Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
627
31
VerhandlungDrucksache:
626/2023
GZ:
5621-02
Sitzungstermin: 11.10.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt as
Betreff: Stuttgarter Sportförderung: Neubau eines Vereinszentrums der SportKultur Stuttgart e. V.

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 19.07.2023, öffentlich, Nr. 393
Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 12.07.2023, GRDrs 626/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der überplanmäßige Aufwand in Höhe von 600.000 EUR für die Integrierung einer Frischlufthalle in den Neubau des Vereinszentrums im Teilfinanzhaushalt 2023 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520218, SportKultur e.V. - Vereinszentrum, Ausz.Gr. 781, Investitionszuweisungen und Zuschüsse an Dritte, wird zugestimmt.

Die Deckung des überplanmäßigen Aufwands erfolgt durch Einsparungen in gleicher Höhe im Teilfinanzhaushalt 2023 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520009 Frischlufthalle Hedelfingen, Ausz.Gr. 7817, Hochbaumaßnahmen.

2. Der SportKultur Stuttgart e.V. (SKS) wird zum Bau eines Sportvereinszentrums mit integrierter Frischlufthalle im Stadtteil Stuttgart Wangen ein städtischer Zuschuss in Höhe von insgesamt 3 Mio. EUR bewilligt.

Zusätzlich sind bereits 200 TEUR als konsumtiver Zuschuss für die Planleistungen des Vereins abgeflossen.

3. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.

4. Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbestimmungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1.1 ff, in der Fassung vom März 2021 Anwendung.

5. Die Auszahlung in Höhe von 3 Mio. EUR wird im Teilfinanzhaushalt 2023 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520218, SportKultur e.V. - Vereinszentrum, Ausz.Gr. 781, Investitionszuweisungen und Zuschüsse an Dritte, gedeckt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StRin von Stein (FW) geht es darum, die Hallennutzung auch für die Hedelfinger Bürgerschaft während der Interimszeit sicherzustellen. Die Zuteilung dürfe nicht durch die SportKultur Stuttgart e. V. (SKS) erfolgen, denn die Halle sei ursprünglich für die Hedelfinger Vereine vorgesehen gewesen.

Herr Maier (Amt für Sport und Bewegung (ASB)) erklärt, wenn die Turn- und Versammlungshalle Hedelfingen abgerissen und neu gebaut werde, stehe die Halle für rund zwei Jahre nicht zur Verfügung. Die Vereinbarung mit SKS laute eindeutig, dass während dieser Interimsphase alle Gruppen untergebracht werden müssten. Dafür ständen die Frischlufthalle und zwei Kursräume von SKS zur Verfügung. Nach Fertigstellung der neuen Versammlungshalle in Hedelfingen werde es Zeitfenster für Vereine und Sportgruppen geben, die formal nicht Mitglied bei SKS seien, um die Frischlufthalle niederschwellig und "zu kleinem Preis" nutzen zu können.

Auf die Frage von StRin von Stein, was "zum kleinen Preis" bedeute und wer die Nutzer sein könnten, erklärt Herr Maier, gratis werde eine Nutzung aufgrund der Aufwendungen von SKS für laufende Kosten nicht möglich sein. Die Preisgestaltung werde gemeinsam mit SKS noch geprüft, orientiere sich aber an Sachkostenbeiträgen, die die Stadt selbst bei anderen Hallen in Rechnung stelle. Er sei zuversichtlich, ein gutes Ergebnis zu erzielen, denn SKS sei nicht nur für Wangen, sondern auch für Hedelfingen und andere Bereiche zuständig. Es gebe überall das gleichgelagerte Interesse, alle Nutzergruppen gut unterzubringen.




EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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