Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 496/2015
Stuttgart,
07/01/2015



Anlagerichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.07.2015
16.07.2015



Beschlußantrag:

Den Anlagerichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) für die Geldanlage in Investmentfonds gemäß § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) wird zugestimmt (s. Anlage).


Begründung:


Die Gemeinde muss entsprechend § 22 Abs. 3 GemHVO für die Geldanlage in Investmentfonds Anlagerichtlinien erlassen, in denen die Sicherheitsanforderungen, die Verwaltung der Geldanlagen durch die Gemeinde sowie regelmäßige Berichtspflichten zu regeln sind. In Investmentfonds dürfen nur diejenigen liquiden Mittel angelegt werden, die innerhalb des fünfjährigen Finanzplanungszeitraums zur Deckung von Auszahlungen des Finanzhaushalts nicht benötigt werden.

Am 06.03.2002 (GRDrs. 79/2002) hat der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats (VA) von der Entwicklung der städtischen Kapitalanlagen in Spezialfonds Kenntnis genommen und den auf Grund von § 21 GemHVO (jetzt § 22) erforderlichen Anlagerichtlinien für die Landeshauptstadt Stuttgart zugestimmt.

Am 25.10.2012 wurden die seinerzeit bestehenden Anlagerichtlinien aktualisiert und zum 01.12.2012 vom Ersten Bürgermeister in Kraft gesetzt. Die Fortschreibung der Anlagerichtlinien diente lediglich der Anpassung an den (inhaltlich wenig geänderten) § 22 GemHVO und der Präzisierung im Hinblick auf die Sicherheit der Anlagen.

Die jetzt überarbeitete Fassung dient der weiteren Konkretisierung sowie der Anpassung an die veränderte Finanzmarktlage. Dabei steht nach wie vor die Sicherheit bei den Anlageüberlegungen im Vordergrund. Durch die Präzisierung des zulässigen Anlageuniversums sollen mögliche Risiken reduziert bzw. minimiert werden. Dadurch werden der vorrangige Sicherheitsaspekt sowie der Grundsatz Kapitalerhalt vor Rendite zusätzlich hervorgehoben.

Das Anlageuniversum wurde gegenüber den bisher gültigen Anlagerichtlinien in der Fassung vom 01.12.2012 etwas modifiziert, um einen größeren Handlungsspielraum, eine breitere Risikoverteilung und somit eine zusätzliche Reduzierung des Risikoprofils zu erreichen:

bisherneuBemerkung
Aktien:
Quote15%
(zuzügl. 10% Überschreitung)
20% 1)
(zuzügl. 10% Überschreitung)
· mehr Gestaltungsmöglichkeit und breitere Risikoverteilung durch größeren Handlungsspielraum
· überwiegend positive Korrelation mit den Renten
Staatsanleihen:
PapiereStaatsanleihen
Quasi-Staatsan-
leihen
„Agencies“ (EFSF, ESM)

staatsgarantierte Anleihen

Länder- und Kommunalanleihen
wie bisher -
zusätzlich:
Anleihen mit expliziter Garantie des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Kommune

Anleihen mit deutscher Gewährträger-haftung
· diese Anleihen haben kein Emissions- und kein Emittentenrating
· durch die Garantie bzw. Gewähr-trägerhaftung werden sie den Quasi-Staatsanleihen (nicht Unternehmens-anleihen) zugeordnet
· es gilt das Rating des Garantie-gebers
· diese Anleihen bieten in der Regel einen Renditeaufschlag zu einer laufzeitkongruenten Bundesanleihe
ErwerbsratingAA+AA· Senkung um 1 notch, damit ist der Erwerb von französischen und belgischen Anleihen möglich
· bisheriges Universum weist einen sehr großen Deutschland-Anteil auf; mögliche weitere Herabstufungen verschieben das Universum zusätzlich in Richtung Deutschland, was mit sinkenden Diversifikations-möglichkeiten verbunden ist
Pfandbriefe:
Papieredeutsche Pfandbriefe oder Pfandbriefe nach deutschem RechtPfandbriefe, die dem deutschen Pfandbrief-
gesetz unterliegen
· Präzisierung der Formulierung
· Quote wie bisher 30%
· Mindestrating wie bisher A
bisherneuBemerkung
Unternehmensanleihen:
Quote10%
(zuzügl. 10% Überschreitung)
20% 1)
(zuzügl. 10% Überschreitung)
    · Unternehmensanleihen bieten einen Aufschlag ggü. Staatsanleihen und Pfandbriefen
    · Unternehmensanleihen verfügen historisch betrachtet über ein sehr gutes Ertrags- und Risikoprofil
MindestratingAA-
    · Senkung um 1 notch - Unternehmen sind generell etwas niedriger geratet als Staaten
    · Beispiele für Unternehmen mit Rating A-: Daimler, EnBW, Bayer
1) Der Anteil von Aktien und Unternehmensanleihen am Fondsvolumen darf einschließlich der zulässigen Überschreitungen insgesamt maximal 30% betragen.

Des Weiteren soll die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien in die Anlagerichtlinien aufgenommen werden (Ziffer 2). Die Berichtspflicht gegenüber dem Gemeinderat ist unter der Ziffer 5.2 „Interne Berichtspflichten“ geregelt.

Die Anlagerichtlinien gelten für die fondsgebundenen Geldanlagen der Stadt, der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV), der Eigenbetriebe der Stadt und des Stiftungs- und Fondsvermögens der Stadt.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen






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Anlagerichtlinien 496_2015.pdfAnlagerichtlinien 496_2015.pdf