Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1195/2017
Stuttgart,
11/02/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Haushalt 2018/2019 Antrag Nr. 49
Natur im Ganztag


Beantwortung / Stellungnahme


I. „Natur im Ganztag“

Bedeutung der Naturpädagogik

Naturpädagogik will die ökologische, wirtschaftliche und soziale Bedeutung der Natur für die Zukunft des Menschen vermitteln und kann zudem einen sehr breiten Bildungsauftrag erfüllen. In diesem Kontext ist eine Etablierung eines Modells „Natur im Ganztag“ eine große Bereicherung für Stuttgarter Grundschüler. Kinder und Jugendliche könnten anhand ihrer Naturerfahrungen ihre Stellung als Mensch in den Ökosystemen der Natur erfassen. Durch Umweltbildung könnten sie erlernen, dass die intellektuellen und technischen Möglichkeiten verantwortliches Handeln erforderten. In der Kindheit werden Charaktereigenschaften, Werte und Normen geprägt. Der Spaß am Naturerlebnis kann junge Menschen insbesondere aus stark besiedelten Gebieten dazu bringen, sich als wichtigen Teil der Natur zu erkennen. Kinder und Jugendliche können nicht nur die Natur als äußere Lebensumwelt des Menschen direkt pädagogisch angeleitet erleben, sondern auch ihre Umwelt selbstständig erkunden und spielerisch erfahren. Dazu braucht es „städtischen Naturerfahrungsräume“.

Naturpädagogik ist mehr als „raus zu gehen“. Naturpädagogik ist ein wesentlicher Bestandteil zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung, eine der sechs Leitperspektiven des Bildungsplan Baden-Württemberg. Ziel der Bildung für nachhaltige Entwicklung ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene für nachhaltiges Denken und Handeln zu begeistern, jeden auf seine Art. Sie gibt Menschen die Möglichkeit, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln - hier und jetzt - aber auch auf künftige Generationen oder das Leben in anderen Regionen der Welt auswirkt. Die Arbeit im Handlungsfeld Natur und Umwelt braucht in besonderem Maße Lernpartnerschaften mit Einrichtungen aus dem lokalen und regionalen Umfeld. Diese sollte sich an den pädagogischen Bedürfnissen und den Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler orientieren und so gut wie möglich in die langfristig angelegte Schulentwicklung integriert werden.


Erfahrungen im Bereich der Naturpädagogik an Schulen

Grundschulen, Träger der Jugendhilfe und weitere Akteure der Bildung sind bereits im Bereich der Naturpädagogik aktiv. Exemplarische Hinweise deuten eine große Verschiedenheit an:

Diese aufgeführten naturpädagogischen Aktivitäten sind als Beispiele zu verstehen um die Bandbreite des Handelns zu verdeutlichen. In der genaueren Analyse wird man auf weitere Kooperationen im naturpädagogischen Bereich stoßen. Diese vielfältigen Ansatzpunkte werden im Rahmen einer Konzeption an den Stuttgarter Ganztagesgrundschulen Berücksichtigung finden.


Herausforderungen bei der Erstellung einer Konzeption

Bei der Erstellung einer Konzeption gilt es, die Vielfalt der „Außenräume“ (Wald, Weinberge, Fluss, Bauernhöfe, Parkanlagen, etc.) einzubinden und möglicherweise auch die bereits vorhandenen oder noch entstehenden Interessenskonflikte: Naturschutz versus Aktivitäten in der Natur zu thematisieren und gute Lösungen zu finden, damit die neuen Lernorte auch Erholung- und Schutzorte bleiben.

Gerade die Vernetzungen inhaltlicher Art machen die institutionelle Kooperation erforderlich. Die Vielzahl der unterschiedlichen Akteure und Institutionen macht deutlich, dass in Stuttgart zuerst eine Transparenz und dann eine Vernetzung der Bildungskateure im naturpädagogischen Feld erfolgen muss, um eine gemeinsame nachhaltige Konzeption „Natur im Ganztag“ zu erarbeiten, die die unterschiedlichen Aspekte und Potentiale der Naturpädagogik aufgreift, um einen Beitrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung zu leisten.


Relevante Institutionen und Akteure im Handlungsbereich in Stuttgart

Die Akteurslandschaft im Bereich der Umweltbildung und Naturpädagogik ist sehr breit. Schon eine erste Sichtung zeigt die Vielfalt der relevanten Akteure, die jeweils eigene Schwerpunkte, Konzepte und Ansätze vertreten:

Sicherlich lässt sich diese Aufzählung noch weiter ergänzen. In wieweit diese Akteure in der Entwicklung einer Konzeption berücksichtigt werden müssen, wäre zu klären.


Vorschlag zum weiteren Vorgehen

Die Verwaltung schlägt vor, dass analog zum Prozess „Musik im Ganztag“ in einem kooperativen, ämterübergreifenden Prozess, moderiert von der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft die Konzeption für strukturierte Angebote von Natur im Ganztag entwickelt wird. Dazu wird ein Runder Tisch einberufen und eine Arbeitsgruppe gebildet, die kontinuierlich an der Weiterentwicklung des Themas arbeitet. Eine enge Verzahnung zu dem bereits gestarteten Prozess vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt in Kooperation mit dem Kinderbüro ist selbstverständlich, zumal es sich in Teilen um die gleichen Akteure handelt.

An der Kooperation sollen beteiligt werden:
• Koordinator für Waldpädagogik des Garten-, Friedhofs- und Forstamts
• Kinderbeauftragte der Stadt Stuttgart
• Schulverwaltungsamt
• Amt für Umweltschutz
• Staatliches Schulamt Stuttgart
• Weitere Akteure im Bereich Wald-, Naturpädagogik
• Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft

Für die Entwicklung und Umsetzung des Konzepts wird es, neben der Einbeziehung unterschiedlicher externer Partner und ggf. dem Angebot von Schulungen für pädagogische Fach- und Lehrkräfte, zur Koordination des Handlungsfeldes und für den laufenden Betrieb entsprechende Stellen bei der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft und beim Schulverwaltungsamt brauchen.

Parallel zu dem Entwicklungsprozess können kurzfristig Praxisprojekte umgesetzt werden:
• Interessierte Schulen und ihre Kooperationspartner können mit Mitteln des Qualitätsentwicklungsfonds Pilotprojekte im Bereich der Naturpädagogik erproben, die von der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft begleitet werden, um damit einen Wissenstransfer zur Expertengruppe sicherzustellen. Die Entscheidung über diese Projekte trifft der Vergabeausschuss.
• Weitere Projekte im Kontext der Jugendhilfe, des Ganztags und an Schulen, die außerhalb des Förderbereichs des QE-Fonds liegen, werden ergänzend umgesetzt. Dafür könnten die beantragten Mittel in Höhe von 50.000,- p.a. verwendet werden.
Die Erkenntnisse aus den Praxisprojekten fließen in die Konzeption ein.

Insgesamt handelt es sich um einen Prozess der längerfristig angelegt ist, so dass zu den nächsten HH Beratungen ein konkreter Vorschlag zur Einrichtung der erforderlichen Stellen und zur Umsetzung des Konzepts vorgelegt werden kann.





Vorliegende Anträge/Anfragen

448/2017 Ziff. I Bündnis 90/Die Grünen




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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