Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 857/2015
Stuttgart,
10/13/2015



Einrichtung der Landwirtschaftlichen Schule Stuttgart-Hohenheim als eigenständige Schule aufgrund der Auflösung des Schulverbunds mit der Staatsschule für Gartenbau



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich28.10.2015



Beschlußantrag:

1. Der Einrichtung der Landwirtschaftlichen Schule Stuttgart-Hohenheim als eigenständige Schule (eigene Dienststelle) zum 1.1.2016 mit den Schularten

- Berufsschule Agrarwirtschaft, Schwerpunkt pflanzlicher Bereich (Florist/in, Gärtner/in)
- Berufsschule Agrarwirtschaft, Schwerpunkt tierischer Bereich (Tierwirt/in)
- Sonderberufsschule Agrarwirtschaft, Schwerpunkt pflanzlicher Bereich (Gartenbaufachwerker/in)
- 2-jähriges Berufskolleg Biotechnologie
- Meisterschule Floristen

wird zugestimmt.

2. Die Berufsschule Agrarwirtschaft, Schwerpunkt tierischer Bereich (Tierwirt/in) wird zum Ende des Schuljahres 2015/16 aufgehoben.


Begründung:


Zu Beschlussziffer 1:

Die Landwirtschaftliche Schule Stuttgart-Hohenheim steht in der Trägerschaft der Stadt Stuttgart. Sie hat bisher einen Schulverbund mit der Staatsschule für Gartenbau in der Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg gebildet. Das heißt, die beiden Schulen standen unter einer Schulleitung und werden unter einer Dienststellen-Nummer geführt, haben jedoch wie eingangs dargestellt zwei verschiedene Schulträger.

Die Staatsschule für Gartenbau wird auch weiterhin in der Schulträgerschaft des Landes bleiben, allerdings hat es einen Zuständigkeitswechsel innerhalb der Landesministerien gegeben:

Mit Wirkung zum 1.9.2015 hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Trägerschaft für die Fachschule für Gartenbau und den Versuchsbetrieb für Gartenbau übernommen. Bisher war die Staatsschule für Gartenbau und der Versuchsbetrieb für Gartenbau Teil der Universität Hohenheim und damit dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst zugeordnet.

Die Stadt Stuttgart hat daher beim Regierungspräsidium Stuttgart nachgehakt, ob sich daraus auch Auswirkungen auf die in der Trägerschaft der Stadt Stuttgart stehende Landwirtschaftliche Schule Hohenheim ergeben und welche Verfahrensschritte von der Stadt Stuttgart gegebenenfalls vorzunehmen sind. Daraufhin ist am 28.9.2015 eine schriftliche Antwort bei der Stadt Stuttgart eingegangen. Demnach hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Absicht, eine eigene Dienststelle für die Staatsschule für Gartenbau einzurichten. Dadurch wird der bisher bestehende Verbund aus Staatsschule für Gartenbau und Landwirtschaftlicher Schule Hohenheim aufgelöst und es bedarf eines Einrichtungsverfahrens gemäß § 30 Schulgesetz für die Landwirtschaftliche Schule als neue, eigenständige Dienststelle – siehe Anlage.

Das Einrichtungsverfahren ist somit aus formalen Gründen notwendig. An der Landwirtschaftlichen Schule Hohenheim werden weiterhin die gleichen Schularten bzw. Bildungsgänge geführt wie bisher.

Für das Einrichtungsverfahren muss dargestellt werden, wo die Bildungsgänge räumlich verortet werden. Auch hier ergeben sich zu der bisherigen Unterbringung im Wesentlichen keine Änderungen – mit Ausnahme der neuen Außenstelle in der Industriestr. 28 in Stuttgart-Vaihingen. Die Beschlussfassung und notwendige Mittelbereitstellung zur Anmietung dieser interimsweisen Ersatzaußenstelle für die zum Ende des Schuljahres 2014/15 entfallenen Außenstellen in der Paracelsusstr. 36A und 44 sowie in der Scharnhauser Str. 19 in Stuttgart-Plieningen ist ebenfalls in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.10.2015 vorgesehen – siehe GRDrs. 719/2015.

Der Landwirtschaftlichen Schule werden seitens des Schulträgers an folgenden Stellen Unterrichtsräume zur Verfügung gestellt – unter der Voraussetzung, dass die Anmietung des Mietobjekts Industriestr. 28, 4. OG beschlossen ist:

- Schloss Westhof Nord in Stuttgart-Hohenheim (einschließlich Sitz der Schulleitung)
- Filderhauptstr. 155 in Stuttgart-Plieningen
- Paracelsusstr. 2 in Stuttgart-Plieningen
- Industriestr. 28 in Stuttgart-Vaihingen (Interimsaußenstelle – kann voraussichtlich ab Frühjahr 2016 bezogen werden.)

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beabsichtigt, die neue Dienststelle für die Staatsschule zum Beginn des folgenden Haushaltsjahrs, d.h. zum 1.1.2016, einzurichten. Analog dazu muss auch der Einrichtungsbeschluss für die Landwirtschaftliche Schule Hohenheim mit Wirkung vom 1.1.2016 an getroffen werden.


Zu Beschlussziffer 2:

Beim Ausbildungsberuf Tierwirt/in handelt es sich um einen sog. Splitterberuf. Seit Jahren wird in diesem Beruf an der Landwirtschaftlichen Schule die Mindestschülerzahl von 16 – selbst bei jahrgangsübergreifender Beschulung – nicht mehr erreicht. Vor diesem Hintergrund und im Zuge der Qualitätssicherung bei zentraler Beschulung ist der Beruf Tierwirt/in an der Landwirtschaftlichen Schule auslaufend. Im Schuljahr 2015/16 werden nur noch drei Schüler im 3. Ausbildungsjahr beschult, da den Schülern kein Wechsel des Ausbildungsortes zugemutet werden sollte. Neue Schüler/innen in der Eingangsklasse wurden nicht mehr aufgenommen.

Da der Einrichtungsbeschluss für die Landwirtschaftliche Schule Hohenheim wie oben dargelegt zum 1.1.2016 gefasst werden muss, ist es aus rechtlichen Gründen notwendig, diese Schulart für die drei Schüler für das laufende Schuljahr 2015/16 einzurichten. Da aber vom Schuljahr 2016/17 an keine Schüler mehr in diesem Ausbildungsberuf an der Landwirtschaftlichen Schule beschult werden, wird der Ausbildungsberuf zum Ende des Schuljahres 2015/16, d.h. zum 31.7.2016, aufgehoben.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 23.9.2015




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Anlage RPS-Schreiben 2015-09-23.pdfAnlage RPS-Schreiben 2015-09-23.pdf