Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR/17
GRDrs 1151/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/05/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2023



Organisationsänderung/ Neustrukturierung der Ausländerbehörde/ Bildung eines neuen Fachbereichs Einwanderung und Integration

Beantwortung / Stellungnahme

Die Ausländerbehörde befindet sich u. a. im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmenpakete derzeit in einem kapazitätsintensiven Veränderungsprozess, der Führungskräfte und Mitarbeitende zusätzlich fordert. Unter Berücksichtigung der möglichen Vor- und Nachteile sowie der dafür notwendigen Kapazitäten und aktuellen Rahmenbedingungen ist zum jetzigen Zeitpunkt aus organisatorischer Sicht eine Organisationsuntersuchung keine geeignete Maßnahme, um die Situation bei der Ausländerbehörde zu verbessern, da dies zu einer weiteren Mehrbelastung des Bereichs führen würde. Dennoch findet bereits zum jetzigen Zeitpunkt der Austausch mit anderen Städten statt und Best Practice Beispiele und Erfahrungen werden regelmäßig geprüft und Ideen in die laufenden Maßnahmenpakete integriert.

In Kooperation der Referate AKR und SOS werden derzeit zahlreiche Maßnahmenpakete zur Prozessoptimierung umgesetzt. Diese Maßnahmen umfassen auch die Kundenansprache sowie das Kundenmanagement. Diese Maßnahmen, in Verbindung mit den beantragten Haushaltsmitteln und Konzepten für die gezielte Qualifizierung der Mitarbeitenden, bilden die Basis für eine nachhaltige Entwicklung der bestehenden Organisationsstruktur. Zusätzlich wird durch die Bereitstellung von Lotsen, die Förderung einer intensiveren Vernetzung im bevorstehenden Veränderungsprozess der Aspekt der Willkommenskultur in den Fokus gerückt. Die erwünschte zentrale Ansprache und erfahrbare Hilfestellung der Kundinnen und Kunden wird letztlich im Konzept des Front Office Hubs adressiert.

Die Themen, die bei der Ausländerbehörde bearbeitet werden, betreffen das Ordnungsrecht. Das bedeutet, dass die dortigen Mitarbeitenden über den ausländerrechtlichen Status von Ausländerinnen und Ausländern in Stuttgart sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für Einreise, Aufenthalt oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit entscheiden müssen. Dies ist eine hoheitliche Tätigkeit, bei der teilweise auch unangenehme Entscheidungen für die Betroffenen getroffen werden müssen. Das Thema Integration betrifft dagegen die soziale Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern oder auch Menschen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft und ist damit nicht hoheitlicher, sondern freiwilliger Natur. Dabei werden Angebote zur besseren Eingliederung, insbesondere in Bezug auf Sprache, Arbeit oder Kultur gemacht. Die Zielgruppen überschneiden sich teilweise, aber nicht vollständig. Inhaltlich betrachtet stehen die Themen rechtlich nebeneinander und überschneiden sich nicht.

Da eine zusätzliche Organisationsuntersuchung parallel zum bereits laufenden Veränderungsprozess zum jetzigen Zeitpunkt für den Fachbereich nicht leistbar oder zielführend wäre, werden die positiven Aspekte anderer Städte im laufenden Prozess auf ihre Übertragbarkeit geprüft:

Stadt Freiburg:
Im Amt für Migration und Integration der Stadt Freiburg i. Br. gab es eine Organisationsuntersuchung, welche sich mit einer neuen Struktur und verbesserten Arbeitsabläufen befasst hat. In der neuen Struktur ist eine Abteilung „Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht“ vorgesehen, welche ab dem 01.01.24 aus sieben Sachgebieten besteht. Durch den neuen sog. Clearing-Ansatz (Sachgebiet 1) sollen allgemeine Fragen, Termine, Antragsannahmen, Sachstandsanfragen, Kundenlenkung etc. abgedeckt werden, damit die Sachbearbeitenden in den Fachbereichen sich konzentrierter und mit möglichst wenig Störungen durch z. B. ständig klingelnde Telefone, um die Sachbearbeitung kümmern können. Durch die Spezialisierung sollen eine zumindest zum Teil verkürzte Einarbeitungszeit und eine Erleichterung der Sachbearbeitung erreicht werden. Seit dem 01.03.23 lief das SG Einbürgerung als Pilotprojekt in der neuen Struktur. Insbesondere die Arbeit des Clearings (Antragsannahme, Prüfen auf Vollständigkeit, Nachfordern von Unterlagen) soll zur Entlastung des SG Einbürgerung beitragen. Der Start in der neuen Struktur ist für den Anfang des nächsten Jahres geplant. Die Implementierung der neuen Struktur wird durch einen externen Dienstleister begleitet.

Stadt Krefeld:
Seit 2018 hat die Stadt Krefeld einen Fachbereich Migration und Integration. Die Zusammenlegung von Fragen des Ausländerrechts mit Fragen der Integration soll zu einer besseren Vernetzung der jeweiligen Akteure und zu einem Strategiewechsel hin zu einer Willkommenskultur führen. Das Zusammenspiel von Case Management im Integrationsbereich, Unterbringung, freien Trägern, der Ausländerbehörde sowie der Einbürgerung soll zu proaktiven Lösungsfindungen beitragen. Messbare Verbesserungen für die Ausländerbehörde, bspw. Kapazitätssteigerungen bei der Fallbearbeitung oder Beschleunigung ausländerrechtlicher Verfahren können kaum nachgewiesen werden. Dennoch gibt es auch hier nach wie vor erhebliche Rückstände bei der Fallbearbeitung in der Ausländerbehörde. Im Kontext der Diskussion über die Bildung eines eigenen Fachbereichs für Migration und Integration wurde die Stadt Krefeld von der KGSt begleitet. Bezüglich einer möglichen Betragshöhe für die Untersuchung konnten keine Auskünfte gegeben werden.

Für den Doppelhaushaltszeitraum 2024/2025 ist nach aktuellem Stand keine Hinzuziehung externer Berater vorgesehen. Daher werden im Doppelhaushalt 2024/2025 keine Sachmittel benötigt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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9000/2023 StR’in Yüksel




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister




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