Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
175/2014
GZ:
T
Sitzungstermin: 07.05.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Altlastensanierung auf dem ehemaligen Schoch Areal in S-Feuerbach
- Baubeschluss
- Vergabe von Planungsleistungen

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.05.2014, öffentlich, Nr. 190
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 15.04.2014, GRDrs 175/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Altlastensanierung auf dem ehemaligen Schoch Areal, wie im mündlichen Bericht vom 17. Juli 2012, Niederschrifts-Nr. 288 dargestellt, dem dafür notwendigen Analyseaufwand und den erforderlichen Planungs- und Ingenieurleistungen mit einem Gesamtaufwand von 19.445.000 EUR wird zugestimmt.

2. Der Vergabe der Honorarleistungen für die Planung und Bauüberwachung der Altlastensanierung an das Ingenieurbüro ARCADIS Deutschland GmbH, Stuttgart mit einem Aufwand in Höhe von 969.931 EUR wird zugestimmt. Grundlage ist das Ergebnis des VOF-Verfahrens und das Honorarangebot vom 29. Januar 2014 des Ingenieurbüros ARCADIS Deutschland GmbH.

3. Für diese Maßnahme wird eine Förderung in Höhe von 11.667.000 EUR (60 v. H.) aus dem Altlastenfond des Landes Baden-Württemberg erwartet. Der Förderbetrag wird zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme herangezogen.

4.1 Der Gesamtaufwand von 19.445.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605610, KontenGr. 42510 wie folgt ausbezahlt:

Jahr 2014
500.000 EUR
Jahr 2015
1.500.000 EUR
Jahr 2016
9.700.000 EUR
Jahr 2017
6.600.000 EUR
Jahr 2018
1.145.000 EUR
4.2 Die Zuweisung in Höhe von 11.667.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605610 unter KontenGr.31400 wie folgt vereinnahmt:
4.3 Für die Stadt verbleibt somit ein zu finanzierender Aufwand in Höhe von 7.778.000 EUR. Diese Kosten werden über die Rückstellung für Altlastensanierung gedeckt.



EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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