Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
1417/2017
Stuttgart,
11/29/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
04.12.2017
Nachfrage zur Wohnbauförderung in der 1. Lesung -
Neue Vorhaben
Beantwortung / Stellungnahme
Derzeit stehen zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus aus den Programmjahren bis einschließlich 2016 insgesamt 9,042 Mio. EUR zur Verfügung, von denen aktuell 3,953 Mio. EUR für konkrete Vorhaben und Förderbescheide vorsorglich gebunden wurden. Die restlichen 5,089 Mio. EUR sind freie Mittel, die jedoch nach erfolgter Endabrechnung der einzelnen Bauvorhaben ebenfalls zur Förderung verwendet werden können.
Allgemeine Informationen zu den Förderbedingungen und dem Verfahrensablauf:
Dem Gemeinderat wurde mit der Vorlage GRDrs 107/2017 „Städtische Mitfinanzierung des Förderjahrs 2015“ die grundsätzliche Vorgehensweise dargestellt. Am 08.12.2017 wird selbiges im Wirtschaftsausschuss durch die GRDrs 865/2017 „Städtische Mitfinanzierung des Förderjahrs 2016“ für das Vorjahr behandelt.
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Auf der Grundlage der im „Bündnis Wohnen in Stuttgart“ vereinbarten Regelungen erfolgt erforderlichenfalls zusätzlich zur Grundstückverbilligung eine städtische Mitfinanzierung mit Zuschüssen
bis
zu einer Eigenkapitalverzinsung von 4 %, die nach dem Kalkulationstool der L-Bank zu berechnen ist.
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Da die städtische Mitfinanzierung von den in der Bewilligung der L-Bank festgelegten Daten abhängt, kann für die Vorhaben, bei denen noch keine Bewilligung der L-Bank vorliegt, die städtische Mitfinanzierung allenfalls vorläufig berechnet werden. Hinzu kommt, dass der städtische Mitfinanzierungsbedarf endgültig erst nach Bezug und vorliegender Bauabrechnung festgestellt werden kann.
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Die Wohnungsunternehmen erhalten daher die Möglichkeit, nach Fertigstellung und Bauabrechnung neue/geänderte Anträge auf städtische Mitfinanzierung zu stellen.
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Die in den oben genannten Vorlagen dargestellte (geringe) städtische Mitfinanzierung ist deshalb vorläufig und nicht abschließend. Wegen anzunehmender Baukostensteigerungen ist nach Fertigstellung und Bauabrechnung mit weiteren städtischen Mitfinanzierungen zu rechnen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
TOP 176, 1. Lesung, 06.11.2017, Mündl. Anfrage von StR Körner
Michael Föll
Erster Bürgermeister
<Anlagen>