Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 32 0344-03
GRDrs 1456/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/01/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2023



Zu einer lebenswerten Stadt gehört auch eine sichere und saubere Innnenstadt

Beantwortung / Stellungnahme



Es bedarf eines sorgfältig erarbeiteten Konzepts, um die Steigerung von Sicherheit und Sauberkeit in der Stuttgarter Innenstadt zu erzielen. Es werden verschiedene Einzelmaßnahmen aus unterschiedlichen städtischen Ämtern zusammenzuführen und zu priorisieren sein. Gleichzeitig wird auch die Händlerschaft und ihre Organisationen sowie die Gastronomie zu beteiligen sein.
Hierfür ist – auch angesichts des beantragten Budgets von je 3 Mio. EUR in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 – eine den Prozess leitende und bündelnde Stelle erforderlich; aber auch die Umsetzung des erarbeiteten Konzepts, die Koordinierung der einzelnen Maßnahmen und der dafür zuständigen Ämter und schließlich die finanzielle Verantwortung und Abwicklung müssen zentral gesteuert werden.

Dies ist ohne zusätzliche personelle Ressourcen nicht leistbar. Zwingend mit der Erarbeitung und Umsetzung des Konzepts ist daher die Schaffung einer Koordinationsstelle in Besoldungsgruppe A11 sowie einer Assistenzstelle in Entgeltgruppe EG 9a verbunden.
Es ist bereits heute absehbar, dass sich wesentliche Elemente der Aktivitäten im öffentlichen Straßenraum abspielen werden. Dies bekräftigt zusätzlich den Bedarf der beiden Sachbearbeiterstellen bei der Straßenverkehrsbehörde (Bürgerservice Veranstaltungsmanagement), wie mit den Stellenplananträgen 2765 und 2835 in Besoldungsgruppe A12 und A11 beantragt.

Deren Personalaufwände müssten aus den beantragten Mitteln gedeckt werden.

Daher können die in der ersten Vorlage angedeuteten Ansätze für Maßnahmen, um die Sicherheit und Sauberkeit in der Stuttgarter Innenstadt weiter zu verbessern, auch nicht kurzfristig in ein fertiges Konzept gegossen werden. Angesichts des vordringlich zu erarbeitenden Konzepts, das nicht unmittelbar zu umsetzbaren Maßnahmen führt, kann das beantragte Budget im Haushaltsjahr 2024 gekürzt werden.

Die folgenden, nicht abschließenden genannten Handlungsfelder wären zu berücksichtigen:





Vorliegende Anträge/Anfragen

2004/2023 CDU




Dr. Clemens Maier
Bürgermeister




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