Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 349/2015
Stuttgart,
04/30/2015



Sukzessiver Aufbau in der Ganztagesgrundschule
hier: Fehlende Genehmigung für das Schuljahr 2015/16




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
12.05.2015
20.05.2015



Beschlußantrag:

1. Von der Entwicklung der Veränderungen von Landesvorgaben bei der Einrich- tung der gesetzlichen Ganztagsgrundschulen wird Kenntnis genommen.

2. Da das Land bei der Riedseeschule, der Schule Im Sonnigen Winkel und der Grund- und Werkrealschule Stammheim den sukzessiven Aufbau zum Schuljahr 2015/16 nicht genehmigt, zieht die Stadt diese Anträge in Absprache mit den Schulen zurück.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Antrag zum Schuljahr 2016/17 erneut zu stellen und – je nach Votum der Schulkonferenz – den Ganztagesbetrieb suk- zessive mit den Klassenstufen 1 und 2 zu beginnen.



Begründung:


Ausgangslage

Das bisherige Landesmodell der Ganztagsgrundschule im Schulversuch sah einen sukzessiven Start in der teilgebundenen und verbindlichen Form der Ganztags- grundschule beginnend mit Klassenstufe 1 vor. Die Riedseeschule, die Schule Im Sonnigen Winkel und die Grund- und Werkrealschule Stammheim haben in Abstim- mung mit der Verwaltung auf dieser Basis die Elternbeiräte angehört und die für die Antragstellung zum 01.10.14 notwendigen Schulkonferenzbeschlüsse herbei geführt.

Der Verwaltungsausschuss hat im Rahmen der GRDrs 590/2014 am 15. Okt. 2014 den bedarfsorientierten Ausbau auch für diese drei Grundschulen beschlossen. Nach der Änderung des Schulgesetzes zum 1. August 2014 waren nur noch „ge- setzliche“ Ganztagsgrundschulen möglich.

Der neue § 4a des Schulgesetzes besagt:
„Ganztagsschulen können auf Antrag des Schulträgers im Rahmen der hierfür zur Verfügung gestellten Ressourcen auf der Basis eines pädagogischen Konzepts in der verbindlichen Form oder in der Wahlform eingerichtet werden, sofern die dafür notwendigen Voraussetzungen vorliegen. In der verbindlichen Form nehmen alle Schüler der Schule am Ganztagsbetrieb teil. In der Wahlform besteht an der Schule die Möglichkeit der Teilnahme. Wird die Ganztagsschule erstmals in der verbindli- chen Form nach Satz 1 eingerichtet, kann dies aufwachsend beginnend mit der Klasse 1 erfolgen; für die noch nicht in der verbindlichen Form eingerichteten Klas- senstufen kann bis zum Abschluss des Ausbaus die Ganztagsschule in der Wahl- form auslaufend eingerichtet werden.“

Hieraus geht nicht eindeutig hervor, dass der sukzessive Aufbau bei der Wahlform ausgeschlossen ist. Erst nach und nach wurden die Verwaltung und die Schulen vom Staatlichen Schulamt in Kenntnis gesetzt, dass das Land Baden-Württemberg ausschließlich einen gleichzeitigen Start der Klassenstufen 1 bis 4 vorsieht. Das hat zu großen Verstimmungen in den Schulgemeinden geführt.

Auch die zwischenzeitlich eingegangenen Genehmigung des Landes zur Einrichtung der Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2015/16 an diesen drei Standorten beziehen sich auf diesen §4a des Schulgesetzes.


Intervention der Stadt beim Land

Nach einer Anhörung der betroffenen Schulen im Schulverwaltungsamt zu den kon- kreten Problemstellungen hat Frau Bürgermeisterin Dr. Eisenmann mit Schreiben vom 04. März 2015 bei Herrn Kultusminister Stoch erfolgreich interveniert. Nach sei- ner Antwort vom 27. März 2015 soll das Schulgesetz zum Schuljahr 2016/17 dahin- gehend geändert werden, dass der sukzessive Aufbau wieder möglich ist. Allerdings hat das Ministerium auch mitgeteilt, dass die drei Schulen, die zum Schuljahr 2015/ 16 starten, hiervon ausgenommen sind. Der Schriftverkehr mit dem Kultusministeri- um ist den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.


Aktueller Stand

Für die Schulgemeinden und auch die Verwaltung ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Land ab dem Schuljahr 2016/17 einen sukzessiven Start der Ganztagsgrund- schulen ermöglicht, aber einem einzelnen Jahrgang dies versagt. Das Unverständ- nis darüber ist in den betroffenen Schulgemeinden sehr groß.

Bei der gegebenen Sachlage sieht die Verwaltung in Absprache mit den Schulen (siehe Umfrageergebnis in Anlagen 3a und 3b) keine andere Möglichkeit als die Anträge für die Riedseeschule, die Schule Im Sonnigen Winkel und die GWRS Stammheim zurück zu ziehen und im darauffolgenden Jahr einen neuen Antrag mit sukzessivem Ausbau zu stellen. Ausschlaggebende Gründe sind:

· Aufgrund der an allen drei Schulen vorherrschenden Raumnot kann nicht mit allen 4 Klassen gleichzeitig im Ganztag gestartet werden. Für diese Umsetzung sind zunächst bauliche Veränderungen in Form von Erweiterungs- und Umbau- maßnahmen erforderlich. Der Start der Ganztagsschule kann nur sukzessive startend mit Klassenstufe 1 im Interim bewältigt werden.

· Die schulischen Gremien haben dem Antrag auf Ganztagsschule unter der Voraussetzung eines sukzessiven Startes zugestimmt.

· Das Land ermöglicht in seiner Genehmigung allen Kindern der Klassenstufen 1 bis 4 die Ganztagsschule. Folgerichtig muss die Stadt die derzeitigen ganztägi- gen Betreuungsangebote an diesen Schulen aufgeben, weil an einer Schule keine Parallelangebote möglich sind. Es bleibt nur bei den Angeboten für Halb- tagsschüler bis 14:00 Uhr. Die auf der Basis der bisherigen Praxis gemachten Zusagen, die bisherigen Angebote jahrgangsweise auslaufen zu lassen, sind so nicht mehr umsetzbar.

· Daher würde der Unmut der Eltern von Kindern aus den Klassen 2 bis 4 über den Wegfall der gewohnten Flexibilität und die Bildung neuer Klassengemein- schaften bei weitem denjenigen übersteigen, der von Eltern der neuen Erst- klässler aufkommt, die den Ganztag wollten und ihn jetzt nicht bekommen.

Mit Schreiben vom 24. April 2015 hat die Verwaltung das Kultusministerium entspre- chend informiert (siehe Anlage 4). Die Verwaltung und die Schulgemeinden hoffen auf ein Einlenken des Landes. Eine Rückmeldung des Kultusministeriums steht noch aus.


Mögliche weitere Schritte:

Sollte das Land weiter bei seiner Haltung bleiben, werden also die Anträge der Stadt für die Riedseeschule, die Schule Im Sonnigen Winkel und die Grund- und Werk- realschule Stammheim zurückgenommen.

Die Folge wäre, dass dann diese Schulen nicht wie vorgesehen zum kommenden Schuljahr mit dem Ganztagsschulbetrieb beginnen können. Den Eltern, die sich be- reits für den Ganztagsschulbetrieb angemeldet haben, stehen die bisherigen Ganz- tagsangebote an der Schule zur Verfügung. Bei der erneuten Antragstellung zum Schuljahr 2016/2017 mit sukzessivem Aufbau der Ganztagschule könnten dann die Schulen über einen Schulkonferenzbeschluss entscheiden, ob sie gleich mit den Klassenstufen 1 und 2 beginnen wollen, so dass diese Kinder zumindest ein Schul- jahr später in den Genuss der Ganztagsschule kommen können.

Die Schulen haben signalisiert, dass sie in diesem Fall erneut einen Antrag anstre- ben. Hierfür wird vorsorglich bereits jetzt die Genehmigung des Gemeinderats ein- geholt.

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind in GRDrs. 590/2014 dargestellt. Bei einer zeit- lichen Verschiebung der Einrichtung dieser Ganztagsschulen würde sich dies ent- sprechend auf den Mittelbedarf auswirken.



Beteiligte Stellen

keine




Dr. Susanne Eisenmann




Anlagen

Anlage 1 Schreiben an Herrn Kultusminister Stoch vom 04.03.2015
Anlage 2 Antwort des Kultusministeriums vom 27.03.2015
Anlagen 3a und 3b Umfrage an den betroffenen Schulen der 8. Tranche und der geplanten 9. Tranche GTS
Anlage 4 Schreiben an Herrn Kultusminister Stoch vom 24.04.2015



<Anlagen>


zum Seitenanfang
Anlage 4 GRDrs. 349_2015.pdfAnlage 4 GRDrs. 349_2015.pdfAnlage 2 GRDrs. 349_2015.pdfAnlage 2 GRDrs. 349_2015.pdfAnlage 1 GRDrs. 349_2015.pdfAnlage 1 GRDrs. 349_2015.pdfAnlage 3b GRDrs. 349_2015.pdfAnlage 3b GRDrs. 349_2015.pdfAnlage 3a GRDrs. 349_2015.pdfAnlage 3a GRDrs. 349_2015.pdf