Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1240/2011
Stuttgart,
11/16/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 21.11.2011



Parkraummanagement

Beantwortung / Stellungnahme

0Haushaltsanträge Nr. 386/2011 Nr. 1 Bündnis 90/DIE GRÜNEN,
519/2011 SPD-Gemeinderatsfraktion,
768/2011 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft

Ausweitung des Parkraummanagements

Eine Erweiterung des Parkraummanagements über den Stuttgarter Westen hinaus wird auch von Seiten der Stadtverwaltung als sinnvoll erachtet. Die Erweiterung bezieht sich auf alle Innenstadtbezirke, innerhalb einer zu definierenden Umgrenzung im Talkessel. Die Stadtverwaltung hat den Antrag Nr. 366/2011 zum Anlass genommen, den Versuch einer Abschätzung bezüglich einer Erweiterung des Parkraummanagementgebiets vorzunehmen. Allerdings hat sich gezeigt, dass es ohne ein Konzept nicht möglich ist, die genaue Abgrenzung der Gebiete vorzunehmen. Eine Übertragung des Parkraummanagements im Westen auf die übrige Innenstadt in vergleichsweise einfacher Form ergibt leider keine solide Grundlage, um Aussagen über Kosten und Einnahmen dieser Erweiterung zu erbringen.

Auch bezüglich der Einnahmen aus Parkgebühren und der Überwachung können wegen der relativ kurzen Laufzeit des Parkraummanagements im Westen und laufend notwendiger Nachbesserungen keine Aussagen gemacht werden.

Insofern ist die Stadtverwaltung, wie in der Stellungnahme zum Antrag 282/2011 dargelegt, nach wie vor der Auffassung, dass die Erarbeitung eines Konzepts zunächst der richtige Schritt ist.

Die Bereitstellung von 200.000 € wird zur Erarbeitung des Konzepts für die Erweiterung als notwendig erachtet.

Auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Stuttgarter Westen und der Untersuchung der Universität Stuttgart für diesen Bereich kann jedoch die Aussage getroffen werden, dass für die Ausweitung auf die gesamte Innenstadt ein mindestens doppelt so hoher finanzieller Aufwand (einmalige Kosten, Personal) wie im Westen erforderlich ist. Dem stehen Erträge gegenüber. Exakte Angaben können aber auch hier erst erfolgen, wenn die Ergebnisse aus der Evaluierung des Parkraummanagement West vorliegen und die neuen Gebiete des erweiterten Parkraummanagements festgelegt sind.

Nach ersten Erkenntnissen und Erfahrungen aus dem Parkraummanagement S-West ist für eine flächendeckende zweimalige tägliche Kontrolle (Erhöhung des Verwarnungsgeldes von 5,- Euro auf bis zu 25,- Euro bei Nichtbedienen der Parkscheinautomaten) der Personalbedarf bei der Verkehrsüberwachung zu überprüfen, da der bisherige Anhaltswert von 1 Stelle pro 500 bewirtschaftete Parkplätze nicht ausreicht, um eine wirkungsvolle Überwachung sicher zu stellen. Die endgültigen Ergebnisse der Evaluierung aus dem Parkraummanagement S-West sind abzuwarten.

Haushaltsantrag vom 18.10.2011, Nr. 386/2011, Nr. 2 bis 6 Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Zu Rd.Nr. 2
Es ist vorgesehen, das Bewirtschaftungsprinzip (Mischprinzip) aus dem Parkraummanagement im Westen auf die bestehenden Bewohnerparkzonen zu übertragen.

In der Sitzung der UTA vom 8. November 2011 wurde das Konzept der Verwaltung (vgl. GRDrs 657/2011) zur Einführung eines Parkraum- und Verkehrslenkungskonzept für das Hospitalviertel behandelt. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, bis zur 2. Lesung des Doppelhaushalts 2012/2013 zwei Varianten auf der Basis der Beschlussfassung im Bezirksbeirat Mitte und im UTA zur Umsetzung und Betrieb dieses Konzepts insbesondere hinsichtlich der finanziellen und personellen Auswirkungen auszuarbeiten und vorzulegen. Die Verwaltung hat dazu eine gesonderte Haushaltsvorlage (vgl. GRDrs 1272/2011) erstellt, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.

Zu Rd.Nr. 3 bis 5
Konkrete Aussagen bezüglich einer Schaffung von bewirtschafteten Parkplätzen und personellem Aufwand können nur auf Grundlage einer, wie unter 1. beschrieben, notwendigen Konzeption getroffen werden.

Zu Rd.Nr. 6

Aus Sicht der Verwaltung kann derzeit keine abschließende Aussage zu einer Entfristung der Stelle getroffen werden. Um die Evaluierung aus der bisherigen Umsetzung zu begleiten ist eine Verlängerung des kw-Vermerks notwendig. Über den endgültigen Bedarf sollte im Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept entschieden werden.

Haushaltsantrag vom 14.10.2011, Nr. 447/2011, CDU-Gemeinderatsfraktion

Parkraummanagement Stuttgart: Ausweitung auf die inneren Stadtbezirke konzeptionell vorbereiten

Zu Rd.Nr. 1

Es ist sinnvoll, dass das Parkraummanagementgebiet in der Innenstadt am Ende der Umsetzung eines Gesamtkonzepts eine zusammenhängende Fläche darstellt. Das Parkraummanagementgebiet muss sich auf die Bereiche beschränken, in denen Regelungsbedarf besteht. Daraus ergibt sich eine noch festzulegende Grenze für ein Parkraummanagementgebiet innerhalb des Talkessels, das jedoch sämtliche Innenstadtbezirke zumindest in Teilen betrifft.

Zu Rd.Nr. 2 und 3

Die Stadtverwaltung sieht es als dauerhafte begleitende Aufgabe zum Parkraummanagement an, nach Potenzialen für Stellplätze zu suchen. Im Zusammenhang mit größeren Bauprojekten wird dieser Gesichtspunkt immer mit überprüft. Die laufenden Maßnahmen im Stuttgarter Westen sind die Anwohnergarage im Rossbollengässle, die noch zu beschließende Anwohnergarage am Friedrich-Eugens-Gymnasium in Kombination mit der Großturnhalle, die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen im Quartier des Olga-Areals, sobald dort die städtebauliche Neuordnung ansteht.

Parallel dazu versucht die Stadtverwaltung im Rahmen der Planungen Stellplatzpotenziale herauszufinden. Allerdings ist dies im dicht besiedelten Stuttgarter Westen schwierig. Anfragen wie z. B. im Bereich Bebelstraße (Staatliches Schulamt) werden in der Regel abschlägig beschieden, da die jeweiligen Parkplatznutzer Einschränkungen bezüglich ihrer Flexibilität befürchten.

Haushaltsantrag vom 18.10.2011, Nr. 519/2011, SPD-Gemeinderatsfraktion

Stadtverträglicher Straßenverkehr

Zu Rd.Nr. 7

Verkehrsvorschriften haben in unserer Gesellschaft nur einen geringen Stellenwert. Verkehrsverstöße, insbesondere Parkverstöße, werden von der Öffentlichkeit zunehmend als Kavaliersdelikte wahrgenommen. Nicht zuletzt tragen hierzu auch die geringen Bußgelder für Verkehrsdelikte bei. Als Resultat steigt seit Jahren die Bereitschaft vieler Verkehrsteilnehmer gerade Parkvorschriften zu missachten. Vor allem in der Innenstadt, aber auch in den zentrumsnahen Wohngebieten und in Außenbezirken mit dichter Wohnbebauung und einem hohen Gewerbeaufkommen, wie z. B. in Bad Cannstatt, Zuffenhausen, Feuerbach oder Vaihingen, führt das Parkverhalten vieler Kraftfahrer zunehmend zu Interessenskonflikten zwischen Verkehrsteilnehmern, Gewerbebetrieben und der Wohnbevölkerung. Seit Jahren steigt damit auch die Zahl der bei der Verkehrsüberwachung eingehenden Beschwerden über Parkverstöße.

Mit der aktuellen Anzahl an Kontrollkräften für die Überwachung des ruhenden Verkehrs können derzeit nicht alle eingehenden Beschwerden, vor allem nicht immer zeitnah, bearbeitet werden. Dabei erfordern gerade Beschwerden über akute Verkehrsgefährdungen ein rasches Eingreifen der Kontrollkräfte.
Mit einem Stellenzuwachs in der Verkehrsüberwachung kann insbesondere ein verbessertes Beschwerdemanagement und ein schnelleres Eingreifen der Kontrollkräfte erreicht werden.

Seit Jahren ist die Innenstadt durch eine rege Bautätigkeit gekennzeichnet. Im Hinblick auf Stuttgart 21 und weitere bereits begonnene sowie in der Planung befindliche Bauprojekte sind auch in Zukunft zahlreiche Großbaustellen zu erwarten. Dadurch sind in wichtige Hauptverkehrsstraßen der Innenstadt baustellenbedingte Eingriffe notwendig, die ihrerseits zu erheblichen Verkehrsstörungen führen können. Zuführungsstraßen zu den Baustellen sind dabei als Logistik- und Rettungswege in ihrer störungsfreien Funktion sicherzustellen.

Parkverstöße in diesen Bereichen führen hier nicht nur zu einer Sicherheitsgefährdung, sondern oftmals auch zu massiven Behinderungen der Bautätigkeit. Daneben zeigen sich im Umfeld der Großbaustellen teilweise erhebliche Beeinträchtigungen für Fußgänger, den Einzelhandel und deren Lieferanten, da vermehrt das Parken auf Gehwegen, in Lieferzonen und auf Taxiständen beobachtet wird. Dies bedarf einer intensivierten Verkehrsüberwachung sowie ein schnelles und konsequentes Einschreiten der Kontrollkräfte.
Nicht zuletzt fordert der Luftreinhalteplan des Regierungspräsidiums (Kapitel 4.6 in M 35), dass zur Staubminderung das Umfeld von Großbaustellen hinsichtlich der verkehrlichen Rahmenbedingungen im Auge zu behalten ist.

Kostendeckung
Unter Berücksichtigung der erforderlichen Personalkosten und der zu erwartenden Einnahmen durch Verwarnungsgelder kann davon ausgegangen werden, dass die Schaffung von neuen Stellen in der Verkehrsüberwachung kostenneutral erfolgt.


Haushaltsantrag vom 18.10.2011, Nr. 648/2011, FDP-Gemeinderatsfraktion

Falschparken

In den letzten Jahren hat sich die Zahl der Beschwerden über Parkverstöße in den Außenbezirken und in den Bereichen mit Bewohnerparkregelung erhöht. Meistens handelt es sich dabei um Parkverstöße in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Oftmals werden auch Beschwerden über verkehrswidrig geparkte Anhänger in Wohngebieten mit angrenzendem Gewerbegebiet, wie z. B. in Vaihingen/ Möhringen eingereicht. Die Verkehrsüberwachung begegnet den Beschwerden im Rahmen ihrer aktuellen personellen Möglichkeiten durch Sonderkontrollen. Diese erfolgen auch außerhalb der üblichen Streifenzeiten, d. h. ab 06:30 Uhr bzw. bis 22:00 Uhr. Dabei kann gegenwärtig nicht jeder Beschwerde in erforderlichem Umfang nachgegangen werden.

Unter Berücksichtigung der erforderlichen Sach- sowie Personalkosten und der zu erwartenden Einnahmen durch Verwarnungsgelder kann davon ausgegangen werden, dass die Schaffung von neuen Stellen in der Verkehrsüberwachung kostenneutral erfolgt. Die Schaffung einer weiteren Stelle für die Überwachungsaufgaben in den angesprochenen Gebieten ist daher sachgerecht.

Die Untersuchung weiterer Parkierungsflächen in den genannten Stadtteilen wäre Bestandteil einer umfassenden straßengenauen Untersuchung mit der Entwicklung einer umzusetzenden Konzeption. Dies müsste entweder mit entsprechendem Personal oder mit Planungsmitteln hinterlegt werden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 386/2011, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Antrag Nr. 447/2011, CDU-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 519/2011, Rd.Nr. 4 und 7, SPD-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 648/2011, FDP-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 768/2011, SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft





Matthias Hahn
Bürgermeister




<Anlagen>