Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK
GRDrs 1362/2015
Stuttgart,
12/04/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.12.2015



Stundenverrechnungssatz der städtischen Schreinerei

Beantwortung / Stellungnahme

Der aktuelle Verrechnungsstundensatz der Schreinerei beträgt seit 01.07.2012 49,90 EUR.

Im Stundensatz sind notwendige Maschinen, Geräte und auch Kleinmaterial bereits berücksichtigt. Notwendige Anfahrten werden mit einer Pauschale in Höhe von 20 EUR separat berechnet. Größere Materialaufwendungen werden ebenfalls separat abgerechnet.

Bei der Kalkulation des Stundensatzes wurden neben den Personal-, Sach- und kalkulatorischen Kosten auch indirekte Kosten mit einbezogen. In den indirekten Kosten sind auch die amtsinternen Overheadkosten (Amts-, Abteilungsleitung, Rechnungswesen und Personalverwaltung) i. H. v. rd. 46.000 EUR enthalten. Ohne diese amtsinternen Overheadkosten verringert sich der o. g. Stundensatz auf rd. 46 EUR.

In 2014 wurde ein Kostendeckungsgrad von 92 % erreicht. Zur weiteren Verbesserung des Kostendeckungsgrades sind verschiedene Optimierungsmaßnahmen für 2016 angedacht.

Die im Rahmen des städtischen Jahresloses „Schreinereiarbeiten“ vergleichbaren Stundensätze liegen derzeit zwischen 37,47 EUR und 42,27 EUR brutto. Im Gegensatz zur städtischen Schreinerei werden von den Firmen die eingesetzten Maschinen und Geräte mit Stundensätzen zwischen 12,88 EUR und 17,75 EUR brutto zusätzlich in Rechnung gestellt. Des Weiteren erfolgt auch die Abrechnung von Kleinmaterial.
Da diese Kostenfaktoren bereits im Stundensatz der städtischen Schreinerei enthalten sind, ist der städtische Satz durchaus marktüblich.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Mündliche Anfrage von StR Kotz, CDU, 1. Lesung am 9.11.2015




Werner Wölfle
Bürgermeister