Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5603-00
GRDrs 411/2020
Stuttgart,
05/20/2020



COVID 19 - Auswirkungen auf den Sport;
Stuttgarter Sportförderung - Zuschüsse für abgesagte oder verschobene Großsportveranstaltungen im Jahr 2020




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich27.05.2020



Beschlußantrag:

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus und der damit verbundenen Untersagung von Großsportveranstaltungen bis 31. August 2020 mussten die jährlich wiederkehrenden Großsportveranstaltungen „EnBW DTB-Pokal“, „Stuttgart-Lauf“ und „German Open Championships“ für das Jahr 2020 abgesagt oder verschoben werden.

Die Ausrichter dieser Sportveranstaltungen erhalten zur teilweisen Deckung der Kosten, die im Vorfeld für die Vorbereitung und Organisation der Veranstaltungen angefallen sind, Zuschüsse in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal bis zu der im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellten Zuschusshöhe.

Der Gemeinderat beschließt im Einzelnen:

1. EnBW DTB-Pokal
2. Stuttgart-Lauf
3. German Open Championships (GOC)
4. Der Aufwand in Höhe von bis zu 305.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 2020 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Kostengruppe 43100, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.

5. Für die Zuschüsse gelten jeweils die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Landeshauptstadt Stuttgart.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Als Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus bleiben nach Mitteilungen der Bundesregierung und des Landes Baden-Württemberg mindestens bis zum 31. August 2020 Großveranstaltungen, wie etwa größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, untersagt. Konsequenterweise wurden die o. g. Sportveranstaltungen abgesagt bzw. verschoben.

Sowohl der EnBW DTB-Pokal als auch der Stuttgart-Lauf und die German Open Championships sind von großer Bedeutung für die Sportstadt Stuttgart und seit Jahrzehnten nachhaltig etabliert. Sie sind wichtige Säulen der Sportstadt Stuttgart, fest im städtischen Sportveranstaltungskalender verankert und sollen auch in den kommenden Jahren stattfinden.

Der EnBW DTB-Pokal sollte vom 20. bis 22. März 2020 bereits zum 37. Mal in Stuttgart stattfinden. Für Spitzenturnerinnen und -turner aus aller Welt gehört diese Veranstaltung zum festen Bestandteil ihres Jahresprogramms. Stuttgart gilt als Turn-Metropole – die jahrzehntelange Tradition des DTB-Pokals im Kunstturnen, die Turn-Weltmeisterschaften 2007, der Gymnastik-Weltcup 2014 (Rhythmische Sportgymnastik), die Gymnastik-WM 2015 und die Turn-WM Stuttgart 2019 stehen für diesen Titel.

Der Stuttgart-Lauf findet seit über 25 Jahren statt und ist das bedeutendste jährliche Breitensportereignis in der Landeshauptstadt. Der Lauf trägt erheblich zur Stärkung des Rufs von Stuttgart als Sportstadt bei und stellt einen wichtigen Standortfaktor dar. Der Württembergische Leichtathletikverband wickelt die Organisation und Durchführung des Stuttgart-Laufs komplett in Eigenregie ab. Damit ist diese Veranstaltung unter den großen Laufevents in Deutschland die einzige, die von einem Sportverband veranstaltet wird. 2020 sollte der Stuttgart-Lauf am 27. und 28. Juni stattfinden. Die Veranstalter prüfen derzeit Alternativen für eine mögliche, modifizierte Durchführung im Herbst 2020.

Die German Open Championships (GOC) werden seit 2004 in Stuttgart durchgeführt und sind die größte Tanzsportveranstaltung Europas im Amateurbereich, sowohl was die Sportler-/Zuschauerzahlen, als auch die Veranstaltungsdauer (fünf Tage) betrifft. Sie gehören zu den am hochkarätigsten besetzten Tanzsportturnieren weltweit. Die GOC sind für das Image von Stuttgart von großer Bedeutung, ebenso für die Belegung der Hotels, die Umsätze der Gastronomie und des Einzelhandels – gerade in den sonst eher schwächer frequentierten Sommermonaten. Im Jahr 2020 sollten sie vom 11. bis 15. August stattfinden.

In Vorbereitung der Veranstaltungen und im Sinne einer vorausschauenden und wirtschaftlichen Planung sind bei den Ausrichtern unter anderem Kosten für Projektplanung, Teilnehmermanagement, Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung entstanden. Diese sind in großen Teilen nicht erstattungsfähig. Ihnen stehen bedingt durch die Absage der Veranstaltungen auch kaum Einnahmen entgegen. Zur Deckung des entstandenen Fehlbetrags soll den Ausrichtern daher auf Nachweis und Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten ein Zuschuss bis maximal in Höhe des vorgesehenen Festbetragszuschusses gewährt werden.



Finanzielle Auswirkungen


1. EnBW DTB-Pokal
2. Stuttgart-Lauf
3. GOC




Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer

Anlagen

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<Anlagen>



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