Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 796/2022
Stuttgart,
11/28/2022



Erneute Verlängerung des Schulversuchs "Zwei Geschwindigkeiten zum Abitur
an den allgemein bildenden Gymnasien" (G9 Schulversuch)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich14.12.2022



Beschlußantrag:

1. Der Verlängerung eines neunjährigen Bildungsgangs im Rahmen des Schulversuchs
wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Schulen einen entsprechenden Antrag auf Verlängerung beim Land zu stellen.



Begründung:


In Stuttgart wurde an insgesamt drei Gymnasien der jeweils auf 7 Jahre befristete G9-
Schulversuch eingerichtet: In der 1. Tranche am Zeppelin-Gymnasium (GRDrs 180/2012) zum Schuljahr 2012/13, sowie in der 2. Tranche am zwischenzeitlich mit dem Neuen Gymnasium fusionierten Leibniz-Gymnasium und am Wilhelms-Gymnasium (GRDrs 822/2012) zum Schuljahr 2013/14. Die Schulversuche wurden nach Ablauf dieser 7 Jahre jeweils um weitere 5 Jahre verlängert (GRDrs 528/2017).

Am 13. September 2022 hat der Ministerrat nun beschlossen, den Schulversuch "Zwei Geschwindigkeiten zum Abitur an den allgemein bildenden Gymnasien" erneut zu verlängern. Die Verlängerung des Schulversuchs umfasst für die Schulen der 1. Tranche fünf Jahre, für die Schulen der 2. Tranche vier Jahre. Der Schulversuch bleibt dabei auf die 43 bestehenden Modellschulen im Land begrenzt.

Eine erneute Versuchsverlängerung wirkt sich auf die Versuchslaufzeiten an den Gymnasien der beiden Schulversuchstranchen wie folgt aus:

TrancheLetzte G9-Klassen in Stufe 5Letzte G9-Klassen in Stufe 11
Ohne
Verlängerung
Mit
Verlängerung
Ohne
Verlängerung
Mit
Verlängerung
1. Tranche
Start 2012/13
2023/242028/292029/302034/35
2. Tranche
Start 2013/14
2024/252028/292030/312034/35


Alle drei Gymnasien haben sich für eine Verlängerung des G9-Schulversuches ausgesprochen und die entsprechenden Beschlüsse in den schulischen Gremien herbeigeführt. Eine Veränderung der pädagogischen Konzepte ist nicht vorgesehen.

Die Verwaltung wird daher zum Stichtag 01. März 2023 beim Kultusministerium die Verlängerung des neunjährigen Bildungsgangs im Rahmen des Schulversuchs „Zwei Geschwindigkeiten zum Abitur am allgemein bildenden Gymnasium“ an den o. g. Schulen
beantragen.


Finanzielle Auswirkungen

Keine




Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

-

<Anlagen>



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Leitvermerk GRDrs 796_2022.xlsx