Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
226
6
VerhandlungDrucksache:
231/2022
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 29.06.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt
Betreff: Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder,
Allmersbacher Straße, in Stuttgart-Bad Cannstatt
- Vorprojektbeschluss

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 03.06.2022, nicht öffentl., Nr. 95
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 28.06.2022, öffentl., Nr. 192
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 31.05.2022, GRDrs 231/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau einer 4-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder in der Allmersbacher Straße in Stuttgart-Bad Cannstatt auf Basis des Raumprogramms (Anlage 1) und der Voruntersuchung (Anlage 2) wird zugestimmt.

2. Für das Bauvorhaben entstehen nach einer ersten Grobkostenannahme des Hochbauamtes (Stand: August 2021) voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von 6.419.000 EUR (Neubau inkl. Außenanlagen und Ausstattung).

3. Die Verwaltung wird mit einer genaueren Untersuchung, der Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Durchführung eines VgV-Verfahrens (Auswahlverfahren für die Planungsleistungen Architektur) ermächtigt. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Anschluss an das VgV-Verfahren die Vergabe der Planungsaufträge sowie der Weiterplanung der Maßnahme bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) durchzuführen.

4. Die Aufwendungen für die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 gemäß Beschlussziffer 3 von insgesamt 450.000 EUR, davon 160.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 und 290.000 EUR im Haushaltsjahr 2023, werden aus der Planungsmittelpauschale für Kindertageseinrichtungen im Teilergebnishaushalt 230 Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 Immobilienverwaltung, Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Die restlichen Umsetzungsmittel werden in der Projektbeschlussvorlage dargestellt und zum Doppelhaushalt 2026/2027 angemeldet.


StR Winter (90/GRÜNE) verweist auf die bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik diskutierte Lücke in den Jahren zwischen 2025 und 2028 (siehe STA Nr. 192). Es gebe eine Duldung der Villa Lerchenheide bis 2025, der Neubau werde jedoch erst 2028 fertiggestellt. Es müsse eine durchgehende Versorgung im Stadtbezirk sichergestellt werden.

Im Kita-Bereich dürfe es nicht mehrere Umzüge geben, erklärt StRin Ripsam (CDU), denn dies führe zu großen Verdrängungen. Die Villa Lerchenheide müsse die Möglichkeit zum Betrieb bis zum endgültigen Umzug erhalten.

Diesen Einschätzungen kann sich StR Conzelmann (SPD) anschließen. Die Problematik der "Kettenduldung" sei ihm zwar bewusst, aber angesichts des Konsenses zum neuen Standort müsse im Sinne der Familien eine pragmatische Lösung gefunden werden. Ein zusätzlicher Interimsstandort sei nicht zumutbar, weshalb er auf eine Ausnahmegenehmigung hoffe.

BMin Fezer nimmt das Anliegen der Verlängerung zur Kenntnis, allerdings könne sie an dieser Stelle eine erneute Verlängerung der Duldung nicht zusagen. Sie werde das einhellige Votum des Verwaltungsausschusses an das Baurechtsamt übermitteln, dennoch handle es sich dabei nicht nur um eine politische, sondern auch eine rechtliche Einschätzung, über die sich nicht "so einfach" hinweggesetzt werden könne. Die Spielräume müssten ausgelotet werden. Sie verweist auf die Zeitschiene, mit der Wert auf eine schnelle Umsetzung gelegt werde.

BM Fuhrmann stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.
zum Seitenanfang