Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 115/2014
Stuttgart,
02/18/2014



Übernahme von Bildungs- und freizeitpädagogischen Angeboten und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagesgrundschule der Filderschule



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
12.03.2014
13.03.2014



Beschlußantrag:

1. Die Durchführung der Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagesgrundschule der Filderschule zum Schuljahr 2014/15 wird dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart übertragen.


Begründung:


1. Ausgangslage

Die Durchführung der Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote, der Betreuung in der Mittagszeit und die Begleitung des pädagogischen Mittagessens an Ganztagesgrundschulen wird an freie Träger der Jugendhilfe oder an das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart vergeben.

Mit Beschluss der GRDrs 6/2013 Vom Schülerhaus zur Ganztagesgrundschule wurde folgendes Verfahren für die Trägerauswahl an Ganztagsgrundschulen festgelegt:

o Die Träger, die bereits Träger an Ganztagesgrundschulen sind, Erfahrung mit der Schulkindbetreuung haben und/oder mit der jeweiligen Schule bereits anderweitig Kooperationen pflegen, werden vom Schulverwaltungsamt angeschrieben.

o Bestehen noch keine Kontakte der Schule mit einem Träger, so werden alle in Frage kommenden Träger angeschrieben. o Die Träger bekunden schriftlich ihr Interesse an der Übernahme der pädagogischen Bildungs- und Freizeitangebote sowie des pädagogischen Mittagessens an der betreffenden zukünftigen Ganztagesschule. Die aussagekräftige Bewerbung muss neben der reinen Interessenbekundung ein auf die Schule abgestimmtes pädagogisches Ganztageskonzept enthalten.
o Die Träger haben die Möglichkeit, sich mit der Schule bzw. der Schulleitung im Vorfeld in einem Gespräch über deren Vorstellungen, das Schulprofil etc. zu informieren und so ihr Konzept darauf abzustimmen.
o Nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen im Schulverwaltungssamt werden die Träger sowie die Schulleitungen (teilweise mit Vertretern des Kollegiums) zu einer gemeinsamen Vorstellungsrunde in das Schulverwaltungsamt eingeladen.
o Die Schulleitung gibt eine Präferenz ab.
o Der daraus resultierende Vorschlag der Verwaltung wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
o Die Bescheide über Vergabe bzw. Nichtvergabe gehen den Trägern durch das Schulverwaltungsamt zu.


2. Filderschule Für die Filderschule hat das Jugendamt der Landeshauptstadt sein Interesse an der Trägerschaft bekundet. Bewerbungen anderer Träger gingen nicht ein. Das Konzept des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart erfüllt alle Anforderungen an eine Trägerschaft im Ganztagesgrundschulbereich.

Das Jugendamt Stuttgart ist ein in der Schulkindbetreuung langjähriger erfahrener Träger. Bereits seit 1975 besteht eine enge Kooperation zwischen dem städtischen Hort Große Falterstraße und der Filderschule, die in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander liegen. Die Filderschule hat großes Interesse daran, die bestehende Kooperation mit dem städtischen Träger im Rahmen des zum Schuljahr 2014/15 startenden Ganztagesschulbetriebes fortzuführen, zu intensivieren und weiterzuentwickeln, indem das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart die Trägerschaft in der Ganztagesgrundschule übernimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind in GRDrs 6/2013 dargestellt. Die Finanzierung ist im Doppelhaushalt 2014/15 gesichert


Beteiligte Stellen






Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen






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