Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 463/2012
Stuttgart,
06/20/2012



Stadtwerke Stuttgart GmbH
1. Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH
2. Bestellung des Geschäftsführers der Vertriebsgesellschaft




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
04.07.2012
05.07.2012



Beschlußantrag:

1. Der Gründung der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH und deren Gesellschaftsvertrag (Anlage) wird zugestimmt.

2. Der Bestellung von Herrn Martin Rau als Geschäftsführer der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH wird zugestimmt.


Begründung:


Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Energie- und Wasserversorgung (GRDrs 118/2011) wurden im August 2011 die Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS) gegründet (GRDrs 585/2011). Die Geschäftsfelder der SWS bestehen unter anderem aus Beschaffung, Vertrieb und Handel mit klimafreundlicher Energie, die aus erneuerbaren Energien oder hocheffizienten und Ressourcen schonenden Quellen erzeugt wird.

Im Abschlussbericht des Gutachters Horváth & Partner über die „Begleitung der konzeptionellen Überlegungen bei der Gründung eines Stadtwerks“ wird eine Kooperationslösung für den Energievertrieb als gute Möglichkeit für die Förderung einer lokalen Wertschöpfung mit Bezug zur Energieeffizienz gesehen, die zudem eine wirtschaftliche und risikominimierte Geschäftsabwicklung ermöglicht.

Durch Horváth & Partner wurde daraufhin eine Vielzahl an potenziellen Kooperationspartnern für den Vertrieb analysiert. Von 12 Unternehmen, die eine detaillierte Bewerbung abgegeben haben, wurden acht Unternehmen zu einer Präsentation eingeladen. Die Vorschläge der potenziellen Kooperationspartner wurden anhand der Kriterien Beteiligungskonzept, ökologisches Profil, Erfahrung im Wettbewerbsmarkt und Unabhängigkeit bewertet. Letztendlich hatten 3 Unternehmen die Möglichkeit, ihre Konzepte im Aufsichtrat der SWS vorzustellen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Stuttgart hat sich in seiner Sitzung am 17.02.2012 dafür ausgesprochen, mit den Elektrizitätswerken Schönau (EWS) die abschließenden Vertragsverhandlungen zur Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens für den Vertrieb von Strom und Gas zu führen.

Als Ergebnis der Kooperationsgespräche mit den EWS liegt der in der Anlage beigefügte Gesellschaftsvertrag für die Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH vor, dessen wesentliche Inhalte sind:

- In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der SWS soll die gemeinsame Vertriebsgesellschaft von SWS und EWS keinen eigenen Aufsichtsrat erhalten. Die Überwachung der Vertriebsgesellschaft soll vom Aufsichtsrat der SWS wahrgenommen werden.

- Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 100.000 EURO, wobei die SWS hiervon 60.000 EURO übernimmt und auch Geschäftsanteile in diesem Umfang erhält. In die Kapitalrücklage wird insgesamt ein Betrag von 1 Mio. EURO eingebracht, wovon der Anteil der SWS 600.000 EURO beträgt.

- Jeder Gesellschafter hat das Recht, einen Geschäftsführer zu benennen. Von Seiten der SWS soll Herr Martin Rau im Rahmen seiner Zuständigkeiten (kaufmännische Angelegenheiten und Vertrieb) als Geschäftsführer der SWS Vertriebsgesellschaft bestellt werden. Die EWS wird Herrn Dr. Michael Sladek als Geschäftsführer berufen. Beide Geschäftsführer erhalten für ihre Tätigkeit in der Vertriebsgesellschaft keine zusätzliche Vergütung.

- Über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehende Maßnahmen darf die Geschäftsführung nur aufgrund eines mit Dreiviertelmehrheit zu fassenden Gesellschafterbeschlusses vornehmen. Hierunter fallen insbesondere

- Jedem Gesellschafter wird ein Mitbestimmungsrecht bei der Verfügung über die Geschäftsanteile des Mitgesellschafters eingeräumt. Gleichfalls steht jedem Gesellschafter bei Veräußerungsabsichten von Geschäftsanteilen des Mitgesellschafters ein Vorkaufsrecht zu.

- Die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex der LHS sowie die Beachtung der Grundsätze des Haushaltsrechts sind im Gesellschaftsvertrag geregelt. Weiterhin ist das Versprechen der EWS geregelt, im Stadtgebiet Stuttgart auf aktive Werbemaßnahmen zu verzichten.

Der Aufsichtsrat der SWS hat in seiner Sitzung am 13.06.2012 über den Gesellschaftsvertrag ausführlich beraten und empfiehlt, dem Gesellschaftsvertrag für die Vertriebsgesellschaft in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen



Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH


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Gesellschaftsvertrag_Vertriebsgesellschaft_SWS.pdfGesellschaftsvertrag_Vertriebsgesellschaft_SWS.pdf