folgt finanziert:

Durch die verzögerte Inbetriebnahme der Fertigbauten (November statt August 2014) werden Mittel aus der Betriebskostenpauschale der Kita-Fertigbauten, Teilhaushalt 510 - Jugendamt, Amtsbereich 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen frei. Hiervon können 2.406.700 EUR zur Deckung der Mehrkosten verwendet und auf das Projekt 7.519365.913.116 Investitionspauschale für Fertigbauten, AuszGr. 7873 umgeschichtet werden.


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Anlage4_GRDrs201_2014.pdfAnlage4_GRDrs201_2014.pdfAnlage2_GRDrs201_2014.pdfAnlage2_GRDrs201_2014.pdfAnlage3_GRDrs201_2014.pdfAnlage3_GRDrs201_2014.pdfAnlage5_GRDrs201_2014.pdfAnlage5_GRDrs201_2014.pdf