Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1255/2023
GZ:
S/OB-ÖPNV
Sitzungstermin: 29.11.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:Herr Körner (S/OB)
Protokollführung: Frau Schmidt as
Betreff: Sozialticket 2023

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 22.11.2022, GRDrs 1255/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die neuen Vereinbarungen zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stuttgarter Straßenbahnen AG sowie der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH über die Ausgabe und Abrechnung des „SozialTickets“ für Inhaber einer „Bonuscard + Kultur“ der LHS, wird zugestimmt.

2. Der Zuschuss der Landeshauptstadt wird für das Jahr 2023 auf einen Betrag von 5.118.105 Euro begrenzt. Der Deckelungsbetrag wird jährlich entsprechend der Preisentwicklung der einbezogenen Ticketgattungen dynamisiert.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Ozasek (PULS) interessiert die Frage nach der Folgelösung in der zweiten Stufe, die 2025 angestrebt werde. Dadurch werde das Ticket direkt an das Deutschland-Ticket "angedockt", wozu ein Datenbankabgleich erfolgen müsse zwischen Sozialamt und Rechtskreisen. Dazu bitte er um einen Sachstand, der auch zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden könne. Es gebe einen deutlich breiteren Berechtigtenkreis durch die neuen Beitragsgrenzen beim Wohngeld (ca. 110.000 - 112.000 Menschen).

Mit der Vorlage werde das umgesetzt, was im Februar besprochen worden sei, erklärt Herr Körner (S/OB). Die Vorlage habe sich verzögert, da man erst nach diesem Zeitpunkt die Förderrichtlinien des Bundes erhalten habe und dementsprechend die Vereinbarungen mit VVS und SSB angepasst werden mussten. Bei der heute vorgelegten neuen Vereinbarung spiele eine Rolle, dass weiterhin die Deckelung erhalten bleibe. Bei der Berechnung des Deckels spiele die Zahl der Bonuscard-Inhaber eine große Rolle. Die Abschätzung des Sozialamtes laute, durch die Wohngeldreform werde voraussichtlich die Zahl von bis zu 110.000 Bonuscard-Berechtigten erreicht. Derzeit liege man bei 75.000 Personen, wodurch sich bei der Deckelung noch keine Probleme ergäben. Man habe die Bezugspreise anders vereinbaren müssen (siehe dazu S. 2 der Vorlage), wobei sich der Zuschuss aber in ähnlicher Höhe bewege, nämlich bei 23,94 Euro. Die Zukunft des Sozialtickets sei im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beraten worden, wozu mehrere Anträge in 1. Lesung aufgerufen worden seien. Wenn das Sozialticket in ein echtes Deutschland-Ticket mit Jahres-Abo und permanentem Berechtigtenabgleich überführt werden solle, seien dafür erhebliche Vorarbeiten erforderlich. Es habe zwar mit Sozialamt, VVS und SSB Gespräche gegeben, in denen aber bisher keine Lösung gefunden werden konnte. Er gibt zu bedenken, der Deckel könne in diesem Fall nicht mehr vereinbart werden, da der Bezugspreis dann durch das Deutschland-Ticket vorgegeben werde. Die Verwaltung werde die offenen Fragen wie Inkasso-Verfahren weiter bearbeiten, könne in diesem Jahr aber keinen Vorschlag machen.

Wenn die Verwaltung sprechfähig sei, so StR Sauer (CDU), könne man sich mit einer weiteren Verbesserung des Sozialticketangebots beschäftigen. Es müssten jedoch tragfähige Lösungen abgewartet werden.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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