Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 304/2014
Stuttgart,
05/19/2014



Zuwendungen 2014 an Schulen in freier Trägerschaft



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich04.06.2014



Beschlußantrag:

1. Für die in Anlage 1 aufgeführten allgemein bildenden Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft werden in Haushaltsjahr 2014 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Zuwendungen im Gesamtbetrag von 2.028.785 € bewilligt.

2. Für die Abendrealschule Stuttgart, das Abendgymnasium der Volkshochschule Stuttgart e. V. und das Abendgymnasium der C.G. Zimmermann GmbH Handelsschule Stuttgart – alle drei sind staatlich anerkannte Ersatzschulen im Bereich der Erwachsenenbildung – werden in Anlehnung an die Zuwendungspraxis für die unter Ziffer 1 genannten Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Zuwendungen im Gesamtbetrag von 27.552 € bewilligt. 3. Neu in die Förderung aufgenommen wird ab 2014 die Raiffeisen-Grundschule Feuerbach. Der Schulbetrieb wurde zum Schuljahr 2009/2010 aufgenommen. Der Zuwendungsbetrag liegt 2014 bei 3.136 € und ist im Gesamtbetrag unter Ziffer 1 enthalten.


Begründung:


Die in Anlage 1 genannten, auf gemeinnütziger Grundlage arbeitenden allgemein bildenden Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft sowie die Abendschulen erhalten – wie auch im Vorjahr – ohne Rechtsverpflichtung von der Stadt Stuttgart eine Zuwendung zu den laufenden sächlichen Kosten (Betriebskostenzuschuss). Nach §17 Abs. 6 Privatschulgesetz kann das Land die Gewährung staatlicher Zuschüsse davon abhängig machen, dass die Schule von der Gemeinde, in der sie sich befindet, einen angemessenen Beitrag erhält.

Die Zuwendungshöhe sowohl der als Ersatzschulen anerkannten oder genehmigten allgemein bildenden Schulen und Sonderschulen als auch der Abendrealschule und der Abendgymnasien orientiert sich an der Anzahl der Stuttgarter Schüler/Schülerinnen und an den für die Schulart im Jahr 2002 geltenden Sachkostenbeitrag des Landes nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG).

Von der Stadt Stuttgart werden darüber hinaus finanzielle Förderungen für Schulen in freier Trägerschaft auch in Form ermäßigter Erbbauzinsen und ermäßigter Überlassungsentgelte geleistet. Im Jahr 2013 betrugen die mittelbaren Zuwendungen 908.785 Euro.


1. Allgemein bildende Schulen und Sonderschulen

In den Jahren 1998 bis 2003 betrug der Zuwendungssatz 60% des maßgeblichen Sachkostenbeitrages des Vorjahres. Aufgrund des damaligen Haushaltssicherungskonzepts wurden ab 2003 die Fördersätze auf 60% der Sachkostenbeiträge nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) von 2002 gleich bleibend festgesetzt (GRDrs 156/2003).

Um die Finanzierungslücke im Schulhaushalt im Bereich der Pflichtaufgaben zu decken, wurden die Zuschüsse an die Schulen in freier Trägerschaft ab 2010 um 15%-Punkte von bisher 60% auf 45% des Sachkostenbeitrages 2002 abgesenkt (vgl. GRDrs 746/2009 und GRDrs 1417/2009).

Für die Grundschüler bzw. die Klassen 1 bis 4 der Waldorfschulen wird der niedrigste Sachkostenbeitrag für weiterführende Schulen (analog Realschulen) angesetzt, da nach dem FAG keine Sachkostenbeiträge für Kinder an Grundschulen vorgesehen sind. Aus der Übersicht (Anlage 1) sind die auf dieser Grundlage errechneten Zuwendungen pro Schüler/Schülerin sowie die Zuschusssummen für die einzelnen Schulen ersichtlich.

Auch bei den Schulen in freier Trägerschaft nimmt das Thema „Inklusion“ an Bedeutung zu. Die Auswirkungen auf die Finanzen sind zu verfolgen und zu hinterfragen. Im Schulversuch erhält jeweils die Sonderschule die Ressourcen (Lehrerstunden und der jeweilige Träger den Sachkostenbeitrag). Die sollen den inklusiv beschulten Kindern „mit“ gegeben werden. Bei städtischen Schulen untereinander lässt sich das regeln. Bezüglich einer trägerübergreifenden Kooperation mit einer Privatschule gibt es bislang keine Erfahrungen. Es ist derzeit nicht absehbar, wie das Land die Finanzierung solcher Kooperationen regeln will.


Dietrich-Bonhoeffer-Schule und Albert-Schweitzer-Schule (Sonderschulen für Erziehungshilfe in freier Trägerschaft)

Seit dem Jahr 2001 gilt eine geänderte Entgeltregelung auf Grund eines Rahmenvertrages zu §78 f SGB VII bzgl. der Finanzierung der Schulen für Erziehungshilfe am Heim. Dieses System bedeutet für den Bereich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim eine Abkehr vom Einheitspflegesatz pro Einrichtung und die Umstellung auf ein nach Leistungsbereichen differenziertes Entgeltsystem, das jedoch die Kosten für Erziehungshilfe und Schulbereich vermischt. Danach erhalten die privaten Schulen für Erziehungshilfe auf Antrag um die Schulentgelte erhöhte Beträge. Beide Schulen haben entsprechende Anträge gestellt.

Um nach außen deutlich zu machen, dass die Stadt- und Landkreise zu einer unbefristeten Übernahme der Schulkosten nicht bereit sind, hat der Städtetag Baden-Württemberg den Rahmenvertrag bezüglich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim zunächst zum 31.12.2002 gekündigt. Gleichzeitig wurde den Jugendhilfeträgern empfohlen, zunächst weiterhin die vereinbarten Entgelte für die Schulen für Erziehungshilfe im Rahmen der Jugendhilfe zu übernehmen.

Vor der Schiedsstelle wurde einer der Anträge als Musterverfahren verhandelt. Es liegt noch immer keine abschließende Entscheidung vor.

Um die Zahlungsabwicklung zu vereinfachen und Überzahlung zu vermeiden, wurde vereinbart, dass das Schulverwaltungsamt dem Jugendamt den Zuschuss (702,90 € pro Schüler/Jahr) überträgt. Das Jugendamt stockt diesen Satz um den Betrag auf, der zur Erreichung der Entgelte nach der Rahmenvereinbarung fehlt. Der Anteil des Schulverwaltungsamts beträgt 2014 für 276 Schüler (150 an der Albert-Schweitzer-Schule sowie 126 an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule) 194.000 €.

Das bisherige Verfahren wird bis zum Inkrafttreten neuer Vereinbarungen weitergeführt.


Miete für die Nutzung von Schulräumen durch die Albert-Schweitzer-Schule an der GWRS Ostheim und an der Hohensteinschule

Aufgrund der Ausweitung des Modellprojekts „Außenklassen von privaten Schulen für Erziehungshilfen“ hat die Albert-Schweitzer-Schule Außenklassen in der GWRS Ostheim und in der Hohensteinschule eingerichtet. Da die Schule bzw. deren Träger eine Zuwendung zu den laufenden Betriebskosten erhält, wäre eine gleichzeitige unentgeltliche Überlassung von Schulräumen eine Doppelförderung des gleichen Sachverhalts. Um jedoch zu verhindern, dass dem privaten Schulträger eine Finanzierungslücke entsteht, da eine Berücksichtigung der Mietkosten durch das Jugendamt bzw. die mit dem Jugendamt abgeschlossenen Rahmenvereinbarung für den Bereich der Erziehungshilfe erst durch eine neu verhandelte Vereinbarung aufgefangen werden kann, wird der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt an das Jugendamt überträgt, wie im Vorjahr, um das Mietentgelt (ca. 34.600 € Miet- und Nebenkosten pro Schuljahr) vermindert.


Miete für die Nutzung von Schulräumen durch die Dietrich-Bonhoeffer-Schule an der Carl-Benz-Schule und an der Körschtalschule Plieningen

Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule hat zum Schuljahr 2011/2012 an der Carl-Benz-Schule und der Körschtalschule Außenklassen gebildet. Aus den gleichen Gründen wird analog wie bei der Albert-Schweitzer-Schule verfahren. Der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt für die Dietrich-Bonhoeffer-Schule an das Jugendamt überträgt, wird um das Mietentgelt (ca. 24.535 € Miet- und Nebenkosten pro Schuljahr) vermindert.


2. Abendrealschule und Abendgymnasien

Der Zuwendungssatz der Abendschulen wurde ab 1997 mit 15% des für die jeweilige Schulart maßgeblichen Sachkostenbeitrages des Landes festgelegt. Entsprechend des Beschlusses des VA vom 25. Juni 2003 wurden die Fördersätze auf 15% des Satzes der Sachkostenbeiträge nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) von 2002 festgeschrieben.

Die Zuschüsse 2014 berechnen und verteilen sich wie folgt:
Einrichtung
Zuschuss je
Schüler/
Schülerin
Schüler
gesamt
Stuttgarter
Schüler/
Schülerin
Gesamt-
zuschuss
Abendreal-
schule
80,40 €
84
43
3.457 €
Abendgym-
nasium
der VHS
87,30 €
502
256
22.349 €
Abendgym-
nasium der Zimmermann GmbH Handelsschule
87,30 €
41
20
1.746 €
Gesamt
627
319
27.552 €
Zum Vergleich Vorjahr
669
323
27.804 €


3. Raiffeisen-Grundschule Feuerbach

Das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Schule und Bildung, hat am 10. September 2009 nach §4 des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG) der Schulgenossenschaft Raiffeisenschule Stuttgart eG die Genehmigung erteilt, ab 11. September 2009 in 70469 Stuttgart-Feuerbach, Dieselstraße 36, eine private Grundschule als Ersatzschule zu errichten und zu betreiben. Die Raiffeisen-Schule Stuttgart eG hat städtische Zuschüsse zu den laufenden Sachkosten beantragt. Die Wartefreist von drei Jahren für die Gewährung von Landeszuschüssen nach §17 PSchG ist erfüllt. In Anlehnung daran wird die Raiffeisen-Grundschule Feuerbach ab 2014 in die Förderung mit aufgenommen.

Lt. Amtlicher Schulstatistik vom Oktober 2013 werden an der Raiffeisen-Grundschule Feuerbach insgesamt 16 Kinder (davon 13 aus Stuttgart) unterrichtet.


Finanzielle Auswirkungen

Die Zuwendungen für die allgemein bildenden Schulen, die Sonderschulen und die Abendschulen in freier Trägerschaft in Höhe von 2.056.337 € werden im Ergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt – unter dem Kostenträger 40215003000 „Förderung von Schulen in anderer Trägerschaft“, Sachkonto 43180000 verbucht. Im Haushaltsplan 2014 sind 2.044.000 € veranschlagt. Der Fehlbetrag in Höhe von 12.400 € wird durch Budgetumbuchung innerhalb des Teilhaushalts 400 – Schulverwaltungsamt gedeckt.


Beteiligte Stellen

Referate WFB und SJG




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Zuwendungsberchnung




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Anlage 1 zur GRDrs 2014.xlsxAnlage 1 zur GRDrs 2014.xlsx