Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
315
66
VerhandlungDrucksache:
259/2023
GZ:
JB
Sitzungstermin: 21.06.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Übergangsfinanzierung und rückwirkende Erstattung für die Trägerleistungen an Ganztagswerkrealschulen und an Gemeinschaftsschulen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 07.06.2023, GRDrs 259/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die freien Träger der Jugendhilfe erhalten für ihre Leistungen an Ganztagswerkrealschulen sowie an Gemeinschaftsschulen rückwirkend ab Schuljahresbeginn 2022/2023 und weiterhin bis zum Schuljahresende 2023/2024 die Mittel für die erhöhten Personalkosten aufgrund von TVöD-Tarifanpassungen.

2. Die Tariferhöhungen betragen insgesamt 13,31 Prozent seit der letzten anerkannten Erhöhung. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weitere Tarifanpassung im Zuge der laufenden Tarifverhandlungen bis zur voraussichtlichen Umsetzung der Neukonzeption mit Qualitäts- und Standardverbesserung an Gemeinschafts- und Ganztagswerkrealschulen zum Schuljahr 2024/2025 vorzunehmen.

3. Die im Jahr 2023 entstehenden Mehraufwendungen für den Zeitraum 09/2022 bis 12/2023 in Höhe von 509.700 Euro (siehe Anlage 1) werden im THH 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - Allgemeinbildende Schulen -, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - gedeckt. Die im Jahr 2024 entstehenden Mehraufwendungen in Höhe von 285.700 Euro werden im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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