Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz:
SOS 32 0344-03
GRDrs
1456/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/01/2023
Haushalt
2024/2025
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
04.12.2023
Zu einer lebenswerten Stadt gehört auch eine sichere und saubere Innnenstadt
Beantwortung / Stellungnahme
Es bedarf eines sorgfältig erarbeiteten Konzepts, um die Steigerung von Sicherheit und Sauberkeit in der Stuttgarter Innenstadt zu erzielen. Es werden verschiedene Einzelmaßnahmen aus unterschiedlichen städtischen Ämtern zusammenzuführen und zu priorisieren sein. Gleichzeitig wird auch die Händlerschaft und ihre Organisationen sowie die Gastronomie zu beteiligen sein.
Hierfür ist – auch angesichts des beantragten Budgets von je 3 Mio. EUR in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 – eine den Prozess leitende und bündelnde Stelle erforderlich; aber auch die Umsetzung des erarbeiteten Konzepts, die Koordinierung der einzelnen Maßnahmen und der dafür zuständigen Ämter und schließlich die finanzielle Verantwortung und Abwicklung müssen zentral gesteuert werden.
Dies ist ohne zusätzliche personelle Ressourcen nicht leistbar. Zwingend mit der Erarbeitung und Umsetzung des Konzepts ist daher die Schaffung einer Koordinationsstelle in Besoldungsgruppe A11 sowie einer Assistenzstelle in Entgeltgruppe EG 9a verbunden.
Es ist bereits heute absehbar, dass sich wesentliche Elemente der Aktivitäten im öffentlichen Straßenraum abspielen werden. Dies bekräftigt zusätzlich den Bedarf der beiden Sachbearbeiterstellen bei der Straßenverkehrsbehörde (Bürgerservice Veranstaltungsmanagement), wie mit den Stellenplananträgen 2765 und 2835 in Besoldungsgruppe A12 und A11 beantragt.
Deren Personalaufwände müssten aus den beantragten Mitteln gedeckt werden.
Daher können die in der ersten Vorlage angedeuteten Ansätze für Maßnahmen, um die Sicherheit und Sauberkeit in der Stuttgarter Innenstadt weiter zu verbessern, auch nicht kurzfristig in ein fertiges Konzept gegossen werden. Angesichts des vordringlich zu erarbeitenden Konzepts, das nicht unmittelbar zu umsetzbaren Maßnahmen führt, kann das beantragte Budget im Haushaltsjahr 2024 gekürzt werden.
Die folgenden, nicht abschließenden genannten Handlungsfelder wären zu berücksichtigen:
Ø
Verstärkter Einsatz von Städtischem Vollzugsdienst und privatem Sicherheitsdienst
Ø
Verstärkter Einsatz der mobilen Jugendarbeit
Ø
Anlaufstellen für Hilfesuchende („Bojen“) in der Innenstadt
Ø
Bespielung öffentlicher Plätze, Veranstaltungen
- Kleiner Schlossplatzes durch die Jugendhausgesellschaft
- „Junge Freiflächen“
- Sportveranstaltungen: CitySportEvent und U18 Beachvolleyball EM 2025
- Kommerzielle Veranstaltungen und Werbeaktionen
Ø
Verbesserte Infrastruktur: Gestaltung, Beleuchtung, Sauberkeit, Graffiti
Vorliegende Anträge/Anfragen
2004/2023 CDU
Dr. Clemens Maier
Bürgermeister
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