Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1211/2021
Stuttgart,
11/09/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2021



Kinder und Jugendliche beteiligen

Beantwortung / Stellungnahme

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung der Schule und des Schulalltags spielt in vielerlei Hinsicht eine wichtige Rolle. Die Partizipation der Schülerinnen und Schüler fördert die Identifikation mit der eigenen Schule, steigert die Akzeptanz für Entscheidungen und sorgt für die Entwicklung eines Gefühls von Selbstwirksamkeit. Entsprechend wichtig ist es, dass Schülerinnen und Schüler aktiv miteinbezogen werden und in der Schule erleben, etwas verändern zu können.

Bei den Anträgen zum Haushalt 392/2021, 504/2021 sowie 860/2021 Nr. 3 geht es um die Förderung der Entwicklung und Etablierung entsprechender Beteiligungsverfahren, mit denen Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Bereichen der Schulgestaltung und des Schulalltags stärker einbezogen werden.

Dabei wird auf die von der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Amt und dem Schulverwaltungsamt, durchgeführte Qualitätsanalyse Ganztagsgrundschule sowie die Studie „Gutes Essen in der Schule“ Bezug genommen. Die Ergebnisse beider Erhebungen machen deutlich, dass die Partizipation an den meisten Schulen in Stuttgart nicht im erforderlichen Maße funktioniert. Die Schülerinnen und Schüler äußern ausdrücklich ein berechtigtes Interesse an mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten. Sie möchten beispielsweise in die Raumgestaltung einbezogen werden, selbst entscheiden neben wem sie sitzen oder bei der Speiseplangestaltung mitbestimmen.

Ziel ist es, auf die sichtbargewordene Notwendigkeit nach mehr Mitbestimmung zu reagieren und die Partizipation an den Schulen zu stärken. Der inhaltliche Entwicklungsprozess zur Maßnahme 5.1 des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune bildet hierfür die inhaltliche Grundlage.

An den Schulstandorten könnte die Stärkung der Partizipation von Schülerinnen und Schülern zum Beispiel wie folgt umgesetzt werden:

Für die Durchführung von Projekten an Schulen ist von einem Betrag von ca. 5.000 Euro je Schule auszugehen. Interessierte Schulen könnten einen Antrag an den QE-Fonds der Abteilung Stuttgarter-Bildungspartnerschaft stellen, um die Unterstützung bei der Umsetzung des jeweiligen Partizipationsprozesses zu erhalten. Darüber hinaus könnten Schulen, die für die Teilnahme in Frage kommen, über den bestehenden Kontakt und insbesondere den Gesprächen zu den Ergebnissen der Qualitätsanalyse (2019) und der Studie „Gutes Essen in der Schule“ zur Teilnahme ermutigt werden.

Bei einer Förderung von Partizipation an Schulen berichtet die Verwaltung über die Erfahrungen an den Pilotstandorten im Vergabeausschuss Qualitätsentwicklungsfonds bzw. im Schulbeirat im Frühjahr 2023.



Vorliegende Anträge/Anfragen

392/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 504/2021 CDU, 860/2021 Nr. 3 Die FrAKTION




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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