Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 222/2014
Stuttgart,
05/14/2014



Einrichtung von weiteren Schülerhäusern beim städtischen Träger ab dem Schuljahr 2014/2015 - Stellenbedarfe



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.05.2014
22.05.2014



Beschlußantrag:

1. Das Jugendamt übernimmt gemäß GRDrs 1341/2013 im Jahr 2014/2015 die Trägerschaft für 6 weitere Schülerhäuser. In diesen neuen Schülerhäusern werden voraussichtlich 28 Nachmittagsgruppen und 20 Mittagsgruppen eingerichtet. Für diese wird zusätzliches Personal im Umfang von 28,716 Stellen benötigt (Anlage 1).

2. Vom geltend gemachten Personalbedarf des Jugendamtes für zentrale Aufgaben wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Rahmen des kleinen Stellenplanverfahrens im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 zu treffen. Hierbei ist ein möglicher Stellenübergang aus der Innenverwaltung des Schulverwaltungsamts zum Jugendamt zu berücksichtigen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Neue Gruppen

Im Jahr 2014/2015 ist die Einrichtung von 28 neuen Schülerhausgruppen (Nachmittagsgruppen bis 17 Uhr) und 20 Schülerhausgruppen (Mittagsgruppen bis 14 Uhr) in 6 Häusern unter der Trägerschaft des Jugendamts geplant (siehe GRDrs 1341/2013):

Schule
Prognostizierte Gruppenzahl
Nachmittagsgruppen
bis 17 Uhr
Mittagsgruppen
bis 14 Uhr
Franz-Schubert-Schule43
Mönchfeldschule42
GS Zazenhausen42
Jakobschule53
Martin-Luther-Schule78
Engelbergschule 42
Summe2820

Bei der Inbetriebnahme können sich die Gruppenzahlen noch erhöhen.


Zu 1.: Pädagogisches Personal/Stellenbedarf

Für die Einrichtung der 6 neuen Schülerhäuser zum Schuljahr 2014/2015 in der Trägerschaft des Jugendamtes werden vom Schulverwaltungsamt 7,797 Stellen übertragen, die bisher in den Gruppen der verlässlichen Grundschule eingesetzt waren und dort dann nicht mehr benötigt werden. Nach Gegenrechnung der übertragbaren Stellen vom Schulverwaltungsamt werden für die neuen Gruppen noch zusätzlich 28,716 Stellen benötigt (Anlage 1). Davon sind 3 Stellen nach Entgeltgruppe S 15, 1 Stelle nach Entgeltgruppe S13, 14,584 Stellen nach Entgeltgruppe S8 und 10,132 Stellen nach Entgeltgruppe S6 zu bewerten. In diesem Umfang ist eine Ermächtigung zur Beschäftigung des zusätzlich notwendigen Personals erforderlich. Über die Stellenschaffungen im Umfang von 28,716 Stellen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 zu entscheiden.


Zu 2.: Personalbedarf für zentrale Aufgaben

Der Gemeinderat hat mit der Drucksache 1341/2013 die Betriebsträgerschaft von neuen Schülerhäusern, beschlossen, davon 6 Standorte für das Jugendamt. Die Vorlage beschäftigt sich nachvollziehbar nicht mit den Binnenstrukturen der jeweiligen Träger, sondern nur mit dem finanziellen Aufwand, den die Stadt nach außen zu tragen hat. Die notwendigen Ressourcen die das Jugendamt als Träger benötigt, wurden auch nicht als Folgelasten in der Vorlage aufgezeigt.





Der Zuwachs in der Schulkindbetreuung sieht für die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 wie folgt aus:

8 Schülerhäuser34 Nachmittagsgruppen32 kurze Gruppen
6 Schülerhäuser28 Nachmittagsgruppen20 kurze Gruppen
insgesamt62 Nachmittagsgruppen52 kurze Gruppen


Der Abbau von Hortgruppen und Gruppen für verlässliche Grundschule sieht für die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 wie folgt aus:

3 Horte6 Hortgruppen
3 Horte7 Hortgruppen13 Gr. Verl. Grundschule
insgesamt13 Hortgruppen13 Gr. Verl. Grundschule


Fazit:

Das Jugendamt konnte den Zuwachs aus dem Schuljahr 2013/2014 für 8 Schülerhäuser dadurch decken, dass

- vom Schulverwaltungsamt eine Stelle übertragen wurde,
- ein geringfügiger Stellenanteil für die Personalverwaltung geschaffen wurde,
- 3 Horte mit 6 Hortgruppen bisher bereits vorhanden waren
- Nutzung aller möglichen Synergien im Trägermanagement.

Den neuen ab dem Schuljahr 2014/2015 geschaffenen 28 Nachmittagsgruppen stehen lediglich zentrale Ressourcen von 7 zu streichenden Hortgruppen gegenüber. Aus diesem Grund sind aus Sicht des Jugendamts (der Sozialverwaltung) folgende zusätzliche zentrale Personalressourcen unabweisbar notwendig:

Stelle Bereichsleitung
Stellenanteile für Fachberatung und Verwaltung

Aus Sicht des Jugendamtes (Sozialverwaltung) ist für die Aufgabe der Schulkindbetreuung ein neuer eigenständiger Fachbereich mit entsprechender Bereichsleitung erforderlich. Eine Bearbeitung des Themas in den bisherigen Bereichsstrukturen der Kindertagesbetreuung ist aus fachlichen Gründen nicht praktikabel, da im Bereich der Schülerhäuser ganz andere konzeptionelle Anforderungen an die Betreuungsarbeit gestellt werden. Zudem sind bei der Umsetzung der Schülerhäuser in Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt und der jeweiligen Schulleitung auf die einzelne Schule zugeschnittene Lösungen zu erarbeiten. Diese komplexe Aufgabe erfordert eine eigene Fachlichkeit.


Der Stellenbedarf für die Fachberatung und Verwaltung wird zum kleinen Stellenplanverfahren dezidiert dargestellt.

Über die geltend gemachten Stellenanteile wird im Rahmen des „Kleinen Stellenplanverfahrens“ unter Berücksichtigung der gegebenen Finanzierungsmöglichkeiten entschieden.

Der dargestellte Aufwand im Jugendamt bewegt sich unterhalb der Ressourcen, die die freien Träger für diese Aufgaben erhalten.


Finanzielle Auswirkungen

Für die 6 Schülerhäuser, die im Jahr 2014/2015 in der Trägerschaft des Jugendamtes neu eingerichtet werden, müssen zusätzlich 28,716 Stellen für pädagogisches Personal besetzt werden. Dies entspricht einem jährlichen Aufwand von 1.435.182 EUR.

Die Stellen für das pädagogische Personal werden im Rahmen der vorhandenen Finanzmittel finanziert.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK und WFB haben mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

130/2014 - Schülerhäuser in Betriebsträgerschaft des Jugendamtes gleich behandeln

Erledigte Anträge/Anfragen

130/2014 - Schülerhäuser in Betriebsträgerschaft des Jugendamtes gleich behandeln



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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