Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 118/2022
Stuttgart,
03/18/2022



Weitergabe Fördermittel für Schnellbuslinie X7 an die SSB



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.05.2022
04.05.2022



Beschlußantrag:




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Land Baden-Württemberg hat der Landeshauptstadt Stuttgart die Betriebskosten der Expressbuslinie X7 von Dezember 2019 bis Dezember 2021 mit insgesamt 1,25 Mio. EUR gefördert. Die Schnellbuslinie X7 führt von Harthausen nach Stuttgart-Degerloch und überlagert bzw. erweitert das Angebot der bestehenden Linie 77. Die Linie X7 ist neben der X1, X2 und X4 ein weiterer Baustein des im Luftreinhalteplan beschriebenen zusätzlichen ÖPNV-Angebots. Durch die direkte Anbindung der Schnellbuslinie X7 an den zentralen Umsteigebahnhof Degerloch mit insgesamt fünf Stadt-/Zahnradbahnlinien und die abschnittsweise Führung der Linie auf der B27 wurde ein deutlich
attraktiveres und schnelleres ÖPNV-Angebot aus diesem Teil der Filder in die Stuttgarter Innenstadt geschaffen. Ähnlich wie bei den Schnellbuslinien X2 und X4 werden auch bei der Linie X7 ausschließlich Busse mit alternativer Antriebstechnologie (Hybridbusse) und WLAN-Ausstattung eingesetzt.
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat nach vorausgegangenen Gesprächen mit dem Verkehrsministerium am 01. September 2021 einen Förderantrag für die Finanzierung der Betriebskosten für den Weiterbetrieb (Folgefinanzierung) der Expressbuslinie X7 vom 12. Dezember 2021 bis 30. September 2024 gestellt. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat am 21. Oktober 2021 die Förderung der Expressbuslinie X7 als Beitrag zur Luftreinhaltung Stuttgart bewilligt.
Die Landeshauptstadt Stuttgart erhält vom Verkehrsministerium im Förderzeitraum vom 12. Dezember 2021 bis zum 30. September 2024 eine Zuwendung von 2.141.759,23 EUR, was 75 Prozent des ermittelten Gesamtdefizits der Linie beträgt.

Die Auszahlung an die Landeshauptstadt Stuttgart erfolgt im Förderzeitraum jeweils zum Jahresende in drei Teilen und in einer Schlussabrechnung nach dem Förderzeitraum.
Für das erste Betriebsjahr 2022 erhält die LHS Fördermittel in Höhe von 631.978,90 EUR. Für die Betriebsjahre 2023 und 2024 erfolgt die Auszahlung auf Basis von entsprechenden Mittelanforderungen auf der Grundlage und den Berechnungen nach dem Förderprogramm.

Finanzielle Auswirkungen

Die Zuwendung an die SSB AG AG i.H.v. 631.978,90 EUR für das Betriebsjahr 2022 und für die Betriebsjahre 2023 und 2024 in Höhe der vom Land an die LHS ausbezahlten Tranchen wird im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 – Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – finanziert. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aus den Fördermitteln des Landes im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 – Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, Kontengruppe 31400 – laufende Zuweisungen und Zuschüsse in entsprechender Höhe.


Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben mitgezeichnet.




Dr. Frank Nopper

Anlagen

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