Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 0343-01
GRDrs 123/2012
Stuttgart,
02/16/2012



Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl und Frist für die Einreichung von Bewerbungen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
28.03.2012
29.03.2012



Beschlußantrag:

1. Der Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl wird auf Sonntag, 7. Oktober 2012, festgesetzt.
2. Der Wahltag für eine eventuell erforderliche Neuwahl wird auf Sonntag, 21. Oktober 2012, festgesetzt.
3. Für die Oberbürgermeisterwahl am 7. Oktober 2012 endet die Frist für die Einreichung von Bewerbungen am Montag, 10. September 2012, 18 Uhr.
4. Für eine Neuwahl endet die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen und die Zurücknahme der zur ersten Wahl zugelassenen Bewerbungen am Donnerstag, 11. Oktober 2012, 18 Uhr.
5. Zur Wahrung der Frist für die amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen für eine eventuell erforderliche Neuwahl wird der Erscheinungstermin des Amtsblatts der Stadt Stuttgart von Donnerstag, 11. Oktober, auf Samstag, 13. Oktober 2012, verlegt.
6. In der Stellenanzeige wird der Hinweis aufgenommen, ob sich der Amtsinhaber wieder bewirbt oder nicht wieder bewirbt.
7. Die Vorstellung der zugelassenen Bewerber nach § 47 Abs. 2 Gemeindeordnung

(GemO) in einer öffentlichen Versammlung erfolgt am Montag, 24. September 2012 in der Liederhalle, Hegelsaal.






Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Amtszeit von Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster endet mit Ablauf des 6. Januar 2013. Nach § 47 Abs. 1 GemO ist die Wahl des Oberbürgermeisters frühestens drei Monate, spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Damit hat die Wahl zwischen dem 6. Oktober und dem 6. Dezember 2012 stattzufinden.

Entfällt bei dieser Wahl auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet nach § 45 Abs. 2 GemO frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl die Neuwahl statt.

Nach § 2 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) bestimmt der Gemeinderat den Wahltag.

Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung ist der 7. Oktober der erstmögliche und der 2. Dezember 2012 der letztmögliche Wahltermin. Vorgeschlagen wird der 7. Oktober 2012 als faktisch frühest möglicher Wahltag. Der Neuwahltermin sollte zeitnah zwei Wochen nach der Wahl festgesetzt werden.

Beide Wahltermine liegen somit vor dem Beginn der Herbstferien (29.10. – 02.11.2012). Eine spätere Terminierung der beiden Wahltermine ist wegen der Umstellung des Einwohnerwesens auf ein neues Verfahren zum 1. November 2012 aus praktischen Gründen nicht empfehlenswert.

Nach § 47 Abs. 2 GemO ist die Stelle des Oberbürgermeisters spätestens 2 Monate vor der Wahl öffentlich auszuschreiben, für die Neuwahl ist eine nochmalige Stellenausschreibung nicht erforderlich. Spätester Ausschreibungstermin ist somit der 7. August 2012. Eine ordnungsmäßige Stellenausschreibung setzt voraus, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann. Dies ist durch Einrücken in den Staatsanzeiger für Baden-Württemberg sichergestellt. Die erste Veröffentlichung der Stellenanzeige im Staatsanzeiger soll am Freitag, 20. Juli 2012, erfolgen. Die Stellenausschreibung wird außerdem im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart am 26. Juli 2012 veröffentlicht werden.

In der Stellenausschreibung ist auf das Ende der Bewerbungsfrist hinzuweisen. Das Ende der Frist für die Einreichung von Bewerbungen ist vom Gemeinderat festzusetzen, und zwar frühestens auf den 27. Tag vor der Wahl (§ 10 Abs. 1 Satz 3 KomWG). Der 27. Tag vor der Wahl ist Montag, der 10. September 2012.

Die zugelassenen Bewerbungen sind nach § 10 Abs. 6 KomWG spätestens am 15. Tag vor der Wahl öffentlich bekannt zu machen. Zwischen dem frühesten Ende der Bewerbungsfrist (10. September 2012) und dem spätesten Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt (unter Berücksichtigung der Erscheinungsfolge ist dies der 20. September 2012) liegen nur 10 Tage. Diese Zeit ist für die Prüfung der Bewerbungen, die Zulassung durch den Gemeindewahlausschuss und die Vorbereitung der öffentlichen Bekanntmachung unbedingt erforderlich, so dass das Ende der Bewerbungsfrist auf den frühest möglichen Zeitpunkt, d.h. auf Montag, den 10. September 2012, festgesetzt werden sollte.

Die Einreichungsfrist für neue Bewerbungen zur Neuwahl beginnt am ersten Werktag nach der ersten Wahl. Das Ende der Einreichungsfrist für neue Bewerbungen zur Neuwahl (in dieser Zeit können auch die zur ersten Wahl eingereichten Bewerbungen zurückgezogen werden) darf vom Gemeinderat frühestens auf den dritten Tag nach dem Tag der ersten Wahl festgesetzt werden (§ 10 Abs. 2 KomWG). Angesichts der Terminenge, aber auch unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist zur Beibringung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften, sollte das Ende der Einreichungsfrist auf Donnerstag, 11. Oktober 2012, 18 Uhr, gelegt werden.

Die amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber für eine eventuell erforderliche Neuwahl ist gemäß § 10 Abs. 6 KomWG spätestens am 8. Tag vor der Neuwahl (Samstag, 13. Oktober 2012) öffentlich bekannt zu machen. Da die Bekanntmachung erst nach der Zulassung der Bewerbungen durch den Gemeindewahlausschuss erfolgen kann, kommt der regelmäßige Erscheinungstermin des Amtsblatts der Stadt Stuttgart (Donnerstag, 11. Oktober 2012) nicht in Frage. Ein Einrücken in die Tageszeitungen „Stuttgarter Zeitung“ und „Stuttgarter Nachrichten“ scheidet aus, da die Voraussetzungen einer außerordentlichen Form der öffentlichen Bekanntmachung (höhere Gewalt oder unabwendbare Ereignisse) nicht vorliegen. Eine ordnungsgemäße Bekanntmachung unter Wahrung der gesetzlichen Fristvorgabe ist daher nur durch eine Verschiebung des Erscheinungstags des Amtsblatts vom 11. auf den 13. Oktober 2012 möglich.

In der Stellenanzeige wird der Hinweis aufgenommen, ob sich der Amtsinhaber wieder bewirbt oder nicht wieder bewirbt. Dies entspricht dem Vorgehen bisheriger Wahlen.


Finanzielle Auswirkungen





Beteiligte Stellen






Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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