Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 775/2023
Stuttgart,
07/13/2023



Anpassung der Richtlinie zur Abspielförderung und Weiterführung der Selbstverwaltung durch die Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG (FTTS)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
25.07.2023
26.07.2023



Beschlußantrag:


Begründung:


1. Anpassung der Richtlinie
Die Richtlinie zur Abspielförderung wurde 2020 zuletzt aktualisiert. Gleichzeitig wurde im Sinne der Stärkung der Freien Szene beschlossen, die Mittel zur Selbstverwaltung an die Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG (FTTS) zu übergeben. Aufgrund der nun zahlreich vorliegenden Erfahrungen, veränderten Bedarfen und kulturpolitischen Empfehlungen besonders bzgl. Honoraruntergrenzen, wurde eine Überarbeitung und Erweiterung der Richtlinie notwendig. Der partizipative Prozess wurde 2023 im Dialog mit Vertreter*innen der Freien Szene und zusammen mit der 2022 eigens für diesen Zweck gegründeten „AG Richtlinie“ angegangen.
Die Richtlinien der Aufführungsförderung müssen zur Ausschreibung der Projektförderung im Herbst 2023 bekannt sein, weshalb bereits weit vor dem Inkrafttreten am 1. Januar 2024 die entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgen wird.

Die wichtigsten Änderungen in der Richtlinie sind:

Umbenennung der Förderung:
Die Förderung wird von „Abspielförderung“ in „Aufführungsförderung“ umbenannt, da im Sprachgebrauch der Theater mit „Abspielen“ die letztmalige Aufführung gemeint ist. Stattdessen soll mit dem Begriff „Aufführungsförderung“ deutlicher werden, dass es um das Sichtbarmachen und Fortführen künstlerischer Arbeit geht.

Förderung der Premiere im Rahmen der Aufführungsförderung:
Die Aufführungsförderung ergänzt die Projektförderung und ermöglicht, entstandene Projekte mehrfach der Öffentlichkeit zu präsentieren. In der Förderpraxis der vergangenen Jahre wurde im Rahmen der Projektförderung (Innofonds) im Bereich Theater und Tanz die Entwicklung von Projekten bis einschließlich ihrer Premiere gefördert. Dies hat zu der dringenden Forderung der Freien Szene geführt, die Richtlinie der Stadt kompatibel mit der Richtlinie des Landesverbandes freie Theater zu gestalten. Der Landesverband fördert Projekte nur bis ‚Premierenreife‘. Die Richtlinie der städtischen Aufführungsförderung wurde auf Wunsch der Szene angepasst, um eine einheitliche Zuordnung von Positionen in Zukunft zu ermöglichen. Eine sich daraus ergebende Mehrbelastung der Aufführungsförderung, die priorisiert geförderten, aber auch zahlreichen anderen Gruppen zur Verfügung steht, muss dauerhaft durch eine Mittelerhöhung ausgeglichen werden.

Anpassung der Honorarsätze:
Die Honorarsätze werden den 2023 gültigen Honoraruntergrenzenempfehlungen des Bundesverbands Freie Darstellende Künste angepasst. Seit Anhebung der Honoraruntergrenzen und Übernahme dieser Empfehlungen in die Projektförderung besteht, zumal bei gleicher Leistung, eine massive Schieflage zwischen Projekt- und Aufführungsförderung. Mit der Anpassung innerhalb der Aufführungsförderung wird diese Schieflage aufgehoben. Kalkuliert werden die Honorarsätze anhand von Tagessätzen, die je nach Vorliegen einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) variieren.

Förderfähigkeit von KSK-Anteilen:
Besonders, wenn Künstler*innen als Veranstalter*innen fungieren, müssen für die beteiligten selbstständigen Künstler*innen Beiträge an die Künstlersozialkasse abgeführt werden, der aktuelle Satz liegt bei 5 %. Dieser Fall tritt ebenso ein, wenn Gruppen sich in Häuser einmieten, die selbst keine KSK abführen. Bislang mussten die Anteile aus eigenen Mitteln bzw. aus Honorarmitteln finanziert werden. Um dieser Form der Prekarisierung entgegen zu wirken, werden KSK-Anteile (AG, 5 %) neu in die Richtlinie aufgenommen.

Festlegung der maximalen Förderung aus Mitteln der Aufführungsförderung:
Im Rahmen der Aufführungsförderung werden zunächst Projekte priorisiert, die in Zusammenhang mit einer Projektförderung durch das Kulturamt Stuttgart stehen. Aufgrund der begrenzt vorhandenen Mittel ist es nach Evaluation der Erfahrungswerte notwendig, die mögliche, maximale Förderung aus Mitteln der Aufführungsförderung zu begrenzen. Dazu wird festgesetzt, dass pro Gruppe und Jahr maximal 5 Aufführungstage gefördert werden, im Rahmen der Wiederaufnahme maximal weitere 3 Aufführungen, sodass insgesamt maximal 8 Aufführungen einer Gruppe förderbar sind, wobei nach Absprache eine flexiblere Zuordnung der Anzahl von Aufführungen und Wiederaufnahmen möglich sein kann. Die maximale Anzahl an Aufführungen kann dabei in Zukunft auf eine Produktion bezogen sein, oder sich auf mehrere Produktionen verteilen. Damit wird eine Flexibilisierung der Verteilung von Fördermitteln erreicht.

Neuaufnahme der Förderung von Live-Streaming-Optionen:
Streaming-Angebote spielen in den Darstellenden Künsten eine zunehmend starke Rolle und werden als Mittel genutzt, um die Reichweite künstlerischer Produktionen zu erweitern. Um diese Entwicklung ergänzend zu Live-Produktionen auf der Bühne zu unterstützen, werden optionale Live-Streamings neu in die Richtlinie aufgenommen. Da der technische, personelle und finanzielle Aufwand von Live-Streamings besonders hoch und das Budget der Aufführungsförderung begrenzt ist, wird festgehalten, dass Anträge, die in einer Serie an Aufführungen ein Live-Streaming enthalten, in der Gesamtsumme der Aufführungen die mögliche, maximale Fördersumme ohne Streaming nicht übersteigen dürfen, indem bspw. insgesamt eine Vorstellung weniger gespielt wird bei gleichzeitiger Anerkennung der Reichweiten-Erweiterung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Anträge die finanziellen Grenzen der Aufführungsförderung nicht übersteigen, da die Aufführungsförderung eine Vielzahl an Gruppen abdecken muss.
Neu in die Richtlinie aufgenommen werden die Posten „Leihkosten Streamingtechnik, max. 1.500 EUR“, sowie eine zusätzliche Techniker*innenposition bei Live-Streaming.

Erfahrungsbasierte Bedarfsangleichung einzelner Positionen:
Durch die Erfahrungswerte der vergangenen Jahre, seit Übergabe der Mittelverwaltung an die Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG (FTTS) hat sich herausgestellt, dass nicht alle Positionen den tatsächlichen Bedarfen entsprechen. Hier erfolgt eine Angleichung. So werden in der neuen Richtlinie Kostenpositionen für Veranstaltungen an Orten ohne eigene Infrastruktur um Genehmigungs-, Gutachter*innen-, Transport- und Materialkosten ergänzt. Da die FTTS den bestehenden und zur Ausleihe verfügbaren Technikpool aktuell durch eine Investitionsförderung durch das Kulturamt aufbessert, werden in Zukunft weniger externe Equipment-Mieten anfallen. Aufbautage werden auf max. 2 Tage begrenzt, da in der Regel der Premierentag selbst als zusätzlicher Aufbautag dient. Wiederaufnahmen, die in der Regel mit großem Aufwand verbunden sind, werden in Zukunft um die Position einer Veranstaltungsleitung ergänzt, Administrationskosten in Höhe von max. 250 EUR werden neu aufgenommen. Die Betriebskostenförderung für Veranstaltungen an alternativen Spielorten wird von 1.200 EUR auf 2.100 EUR angehoben.


2. Fortführung der Selbstverwaltung der Mittel für Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung durch die Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG (FTTS)

Bei den Mitteln der Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung handelt es sich um Mittel, die zunächst der Freien Szene für den Veranstaltungsbetrieb im damaligen Rotebühltheater zur Verfügung gestellt wurden (GRDrs 801/2005) und nach deren Auszug aus dem Rotebühlzentrum auf einen Beschluss des Verwaltungsausschusses hin durch das Kulturamt verwaltet wurden, um Mieten, Honorare und Technikkosten für Aufführungen der Freien Szene finanziell zu unterstützen (GRDrs 801/2010). Während der Nutzungsperiode der Interimsspielstätte Ost (15.06.2014 bis 30.06.2015) wurden die Mittel zur Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung umgewidmet und als institutionelle Zuwendung zur Unterhaltung des Spielbetriebs der Interimsspielstätte zur Verfügung gestellt (GRDrs 377/2014), nach Auszug aus der Interimsspielstätte schließlich wieder in Form eines Projektmittelfonds zur Verwaltung an das Kulturamt übergeben.
Mit der Gründung der FTTS hat die Freie Szene im Jahr 2018 schließlich eine Interessenvertretung erhalten. Mit dem Ziel, die FTTS zu stärken – auch in Hinblick auf den Betrieb der geplanten eigenen Spielstätte – wurden die Mittel der Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung in Höhe von 160.000 EUR p. a., ab 2020, zunächst befristet, zur Selbstverwaltung an die FTTS übergeben (GRDrs 789/2019).

Die Weitergabe der Mittel an die Künstler*innen ist gemäß der „Richtlinie zur Aufführungsförderung bei Aufführungen und Wiederaufnahmen der Freien Tanz- und Theaterszene“ (Anlage 1 zu GRDrs 775/2023) geregelt, die zunächst Ensembles und Einzekünstler*innen unterstützt, die von der Stadt Stuttgart über Projektmittel im Rahmen des jurierten Innfonds gefördert werden. Innovative und künstlerisch bedeutsame Aufführungen können darüber hinaus gefördert werden, sofern Mittel zur Verfügung stehen.

Die Selbstverwaltung der Mittel der Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung soll weiterhin und ab 2024 mit der neuen Richtlinie weiter fortgeführt werden. Um den dadurch entstehenden personellen Aufwand der FTTS zu decken, können aus Mitteln der Aufführungsförderung wie in Vorjahren (GRDrs 789/2019 und GRDrs 23/2022) maximal 20.000 EUR zweckgebunden für Personalkosten entnommen werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Ergebnishaushalt 2023 bei Kostenart 43180000 – Zuschüsse im übrigen Bereich, Auftrag 417DAKU20 – Projektmittel Innovationsfonds Theater und Tanz – zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Richtlinie zur Aufführungsförderung bei Aufführungen und Wiederaufnahmen der Freien Tanz- und Theaterszene

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