Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1296/2017
Stuttgart,
11/10/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2017



Hallenbad Zuffenhausen - Planungsmittel für die Sanierung der Schwimmhalle

Beantwortung / Stellungnahme

Von den Bäderbetrieben Stuttgart wurden Planungsmittel zur Sanierung des Hallenbades Zuffenhausen auf die Wunschliste zum Wirtschaftsplan 2018/2019 gesetzt. Die Dringlichkeit dieser Maßnahme ist in GRDrs 774/2017 – Wirtschaftsplan 2018/2019, der im Rahmen der 2. Lesung behandelt wird – dargestellt.

Im Wirtschaftsplan der Bäderbetriebe stehen keine Planungsmittel zur Verfügung, um größere Vorhaben bis zu einer Beschlussreife mit der geforderten Kostengenauigkeit gem. DIN 276 vorantreiben zu können. Über das im Wirtschaftsplan zur Verfügung stehende Budget ist es lediglich möglich, über Architektur- und Planungsbüros im Vorfeld eine Konzeptstudie erstellen zu lassen, die u.a. den Umfang der erforderlichen Maßnahmen festlegt und grobe Kostenangaben dazu gibt.

Für die dringend erforderliche Sanierung des seit 1975 in Betrieb befindlichen Hallenbades Zuffenhausen wurde im Oktober 2016 vom Architekturbüro „Völlger Architekten“ eine solche Studie erstellt. Die geschätzten Gesamtkosten (Bau- und Baunebenkosten) für die Instandsetzung der Schwimmhalle, eine notwendige Betonsanierung im Untergeschoss und die Erneuerung der technischen Anlagen belaufen sich demnach auf rd. 9,2 Mio. EUR.

Die Baunebenkosten errechnen sich aus ca. 30% der anrechenbaren Baukosten von ca. 7,2 Mio. EUR, entsprechend 2,16 Mio. EUR. Die angemeldeten Planungskosten bis zur Baubeschlussreife betragen ca. 60 % der Baunebenkosten, das sind ca. 1,3 Mio. EUR.

Um nicht weitere zwei Jahre zu verlieren und eine ungeplant erforderliche Sanierungsschließung des Bades zu riskieren, wurde der zeitliche Ablauf des Projektes von den Bäderbetrieben so geplant, dass nach Vorliegen der gesamten Planung, die in 2018/2019 –vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durchgeführt werden kann – für den Etat 2020/2021 die Sanierungsmittel beantragt werden.





Vorliegende Anträge/Anfragen

Nr. 544/2017 der SPD-Gemeinderatsfraktion; Nr. 690/2017 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS; Nr. 718/2017 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion; Nr. 837/2017 der FDP




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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