Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 596/2021
Stuttgart,
07/14/2021


Fortsetzung 365-Euro Tickets: Scool-Abo und Azubi-Abo



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich28.07.2021

Bericht:

Azubi-Abo für 365 Euro
Der mit GRDrs 675/2020 zum 1. September 2020 eingeführte Zuschuss für das Ausbildungs-Abo betrug 29,45 EUR. Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung der Stadt Stuttgart. Er wird an alle Abonnent*innen mit einem Wohnsitz in Stuttgart gezahlt. Ziel war die Einführung eines 365-Euro Tickets für diesen Personenkreis.

Nach der Tarifanpassung des VVS beträgt der Gesamtpreis für das Ausbildungs-Abo seit dem 1. April 2021 61,50 EUR, vorher betrug der Gesamtpreis 59,90 EUR.
Um das 365 Euro-Ticket auch nach der Preisanpassung der VVS aufrecht erhalten zu können, wurde eine Erhöhung des Zuschusses um 1,60 EUR pro Monat ab dem 1. April 2021 erforderlich. Dieser Zuschusserhöhung wurde mit der GRDrs 51/2021 zugestimmt. Somit bleibt der Eigenanteil der in Stuttgart wohnenden Berechtigten konstant bei 365,40 EUR pro Jahr. Der Kreis der Berechtigten bleibt unverändert.

Scool-Abo für 365 Euro
Das Scool-Abo wird seit sieben Jahren mit einem verbundweit einheitlichen Zuschuss von 11,50 EUR bezuschusst. Dieser Zuschuss erhöht sich zum 01.09.2021 auf 15,00 Euro. Der Zuschuss wird an alle Schüler*innen der Stuttgarter Schulen gezahlt, unabhängig vom Wohnsitz. Die Erhöhung des Zuschusses ist eine gemeinsame Entscheidung aller Schulwegkostenträger des VVS (Verbundlandkreise und LHS). Die Verbundlandkreise haben der Erhöhung bereits zugestimmt. Die Zuschussbewilligung ist in der Satzung der LHS verankert. Es ist somit, im Gegensatz zum Bonus, keine freiwillige Leistung der LHS. Die Anpassung des § 8 (2) der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten vom 1. August 2014 ist zwingend erforderlich.

Das Scool-Abo wird derzeit zusätzlich mit einem Bonus in Höhe von 10,00 EUR bezuschusst. Dieser Bonus ist eine freiwillige Leistung der LHS und wird an alle Schüler*innen der Stuttgarter Schulen gezahlt, die einen Wohnsitz in Stuttgart haben. Dadurch ergibt sich für diese Schüler*innengruppe bei in der Regel 11 Abbuchungen derzeit ein Jahresbetrag von 365 Euro (GRDrs 675/2020).
Durch die Tarifanpassung des VVS beim Scool-Abo zum 01.09.2021 erhöht sich der Gesamtpreis des Scool-Abos für alle Nutzer*innen von 54,70 EUR auf 56,15 EUR. Die Erhöhung beträgt je Ticket 1,45 EUR.

Bei einer Erhöhung des satzungsmäßigen Zuschusses um 3,50 EUR (von 11,50 EUR auf 15,00 EUR) könnte die Höhe des freiwilligen Schülerbonus auf 6,50 EUR reduziert werden. Zur Aufrechterhaltung des 365-Euro-Tickets muss jedoch die Tariferhöhung in Höhe von 1,45 EUR gegengerechnet werden und der Bonus kann in Summe lediglich um 2,05 EUR reduziert werden. Für die Monate vor Entscheidung über den Doppelhaushalt (September bis Dezember 2021) werden die Mehrkosten in Höhe von 1,45 EUR pro Ticket, welche sich durch die Tariferhöhung ergeben, im Teilergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt gedeckt.

Mit der GRDrs 287/2021 wurde der Erhöhung des Zuschusses auf 15,00 Euro und der Aufrechterhaltung des 365 Euro Tickets zugestimmt.

Die beschlossenen freiwilligen Zahlungen der Stadt Stuttgart sichern somit das 365-Euro Ticket für Auszubildende und Schüler*innen bis zur nächsten Tariferhöhung des VVS.


Finanzielle Auswirkungen

Azubi-Abo für 365 Euro
Für die Bezuschussung des Ausbildungs-Abos wurden im Rahmen der Erstellung des DHH 2020/2021 jährlich 3,72 Mio. EUR bereitgestellt.

Durch die Tariferhöhung des VVS erhöht sich der Zuschuss ab dem Monat April um monatlich 1,60 EUR je Ticket. Monatlich entstehen somit Mehrkosten in Höhe von bis zu 16.800 EUR (1,60 EUR x 10.500 Tickets). Ab 2022 entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von 201.600 EUR (16.800 EUR x 12 Monate).

Scool-Abo für 365 Euro

Aufgrund der Zuschusserhöhung entstehen für die LHS als zuständigem Schulwegkostenträger folgende Mehrkosten für auswärtige Schüler*innen:
Aktuell werden in dieser Personengruppe monatlich ca. 7.500 Tickets bezuschusst. Somit entstehen durch die Erhöhung des Zuschusses um 3,50 EUR monatliche Mehrkosten in Höhe von 3,50 EUR x 7.500 Tickets = 26.250 EUR für auswärtige Schüler*innen. Die Tarifanpassung des VVS wird für diese Personengruppe nicht ausgeglichen.

aktuellab 01.09.2021
Gesamtpreis54,70 Euro56,15 Euro
Zuschuss11,50 Euro15,00 Euro
Grundpreis Schüler*in43,20 Euro41,15 Euro

Aufgrund der Tarifanpassung entständen folgende Mehrkosten für Schüler*innen an Stuttgarter Schulen mit Wohnort in Stuttgart (365-Euro-Ticket für Schüler):
Aktuell werden in dieser Personengruppe monatlich ca. 25.500 Tickets bezuschusst. Der Ausgleich der Tariferhöhung, der notwendig ist um das 365-Euro-Ticket aufrecht zu erhalten, führt bei einer Erhöhung von 1,45 EUR monatlich zu Mehrkosten in Höhe von 36.975 EUR.

Aufgrund der Tarifanpassung entstehen folgende Mehrkosten für Schüler*innen an Stuttgarter Schulen, welchen ein kostenloses Scool-Abo zusteht:
Derzeit werden in dieser Personengruppe monatlich ca. 800 Tickets voll bezuschusst. Aufgrund der Tariferhöhung von 1,45 EUR (Gesamtpreis steigt von 54,70 EUR auf 56,15 EUR) entstehen somit Mehrkosten in Höhe von ca. 1.160 EUR monatlich.

Berechnung der Mehrkosten:

Monatliche MehrkostenMehrkosten ab 2022 (11 Monate)
Auswärtige Schüler* innen7.500 Tickets x 3,50 Euro Zuschuss = 26.250 Euro26.250 Euro x 11 Monate =
288.750 Euro
Schüler*innen mit kostenlosem Scool-Abo800 x 1,45 Euro = 1.160 Euro1.160 Euro x 11 Monate =
12.760 Euro
Zwischensumme27.410 Euro301.510 Euro
Schüler*innen mit Wohnort in Stuttgart25.500 Tickets x 1,45 Euro = 36.975 Euro36.975 Euro x 11 Monate =
406.725 Euro
Gesamtsumme708.235 Euro

Berechnung der zukünftigen Gesamtkosten:

Monatliche KostenJährliche Kosten
(11 Monate)
Auswärtige Schüler* innen7.500 Tickets x 15 Euro Zuschuss = 112.500 Euro112.500 Euro x 11 Monate =
1.237.500 Euro
Schüler*innen mit kostenlosem Scool-Abo800 Tickets x. 56,15 Euro =
44.920 Euro
44.920 Euro x 11
Monate =

494.120 Euro
Zwischensumme1.731.620 Euro
Schüler*innen mit Wohnort in Stuttgart25.500 Tickets x 22,95 Euro = 585.225 Euro585.225 Euro x 11 Monate =
6.437.475 Euro
Gesamtsumme8.169.095 Euro

Informationen zur Berechnung der Zuzahlung von 22,95 EUR für Schüler*innen mit Wohnort in Stuttgart (365-Euro-Ticket): 15 EUR Zuschuss + 7,95 EUR freiwilliger Bonus der LHS.

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Bonus 44290180
406
406
Zuschuss Scool 44290120 öffentlich und 44290130 privat
302
302
Zuschuss Azubi 44290200
202
202
Finanzbedarf
1.212
1.212
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027ff.
TEUR
Bonus 44290180
3.075
3.075
Zuschuss Scool öffentl. 44290120
3.140
3.140
Zuschuss Scool privat 44290130
1.244
1.244
Zuschuss Azubi 44290200
3.920
3.920

Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB wurden beteiligt.
Das Referat WFB gibt an dieser Stelle zu bedenken, dass sich grundsätzlich die Frage stellt, ob das 365-Euro-Ticket nicht lediglich symbolischen Charakter haben kann, da die dauerhafte Beibehaltung von 365-Euro-Tickets auf Grund von Tariferhöhungen fortlaufend Mehrbedarfe zur Folge hat. Zu hinterfragen ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass das Ticket durch eine Anerkennung von Tarifsteigerungen für die Eltern/ Familien faktisch immer günstiger wird. Nicht nur im Hinblick auf den sich reduzierenden prozentualen Anteil an Ticketkosten, sondern auch im Hinblick auf allgemeine Kostenentwicklungen und stetig steigende Gehälter. Es muss also grundsätzlich hinterfragt werden, ob man die 365 Euro pro Jahr dauerhaft beibehalten kann und möchte. Es handelt sich schlussendlich ausschließlich um eine freiwillige Leistung der LHS, die die stetige Aufgabenerfüllung in anderen Bereichen (vor allem auch von Pflichtaufgaben), auf Grund ihres stetig steigenden finanziellen Umfangs erschweren wird. Im Rahmen der bereits begonnenen Aufgabenkritik müssen vor allem derartige, rein freiwillige Leistungen ohne Rechtsgrundlage deutlich niedriger priorisiert werden als Pflichtaufgaben, deren stetige Erfüllung von den Kommunen gewährleistet werden muss.

Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.






Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:


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